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Normale Version: Frage zu Obamas Besuch
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Hallo Leute,

wie Ihr sicherlich mitbekommen habt hat ja Obama leider wieder Deutschland besucht - warum leider? Weil kosten aufkamen die den Flutopfern sicherlich gut kommen würden.

Wie auch immer mussten zum Beispiel Anwohner in der Nähe seiner Rede ich glaub am Brandenburger Tor die Fenster schließen bzw. möglicherweise auch an seinen Aufenthaltsort. Muss man sich dem fügen? Schließlich gab es Spitzentemperaturen von 36 Grad. Darf man es einfach verbieten lassen das Fenster bei so einer Todeshitze zu schließen oder darf man es verweigern ich meine das ist doch unmenschnlich. Ich hätte mir es niemals verbieten lassen schon aus Prinzip nicht ich würde sogar das Fenster abmontieren nach dem Motto: Welches Fenster soll ich schließen?

Darf man sich dagegen wehren?
Zu den Thema ansich möchte ich nichts sagen, das diskutiert man woanders.
Zum Thema Fenster: Wenn es in der Wohnung kühler ist als draußen, SOLL man sogar die Fenster schließen damit die Wärme erst garnicht reinkommt. War also gestern für alle Beteiligten am besten.

Ich mein wer hätte denn Bock auf so ne Kennedy Geschichte reloaded? Ich nicht -_-

Du eröffnest so ein Thema und fragst gleichzeitig wieso die Fenster geschlossen sein MÜSSEN? (Ich mein es kommt ja nur der mächtigste Mann der Welt zu Besuch) Ohje, deswegen hält man sich besser aus sowas raus, da man es eh nicht versteht Rollende-Augen

Zum Thema abmontieren: Die zeigen dir schon was die davon halten und ja bei so einem Anlass muss das eben sein.
Du hast ja mal keine Ahnung Rolleyes
Echt jetzt, bevor man sich aufspielt, sollte man sich informieren /shoot.

Leberwurst :
Wenn es in der Wohnung kühler ist als draußen, SOLL man sogar die Fenster schließen damit die Wärme erst garnicht reinkommt. War also gestern für alle Beteiligten am besten.


nö kommt immer an die lage der wohnung an ich wohn im 4.
mindestens 1 fenster von beiden ecken der wohnung auf und es kommt ein schöner durchzug Wink
obs in der wohnung auch kühl bleibt wenn die fenster geschlossen sind hängt auch vom standort ab ich meine geh auf deinem bett unter die decke und lasse sie einige minuten über dir und du schwitzt als wäre freddy krüger hinter dir mach es auf dem fussboden und es bleibt trotzdem schön kühl unter der decke Wink

was diskutiert man hier?

das hier?

oder doch eher das

was wollen die mir dann zeigen wie ich es wieder dranmontiere?

wenn du dich weigerst, kommst du in den knast. Wenn es um den Präsi geht, gibt es keine menschenrechte.
Obama ist der mächtigste Mann der Welt? Natürlich /Ironie
Das ist definitiv subjektiv.
Ach, die Politik des Westens, wie sie sich wegen unwichtigen Dingen aufspielt.
f-air-d hat absolut recht: Solch ein Verbot zu erteilen, ist echt die Höhe. Und obwohl ich nicht der Ansicht bin, dass Obama ein ,,Communist Nigger" ist, ist er solange er sich in Deutschland aufhält nicht Gott.

Sigma-Draconis :
Wenn es um den Präsi geht, gibt es keine menschenrechte.


würde das irgendein politiker in den medien äußern wäre in den meissten staaten anarchie
aber leider hast du recht
würde gerne die antwort eines juristen oder besser eines richters vom BGH dazu hören - ich meine angeklagt und eingesperrt weil man ein fenster bei der präsidenten rede aufgemacht hat bei so einer hitze?
die medien würden ausrassten amnesty würde auch nicht tatenlos zusehen
vllt. auch noch auftände/demos ?
wenn man all das ernst nimmt und sich damit auseinander setzt ist es schon erscheckend wie es im achso demokratischen westen abläuft

Schreibt lieber mal ne vernünftige Antwort anstatt hier auf Freiheitskämpfer zu machen.

Die Frage ist doch interessant..
Das ist eine rechtlich sehr interessante Frage und fällt in den Bereich der Grundrechtsverletzung. Möglicherweise liegt hier ein Verstoß gegen die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG vor. Gegen den Verwaltungsakt, die Fenster schließen zu müssen, könnte man eine Anfechtungsklage gemäß § 42 I, 1. Alt. VwGO erheben. Die Klage müsste dafür zulässig und begründet sein. Bei der Zulässigkeit bestehen keine Zweifel, es kommt daher auf die Begründetheit an.

Der Schutzbereich von Art. 2 GG ist eröffnet, da das Öffnen und Schließen von Fenstern in der eigenen Wohnung zur natürlichen Handlungsfreiheit zählt. Der Staat braucht weiterhin eine Ermächtigungsgrundlage, die den Eingriff in das Grundrecht zumindest formell rechtfertigt. Eine konkrete Norm würde mir dazu nicht einfallen, aber bei vielen tausenden Gesetzen wird sich eine finden lassen. Dies allein reicht aber noch nicht, denn die Norm könnte trotzdem nicht verfassungsgemäß sein.

Dazu kommt es auf die Verhältnismäßigkeit an, und zwar ob die Maßnahme einen legitimen Zweck verfolgt, sowie geeignet, erforderlich und angemessen ist.

Legitimer Zweck (+): Es ist legitim den Präsidenten als wichtiges Staatsoberhaupt vor möglichen Angriffen zu schützen.

Geeignet (+): Die Maßnahme trägt zumindest dazu bei, dass die Polizei und weiteres Sicherheitspersonal nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand hat, indem sie sehr viele offene Fenster wegen möglichen Scharfschützen beobachten muss und ist somit geeignet.

Erforderlich (+): erforderlich ist die Maßnahme, wenn kein milderes Mittel zur Verfügung steht. Man könnte die angrenzenden Bereiche nur komplett räumen lassen, das wäre aber nicht milder, sondern sogar noch schwerwiegender

Angemessen (-): Dieser Prüfungspunkt dürfte heftig umstritten sein. Insbesondere aufgrund der hohen Temperaturen dürfte es für einige Personen unzumutbar sein, die Fenster nicht öffnen zu dürfen. Zwar kann sich die Mehrzahl der Personen auch frische Luft durch Verlassen der Wohnung holen, dies trifft aber nicht immer auf kranke oder alte Menschen zu. Das Grundrecht aus Art. 2 GG schützt das Individuum und somit verstößt die Maßnahme gegen das Grundgesetz, auch wenn nur ein Bürger dadurch unverhältnismäßig beeinträchtigt wird.


Fazit

Meiner juristischen Einschätzung nach, verstößt die Maßnahme daher gegen Art. 2 I GG und ist somit nicht durchsetzbar. Allerdings muss der persönlich Betroffene auch dagegen klagen. Oft scheitert es schon an der zu kurzfristigen Ankündigung der Maßnahme. Denn hinterher liegt kein Eingriff mehr vor und es gibt dafür auch kein Schmerzensgeld. Schützen würde es dann nur vor dem nächsten Staatsbesuch.
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