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Normale Version: Kamera defekt
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Sorry. Solche Themen finde ich sonst immer 'nicht gut'. Aber in dem Fall wäre eine Antwort des kompetenten AlexKönichs doch weiterbringend.


kurz.

1.8. 12 habe ich ne Kamera gekauft. Nach wenigen Monaten hatte sie Hänger. -typisch für Gopro.

Support kontaktiert. Defekt anerkannt. Neugerät bekommen. (Austausch hat, das könnte wichtig sein, drei Wochen gedauert)

Am 26.8.13 hatte sie wieder die alten Hänger.

1.8.13 Suppoert kontaktiert.

Die meinen sie KÖNNEN nicht mehr HerstellerGarantie (oder wars Gewähleistung) leisten. -ich fürchte wenn ichs einen Tag früher geschrieben hätte sähs anders aus.
Sie meinten auch 'an Händler wenden' (das Austauschgerät hab ich vom GoproSupport bekommen, dachte die wären ab jetzt der Garantie/Händler)

Heute war ich beim Händler. Die haben das Gerät halt angenommen um es zu Gopro zu schicken. (Als ob das sorum anders läuft...!)

Die ersten GoproSupportMails vom vor ca6Monaten habe ich leider gelöscht, weil ich dachte 'jetzt hab ich endlich ne funktionierende Kamera' -wäre das ein Beweis dafür gwesesen dass sie schon nach vier Monaten defekt war? Das betraf ja das Erstgerät. Jetzt spakt halt die zweite.

untertänig bitte ich;
werter Könich Alex;
sagt mir: was habe ich zu erwarten. Eine erneute Absage?
Zählt die Austauschzeit nicht als GarantiedauerPause/Verlängerung?


Dass ein Zeuge der besagt dass die Kamera schon vorm Jahresablauf defekt war, hilft nicht viel wie ich heut erfahren habe, ...oder?
Tipp: Bei Defekten IMMER erst zum Händler. Bei diesem hast du die 2-jährige Gewährleistung.
Der Hersteller kann freiwillig Garantie leisten, die Dauer und Bedingungen kann er allerdings selbst festlegen.
Die Gewährleistung beginnt ab dem Kaufdatum und geht volle 2 Jahre. Eine Verlängerung oder ein Neubeginn der Zeitzählung gibt es bei einem Austausch nicht.

Was dich zu erwarten hat: Wahrscheinlich eine neue Kamera. Außer der Händler beruft sich auf die Beweislastumkehr (nach 6 Monaten muss der Kunde beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf des Produktes vorhanden war, davor muss das der Händler beweisen, dass dies nicht der Fall war. Allerdings verzichten viele darauf.). Zudem hast du bei dem Händler die Möglichkeit, nach dem 3. defekten Gerät (dem Händler muss eine Möglichkeit der Nachbesserung gegeben werden) vom Kaufvertrag zurückzutreten (d.h. Gerät geht an Händler und du erhälst das Geld zurück). Da der erste Austausch über den Hersteller erfolgte, zählt dieser allerdings dabei nicht mit rein.
Ja, Sinnlosigkeit der Beweislastumkehr ist mir heute erst klar geworden. -Wer behält denn ein defektes Gerät, lässt ein Gutachten machen und behält das Gerät dann ~1,5 Jahre?!

Naja, Ich dachte halt dass der Support mir sagen kann wie nam die KAmera softwaremässig reparieren kann. Und dann kam halt eins zum anderen. So habe ich mir 90km gespart, ....-aber auch das Paket gezahlt!

Dass der Händler drauf verzichtet glaube ich nicht, sonst hättense mir gleich einen Ersatz gegeben. Die schickens auch nur zu GoPro. Und die KÖNNEN ja nix weil 365 Tage um sind. Und den Händler hab ichs erst 13 (6+7) Monate nach Kauf gegeben. -auch den Umtauschbeleg fürs Zweitgerät.


/ Was, du wagst es die Antwort zu geben die einzig der König geben durfte. Wer bist du?!
......fkrone.
Oh, Krone! Bestimmt die Krone von des Könichs Kopf. Nun gut. Wir sind geehrt. siesta
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