KINGx - Das inoffizielle PlayStation Forum & News Portal

Normale Version: RKA Abmahnung
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Haben andere von euch Erfahrung von diesen Abmahn Kanzlein? Wenn ja, erzählt doch mal.

Ich habe vor einigen Tagen eine Abmahnung der RKA Rechtsanwälte erhalten
Ich solle das Computerspiel "Sleeping Dogs" in Tauschbörsen angeboten haben, sie haben eine IP Adresse, Hashwert,Tatzeit,und den Dateinamen "Sleeping-Dogs" (keine ISO wie es aussieht).

Das ganze hat ein Minderjähriger begangen (14 Jahre) über WLAN (familienmitglied) er hat es über ein Torrentprogramm runtergeladen und den Upload also das Seeden sofort gestoppt. (während des Downloads seedet man aber trotzdem)

900€ Zahlen, eine Unterlassungserklärung abgeben (wo auch noch drinsteht das sie mich drankriegen können wann sie wollen und ich es ohne weiteres bezahlen muss)
Ihr hättet den Brief lesen müssen, wie sie das ganze formulieren. So formuliert keine Rechtsanwalt Abmahn Kanzlei (oder doch?)

Zuerst habe ich mich im Internet schlau gemacht und tatzächlich viele Fälle der RKA aber mit anderen Titeln (Deus EX: Human Revolution, Hitman Absolution, Tomb Raider) also alles titel von Square Enix, die Kochmedia GmbH gehören. (So steht es im Brief)

Im Abmahn brief steht auch das ich das ganze durch ein P2P (Peer to Peer Netzwerk) angeboten habe (auch noch), Aber welche Software, wurde nicht genannt, oder welche Tauschbörse,

Also was mir vorgeworfen wird:

- Tauschbörse online gestellt für andere
- P2P Bereitgestellt (geseedet)
(VON DOWNLOAD IST KEINE REDE)

wie es war:
14 jähriger downloadete das spiel durch ein torrent.


Habe das ganze jetzt an einen Anwalt geschickt und kriege im laufe des Tages eine Vollmacht die ich unterschreibe. Er klär das ganze. (ist ein vertrauter Anwalt also da mach ich keine sorgen)


Hat einer von euch erfahrungen mit sowas? Wie habt ihr gehandelt? Wie ist es ausgegangen?

Arec
Fake hoch 10.
Kennst du denn den Minderjährigen? Sohn, Freund, Verwanter? Wenn er in deiner Nähe war oder mit dir in einem Raum saß, siehts schlecht aus.
@Xeo

Arec :
(...)
900€ Zahlen, eine Unterlassungserklärung abgeben (wo auch noch drinsteht das sie mich drankriegen können wann sie wollen und ich es ohne weiteres bezahlen muss)
Ihr hättet den Brieflesen müssen, wie sie das ganze formulieren. So formuliert keine Rechtsanwalt Abmahn Kanzlei (oder doch?)

Zuerst habe ich mich im Internet schlau gemacht und tatzächlich viele Fälle der RKA aber mit anderen Titeln (Deus EX: Human Revolution, Hitman Absolution, Tomb Raider) also alles titel von Square Enix, die Kochmedia GmbH gehören. (So steht es im Brief)

(...)


Au, ein Brief...
Sieht wohl unbequem aus.
Ich würde auf Alex warten.

PS: ein Nettes/Ordinäres Hallo o.Ä. wäre nicht übel Wink

clutchi :
Fake hoch 10.


Naja RKA Rechtsanwälte haben ihren Sitz in Hamburg.. Denke nicht das daran jetzt etwas "Fake" sein müsste.

Ich finds nur komisch von denen was zu behaupten, aber keine weiteren Informationen in dem Schreiben zu haben.

Der Minderjährige war in einem anderem Raum.

Hm, sieht extrem Schlecht aus.
Bin zwar nicht so der Jurist aber ich denke mal das dieses Kein Fake ist.
Da es erstens mit einem Brief kam und dann noch die Anschuldigungen etc.

Ich Glaube zu wissen das sie nicht mal nähere Umstände dazu schreiben müssen!
Bin mir dabei aber nicht ganz Sicher!

Am besten warte auf alexking der weiß da bestimmt Rat!

LG Keybladmaster
Hab ich auch schon einmal bekommen. Weis aber nichtmehr ob das diese RKA Leute waren, aufjedenfall auch Sitz in Hamburg. Das Schreiben war ca 4-6 Seite lang und alles wurde ausführlich beschrieben.
Also verstehe ich das richtig? Ein 14 Jähriger hat die Tat begangen? Ein Verwandter von dir? In dem Fall ist das ganze für dich erstmal WAHRSCHEINLICH glimpflich von Statten gegangen, denn wenn das dein Anschluss ist, die Tat aber von besagtem Jugendlichen durchgeführt wird bist du grundsätzlich kein Täter sondern ein Störer vor dem Gesetz. Das entlastet dich enorm.

Wichtig ist folgende Frage zu klären: Wurde der "Täter" belehrt dass der Anschluss nur für rechtlich korrekte Zwecke genutzt werden darf? In dem Fall hast du / der Verantwortliche seine Pflicht getan. Du kannst und musst den Jugendlichen ja nicht beaufsichtigen. Zumindest nicht so weitgehend. Eine Belehrung reicht vor dem Gesetz grundsätzlich aus um dich da raus zu buxieren.
Damit kann man dann nur noch besagten 14 Jährigen belangen, was aber natürlich wenn es überhaupt durchgezogen wird deutlich milder abläuft als bei einem voll mündigen Erwachsenen. Kinder bzw. Jugendliche dranzukriegen ist nämlich selbst für Abmahnkanzleien schon ziemlich uncool.

Klär das auf jeden Fall nochmal ob der Jugendliche belehrt wurde. Und dann musst du entsprechend natürlich auch antworten auf die Abmahnung, bzw. der von dir eingeschaltete Anwalt. Der sollte die Situation aber kennen und entsprechende Schritte zu deinem Schutz einleiten. Vorrausgesetzt die Abmahnung ist überhaupt echt und rechtsgültig. Das kann ich natürlich nicht bewerten ohne den Brief gesehen zu haben.
Die Rechtsprechung der Störerhaftung bei Nutzung von WLAN zur Verbreitung von geschützten Inhalten ist derzeit noch nicht einstimmig. Dass in dem Schreiben nur die Verbreitung und nicht der Download beanstandet wird, hat den simplen Grund, dass es in Deutschland nach derzeitigem Stand NICHT gegen das Gesetz verstößt solche Software herunterzuladen. Es gab auch noch nie ein Verfahren gegen einen bloßen Downloader.

Es gibt Gerichte, die es ausreichen lassen, wenn man die handelnde Person darüber aufgeklärt hatte, dass der Anschluss nicht zu illegalen Taten benutzt werden darf, andere Gerichte wiederum verlangen den Einsatz von Filterprogrammen oder eine konkretere Überwachung.

Ob die Abmahnung jetzt seriös ist oder nicht, kann ich nicht beantworten ohne sie gesehen zu haben. Wenn die da tatsächlich von "drankriegen" sprechen, ist es aber garantiert keine echte Abmahnung. Die Angabe, aus welcher Tauschbörse das Spiel stammte, ist nicht erforderlich.

Klar ist natürlich, dass auch wenn du nicht als Störer haftest, der Minderjährige selbst natürlich schon haftet. § 828 III BGB kann die Haftung zwar ausschließen, wenn der Minderjährige nicht die nötige Einsicht hatte, aber dies wird bei solchen Fällen regelmäßig verneint. Allerdings hat weder die Kanzlei noch das unternehmen gegenüber dir einen Auskunftsanspruch, wer diese Person ist.
Ich hab auch eine Abmahnung bekommen aber von einer Kanzlei in Berlin, der Nimrod Rechtsanwälte. Die erwähnen bei mir allerdings auch das Herunterladen. Also es geht um den "Bus Simulator 2012" von der Astragon Software GmbH (ein spiel wo die Firma wohl weis da werden sich zu 80% die Leute das Spiel über das Internet ziehen).

Die schreiben: "Unsere Mandantin" (obwohl es ein Mann ist? Dirk Walner klingt schon ziemlich nach Mann) "hat uns mit der Überwachung sog. P2P Netzwerke beauftragt in denen die Urheberrechte unserer Mandantschaft verletzt werden; wir werden dabei von einem technischen Dienstleister unterstützt. Dieser hat beweissicher ermittelt, dass Sie am 08.06.2013 um 9:45:55 Uhr nachstehende IP-Adresse inne hatten und nachstehende Datei herunter- und hochluden:

Titel: Bus Simulator 2012
Datum und Uhrzeit: 08.06.2013 09:45:55 CEST
Dateiname: Bus-Simulator 2012.iso
IP-Adresse: 95:**** (auf jeden Fall eine die schon ins Schema passt)
Hashwert: 2050D7.......
Client: uTorrent 3.3.0
Ihre Benutzerkennung: o2@dsl.o2online......"

Es steht noch viel mehr da z.B. soll der Warenwert bei 30.000€ liegen. Ich sollte laut schreiben 6.457,00€ zahlen, daraufhin schreiben sie aber [da wir wissen das sie durch diese Summe erheblichen finanziellen Schaden nehmen könnten, bieten wir ein Vergleichsangebot von 850€]. Ich denke das ist alles nur ein Trick um den Leute zu sagen die sind schon über 5000€ runtergegangen, also verscherz ich es mir mit denen lieber nicht...

Das Problem ist ich habs runtergeladen über Torrent, allerdings hab ich die Uploadrate auf 0,1 Kb/s gedrosselt und habe sowieso eine 16K Leitung mit einen relativ geringen Upload. Das gesamte Spiel sind ungefähr 4Gb, heißt also ich kann eigentlich keinen brauchbaren Beitrag geleistet haben.
Die schreiben außerdem noch das sie nur die Rechte in Deutschland besitzen was ist wenn ich einem Pakistaner oder sonst wem hochgeladen hab?

Ich hab nun leider auch schon einen Unterlassungsvertrag an ihn geschrieben und somit eine Ratenzahlen vereinbar. Monatlich 50€.

Nun bekomme ich das Geld nicht zusammen und leihen kommt für mich nicht in Frage da ich nicht einsehe warum dieser Anwalt nun so schnell das Geld brauch. Es ist ja kein Schaden entstanden, wie wenn ich ein Fenster bei einen Haus kaputt mache. Da muss ich natürlich schnell zahlen damit sie das Glas erneuern können usw. aber hier ist einfach nichts. Das ist reine Profitgier die hier die Summe bestimmt. Es gibt nichts auf das die sich eigentlich Stützen können.

Und mir einen 16 Jährigen zu "drohen" das man er letztens jemanden vor Gericht auf 10.000€ Verklagt hat... na Hut ab wenn die das mit mir vorhaben, haben die erfolgreich meine Zukunft zerstört.

Ich sehe es ja ein das ich das Geld zahle (obwohls viel zu viel ist, hätte man das Spiel ja gleich im Laden klauen können und 50 Leuten zum Installieren ausleihen können... ) es ist nur nicht so einfach als 16 Jähriger einen Job zu bekommen, zumal ich erst ab Heute Ferien hab. Nun soll ich am 26.07. schon die erste Rate gezahlt haben. Ich habe auch schon Sachen von mir verkauft nur das dauert 14 Tage bis man sein Geld bekommt, wegen dem Umtauschrecht usw. (via Amazon). Selbst so hab ich aber das Geld nicht zusammen.


Darf der mich überhaupt hetzen, da ja kein Schaden entstanden ist der bald beglichen werden muss?
Muss ich überhaupt so viel Zahlen? Allein das ich die Summer auf 500€ runterhandeln konnte macht es äußerst dumm...
Kann der Anwalt mir überhaupt irgendwas, wegen dem niedrigen Upload den ich extra noch gedrosselt hab? Muss er nicht mal nachweisen das mit meinen hochgeladenen 10 MB überhaupt schaden angerichtet werden konnte. Die Leute die meine Daten empfangen haben können den Download auch abgebrochen haben usw..

Wäre nett wenn ich eine Antwort bekomme von jemanden der Ahnung hat.
Sehn, du hast das Urheberrechtlich geschützte Material verbreitet und wurdest erwischt. Wie viel und mit welcher Rate ist dabei irrelevant. Wenn du dich vertraglich zu den Zahlungen verpflichtest, musst du auch ohne Wenn und Aber bezahlen, oder du musst mit den vertraglichen Sanktionen rechnen.

Wenn deine Eltern bzw. Erziehungsbevollmächtigten die Abgabe der Unterlassungserklärung NICHT genehmigt haben, ist die Untererlassungserklärung schwebend unwirksam. Dies bedeutet, dass du und die Gegenseite zwar an die Untererlassungserklärung gebunden sind, die Gegenseite aber keine Rechte und Pflichten daraus herleiten kann. Allerdings kann die Gegenseite Sie immer noch zur Genehmigung auffordern.
Es war aber kein Datum festgelegt und man wird ja schon Einsicht haben können. Ich bin 16, woher soll ich mal eben neben der Schule das Geld auftreiben ich hab mich ja schon jetzt um Ferienjobs bemüht dann bekommt der ja sein Geld zu 100%.
Bei Gesetzt geht es auch schon lange nicht mehr um Gerechtigkeit... oder eher ist alles zusammen geschmissener unklarer Müll. 500€ wie kommt die Summe zusammen, warum war sie vorher höher und noch davor 5000€ höher? Alles solche Sachen die Firma verdient mehr an den Leute wie mir, als sie insgesamt jemals mit dem Spiel verdient hätte... reine Profitgier UND das finde ich sollte bestraft werden.

dark-awesome :
Ich hab auch eine Abmahnung bekommen aber von einer Kanzlei in Berlin, der Nimrod Rechtsanwälte. Die erwähnen bei mir allerdings auch das Herunterladen. Also es geht um den "Bus Simulator 2012" von der Astragon Software GmbH (ein spiel wo die Firma wohl weis da werden sich zu 80% die Leute das Spiel über das Internet ziehen).

Die schreiben: "Unsere Mandantin" (obwohl es ein Mann ist? Dirk Walner klingt schon ziemlich nach Mann) "hat uns mit der Überwachung sog. P2P Netzwerke beauftragt in denen die Urheberrechte unserer Mandantschaft verletzt werden; wir werden dabei von einem technischen Dienstleister unterstützt. Dieser hat beweissicher ermittelt, dass Sie am 08.06.2013 um 9:45:55 Uhr nachstehende IP-Adresse inne hatten und nachstehende Datei herunter- und hochluden:

Titel: Bus Simulator 2012
Datum und Uhrzeit: 08.06.2013 09:45:55 CEST
Dateiname: Bus-Simulator 2012.iso
IP-Adresse: 95:**** (auf jeden Fall eine die schon ins Schema passt)
Hashwert: 2050D7.......
Client: uTorrent 3.3.0
Ihre Benutzerkennung: o2@dsl.o2online......"

Es steht noch viel mehr da z.B. soll der Warenwert bei 30.000€ liegen. Ich sollte laut schreiben 6.457,00€ zahlen, daraufhin schreiben sie aber [da wir wissen das sie durch diese Summe erheblichen finanziellen Schaden nehmen könnten, bieten wir ein Vergleichsangebot von 850€]. Ich denke das ist alles nur ein Trick um den Leute zu sagen die sind schon über 5000€ runtergegangen, also verscherz ich es mir mit denen lieber nicht...

Das Problem ist ich habs runtergeladen über Torrent, allerdings hab ich die Uploadrate auf 0,1 Kb/s gedrosselt und habe sowieso eine 16K Leitung mit einen relativ geringen Upload. Das gesamte Spiel sind ungefähr 4Gb, heißt also ich kann eigentlich keinen brauchbaren Beitrag geleistet haben.
Die schreiben außerdem noch das sie nur die Rechte in Deutschland besitzen was ist wenn ich einem Pakistaner oder sonst wem hochgeladen hab?

Ich hab nun leider auch schon einen Unterlassungsvertrag an ihn geschrieben und somit eine Ratenzahlen vereinbar. Monatlich 50€.

Nun bekomme ich das Geld nicht zusammen und leihen kommt für mich nicht in Frage da ich nicht einsehe warum dieser Anwalt nun so schnell das Geld brauch. Es ist ja kein Schaden entstanden, wie wenn ich ein Fenster bei einen Haus kaputt mache. Da muss ich natürlich schnell zahlen damit sie das Glas erneuern können usw. aber hier ist einfach nichts. Das ist reine Profitgier die hier die Summe bestimmt. Es gibt nichts auf das die sich eigentlich Stützen können.

Und mir einen 16 Jährigen zu "drohen" das man er letztens jemanden vor Gericht auf 10.000€ Verklagt hat... na Hut ab wenn die das mit mir vorhaben, haben die erfolgreich meine Zukunft zerstört.

Ich sehe es ja ein das ich das Geld zahle (obwohls viel zu viel ist, hätte man das Spiel ja gleich im Laden klauen können und 50 Leuten zum Installieren ausleihen können... ) es ist nur nicht so einfach als 16 Jähriger einen Job zu bekommen, zumal ich erst ab Heute Ferien hab. Nun soll ich am 26.07. schon die erste Rate gezahlt haben. Ich habe auch schon Sachen von mir verkauft nur das dauert 14 Tage bis man sein Geld bekommt, wegen dem Umtauschrecht usw. (via Amazon). Selbst so hab ich aber das Geld nicht zusammen.


Darf der mich überhaupt hetzen, da ja kein Schaden entstanden ist der bald beglichen werden muss?
Muss ich überhaupt so viel Zahlen? Allein das ich die Summer auf 500€ runterhandeln konnte macht es äußerst dumm...
Kann der Anwalt mir überhaupt irgendwas, wegen dem niedrigen Upload den ich extra noch gedrosselt hab? Muss er nicht mal nachweisen das mit meinen hochgeladenen 10 MB überhaupt schaden angerichtet werden konnte. Die Leute die meine Daten empfangen haben können den Download auch abgebrochen haben usw..

Wäre nett wenn ich eine Antwort bekomme von jemanden der Ahnung hat.



1. Es heißt unsere Mandantin, weil damit die Firma gemeint ist. Eine juristische Person wird immer als Mandantin bezeichnet.

2. Vergleichsangebote sind der Regelfall bei solchen Verstößen, weil man ein Gerichtsverfahren vermeiden möchte. Du würdest vor Gericht verlieren. Dabei würden die Kosten zwar deutlich unter den 6.000 EUR liegen aber wohl auch deutlich über den angebotenen 850. Insofern wäre es nicht klug dagegen vorzugehen, wenn du das Spiel tatsächlich geladen und verbreitet hast.

3. Es ist unerheblich welchen Personen du das Spiel zum Download angeboten hast. § 97 UrhG verbietet die Verbreitung, unabhängig davon ob dies an Deutsche Bürger geschieht.

4. Es ist angemessen eine (relativ kurze) Frist zur Zahlung zu setzen. Die Mandantin müsste sich noch nicht mal auf eine Ratenzahlung einlassen. Kannst du nicht bezahlen, kann auch ein Vollstreckungsbescheid erlassen werden.

5. Ob der Betrag in der Höhe angemessen ist, ist zu bezweifeln. Das Gericht würde berücksichtigen, dass das Spiel kaum verbreitet werden konnte. Allerdings trägst du die gesamten Prozesskosten und Anwaltskosten deiner und der Gegenseite. Das kommt leztendlich auf mehr raus, sodass ich dir nur davon abraten kann

6. Du hast die Unterlassungserklärung bereits unterschrieben, das war ein großer Fehler. Diese Erklärungen sind immer zu weit gefasst.

7. Die Unterlassungserklärung eines Minderjährigen ist unwirksam. Diese durftest du auch gar nicht abgeben, sondern der Anschlussinhaber, der du als Minderjähriger ebenfalls nicht sein darfst. Insofern hätte dein Vater (oder deine Mutter) die Erklärung abgeben müssen.

Ist das Schreiben persönlich an dich adressiert oder den Anschlussinhaber ?

Zuerst an meine Mutter aber da die genug Probleme hat, hab ich da angerufen und gesagt das das über mich laufen soll, da ich das ja auch war. Hat er nun gemacht und ich hab dann nochmal ein schreiben von ihm bekommen das ich die Raten zahlen soll (eigentlich am 15. schon). Den Unterlassungsvertrag sollte ich so abändern mit meinen Namen usw. und der war meines Erachtens auch nicht irgendwie zuweit gehend. Der Anwalt hat mir auch nochmal Zeit gegeben was ja auch schon nett ist, nur leider reicht mir das nun auch nicht.
Referenz-URLs