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Normale Version: Gewinnspiel - Reinlegen?
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Hi


http://db.tt/PInyLete

sowas stand grad auf fb. Er verlost ja angeblich ein iphone 5. Wenn man die Aufgabe macht, nimmz man ja teil. Darf er jetzt das Gewinnspiel einfach so platzen lassen?
Meines Wissens nach müsste er den Gewinn aushändigen, da er den Gewinn ausgelobt hat.

Aber du glaubst doch nicht ernsthaft, dass du da gewinnen kannst. Solche "Gewinnspiele" habe ich oft genug gesehen, sind meist nur dazu da, um Abbos oder Likes zu bekommen, mehr nicht.
Hab nicht mal teilgenommen. Mir war schon klar, dass er nur Likes/Abos haben will, aber ich will ihm schreiben, dass er es verlosen muss. Hast du noch den Absatz oder Name des "Gesetzes"?
Er muss garnix, du hast ja keine Nutzungsbestimmungen zugestimmt.
http://www.youtube.com/watch?v=9vfZYnP8Ijw bezieht sich zwar auf ein anderes Video, aber sehenswert zum Thema Gewinnspiel/Glücksspiel.
Zitat aus u.g. Seite:

"Die beworbenen Preise müssen tatsächlich vergeben werden und die Teilnehmer dürfen nicht über den Gewinn und die Gewinnchancen irregeführt werden. Zudem müssen Gewinnspiele und Werbung klar als solche erkennbar sein.[...]Ein Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften kann unter Umständen zu einer kostenpflichtigen Abmahnung führen."

http://www.konstanz.ihk.de/recht_und_fai...7235.repl1
Und selbst wenn er es tatsächlich verlost, wird ganz zufällig jemand aus dem Bekanntenkreis der Gewinner sein Wink

xAlexboyx :
Und selbst wenn er es tatsächlich verlost, wird ganz zufällig jemand aus dem Bekanntenkreis der Gewinner sein Wink


Aber gerade bei solchen Aktionen wie die obige sollte sich Brain.exe einschalten. siesta Wie du schon sagtest, der Gewinner wird bestimmt sein Bruder oder so sein, lol.

Am besten sowas sofort ignorieren. Möcht mal wissen wieviele naive Trottel da mitmachen.

Tja, er kriegt seine Likes und in diesem Sinne: Mission erfolgreich.

lol hätte ich ma auf dein Bild geklickt -.- Genau das selbe hab ich gestern noch von nem anderen mit nem S4 gesehen exakt der selbe Text...ich hab das gestern nämlich auch gesucht um da mal die Rechtliche Seite zu posten und den ma schön eins auszuwischen Big Grin
Nein, es besteht kein Anspruch darauf, dass ein bei einem Gewinnspiel versprochener Preis tatsächlich vergeben wird. In der Praxis ließe sich dies auch ohnehin nicht überprüfen. So könnte etwa einfach der eigene Bruder oder sogar man selbst (ist nicht verboten) als Gewinner benannt werden.

Anders ist dies bei einem Gewinnversprechen. Wird dir mitgeteilt, dass du gewonnen hast, so hast du auch einen Anspruch auf den Preis. Dies ergibt sich aus dem neu geschaffenen § 661a BGB.

Allerdings können Mitbewerber den Veranstalter des Gewinnspiels wegen Verstoß gegen § 4 Nr. 10 UWG und gegen § 3 Abs. 3 Nr. 17 UWG verklagen. Ist der Veranstalter allerdings eine private Person (und hiervon ist auszugehen), ist das UWG nicht anwendbar.
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