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Normale Version: Unwissende Fahrerflucht
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Tag,
bin in der Probezeit und habe unwissend ein parkendes Fahrzeug gestreift, hatte eine Beifahrerin bei mir die ebenso nichts bemerkt hat. Die Schäden an meinem Wagen waren aber so gering, dass ich sie selber nicht wahrgenommen habe.
Nun kam vorhin die Polizei und klärte mich auf -.-
Habe mich mit der betroffenen Person auseinander gesetzt und drüber unterhalten. Schaden wird von der Versicherung übernommen, Anzeige (Unfallflucht) wird aber nicht zurückgezogen.
Erwartet mich der Worst-Case? (Lappen weg)
(hatte eine Zeugin, die ebenso nichts vom Unfall wahrgenommen hat)
Wenn dir Vorsatz nachgewiesen wird, kannst du dich schonmal auf 4 Jahre Probezeit, ein ASF, Treuepunkte in Flensburg und ca. 30 Tagessätze freuen Wink
Yeeeeeeah, Euphorie!
Wieso sollte mir Vorsatz nachgewiesen werden? Ich habe nichts von einem Unfall mitbekommen Sad

EDIT:
Hab mit dem zuständigen Polizist gesprochen. Er meinte ich solle mir keinen Kopf deswegen machen, Führerschein sowie Probezeit bleiben unangetastet. Worst-Case sei halt in eine Nachschulung zu müssen...
Das wird sicherlich ein Gutachter beurteilen müssen ob hier Vorsatz vorliegt. Grundsätzlich würde ich aber natürlich erstmal in so einem Fall keine Aussage vor der Polizei machen und jetzt einen Anwalt ranholen da Fahrerflucht ja in der Tat keine kleine Ordnungswidrigkeit ist.

Glücklicherweise hast du zumindest schonmal eine Zeugin dass man das nicht gemerkt hat, das kommt dir zugute.

cortez442 :
Wenn dir Vorsatz nachgewiesen wird, kannst du dich schonmal auf 4 Jahre Probezeit, ein ASF, Treuepunkte in Flensburg und ca. 30 Tagessätze freuen Wink


Spricht da wer aus Erfahrung? Big Grin

Zum Thema:Kannst du nicht nochmal mit der anderen Person reden?
So Engstirnig kann man doch eigentlich nicht sein, zumal die ja den schaden bezahlt bekommt (Ist bestimmt eh nur einmal drüber polieren).

Aber es wird sowieso am Schaden gemessen ob es Vorsatz war oder nicht..und wenn es nur kleine Kratzer waren wird kein Gericht der Deutschen Welt dich so behandeln, als hättese einen Überfahren.

Du bist Fahranfänger, bist noch nicht Gerichtlich aufgefallen (hoffe ich), das wars dann.

Moment, unter Angabe ohne Gewähr gebe ich mal zum Besten dass wir von Fahrerflucht reden, ein Delikt nach dem Strafgesetzbuch - Also ein Strafvergehen.

Das heißt, das kann nicht mehr aufgehalten werden, anders als im Zivilbereich kann hier der Geschädigte nicht einfach sagen: ist schon gut. Das ist mit der Beschädigung getan, aber die Strafsache Fahrerflucht kann nur noch durch die ermittelnde Staatsanwaltsschaft gestoppt werden.

Aber Angabe ohne Gewähr, Verkehrsrecht ist nicht so meine Stärke, vielleicht gilt hier auch eine Ausnahme.

Edgeworth :
Moment, unter Angabe ohne Gewähr gebe ich mal zum Besten dass wir von Fahrerflucht reden, ein Delikt nach dem Strafgesetzbuch - Also ein Strafvergehen.

Das heißt, das kann nicht mehr aufgehalten werden, anders als im Zivilbereich kann hier der Geschädigte nicht einfach sagen: ist schon gut. Das ist mit der Beschädigung getan, aber die Strafsache Fahrerflucht kann nur noch durch die ermittelnde Staatsanwaltsschaft gestoppt werden.

Aber Angabe ohne Gewähr, Verkehrsrecht ist nicht so meine Stärke, vielleicht gilt hier auch eine Ausnahme.


Als damals mein Auto vom nachbarn (am anfang unwissend) angetitscht wurde, und er sich erst im Nachhinein meldete, hat die Polizei auch gesagt ich kann die Anzeige zurückziehen.

Na okay, dann ist gut. Glück gehabt. Vielleicht kommt der TE ja auch damit durch. Ich drücke die Daumen. Smile
Das Gericht kann von Strafe absehen, wenn es sich um einen Unfall im ruhenden Verkehr handelte und sich der Verursacher binnen 24 Stunden meldet, § 142 Abs. 4 StGB.
Ein Streifschaden am parkenden Fahrzeug ist jedoch kein Unfall im ruhenden Verkehr, weshalb der Milderungsgrund nicht anwendbar gewesen wäre.

L0MB4X, du hast den Jackpot gezogen. Hab mich durch ein paar Gesetze und Urteile gelesen. Dir drohen:
  • 7 Sticker in deinem Flensburger Sammelheft. Da du sie durch eine Straftat verdient hast, halten sie auch doppelt so lange wie normal
  • Der Lappen ist erstmal weg, hast du wohl schon gewusst
  • Du bekommst eine Sperrfrist, nach der du eine neue Prüfung machen kannst
  • Ein Aufbauseminar für Fahranfänger musst du absolvieren, um zu der Prüfung zugelassen zu werden
  • Deine Probezeit wird um 2 Jahre verlängert
  • Du bekommst eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren
Ob du einen Eintrag in dein polizeiliches Führungszeugnis bekommst, kann ich dir nicht sagen. Es handelt sich jedoch um eine Straftat.

@renes: Dein Nachbar hatte eine nachträgliche Feststellung ermöglicht Wink
Jackpot am Arsch.
Ich war eben am Präsidium und hab mich vernehmen lassen.
Der Herr Oberkommissar sprach sehr zuversichtlich aus, dassdas Verfahren sehr wahrscheinlich eingestellt wird und mich evtl.ein Bußgeld von 30€ erwartet.
Sollten trotzdem alle Stricke reißen darf ich ASF machen.

cortez442 :
Das Gericht kann von Strafe absehen, wenn es sich um einen Unfall im ruhenden Verkehr handelte und sich der Verursacher binnen 24 Stunden meldet, § 142 Abs. 4 StGB.
Ein Streifschaden am parkenden Fahrzeug ist jedoch kein Unfall im ruhenden Verkehr, weshalb der Milderungsgrund nicht anwendbar gewesen wäre.

L0MB4X, du hast den Jackpot gezogen. Hab mich durch ein paar Gesetze und Urteile gelesen. Dir drohen:
  • 7 Sticker in deinem Flensburger Sammelheft. Da du sie durch eine Straftat verdient hast, halten sie auch doppelt so lange wie normal
  • Der Lappen ist erstmal weg, hast du wohl schon gewusst
  • Du bekommst eine Sperrfrist, nach der du eine neue Prüfung machen kannst
  • Ein Aufbauseminar für Fahranfänger musst du absolvieren, um zu der Prüfung zugelassen zu werden
  • Deine Probezeit wird um 2 Jahre verlängert
  • Du bekommst eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren
Ob du einen Eintrag in dein polizeiliches Führungszeugnis bekommst, kann ich dir nicht sagen. Es handelt sich jedoch um eine Straftat.

@renes: Dein Nachbar hatte eine nachträgliche Feststellung ermöglicht Wink


Wir leben in DE XD

Wäre er mit quietschenden Reifen abgedüst sicherlich aber "so"? Herrje xD

Als ergänzende Anmerkung:

§ 142 StGB kann nur durch Vorsatz und nicht durch Fahrlässigkeit begangen werden. Vorsatz umfasst nicht nur Absicht, sondern auch billigendes Inkaufnehmen oder für wahrscheinlich Halten.
Solange dir aber nicht vorsätzliche Flucht vorgeworfen wird, kann dir auch keine strafrechtliche Konsequenz drohen.

In dem Falle droht dir dann auch kein Aufbauseminar, keine Punkte und keine Verlängerung der Probezeit. Nur das Aufbauseminar an sich würde aber nicht verhängt, wenn dann auch in Kombination mit der Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre. Mit 30 EUR Bußgeld wärst du noch unterhalb der Grenze von 40 EUR, bei der diese Maßnahmen verhängt werden müssen.

Was ich mich aber eigentlich frage ist: Wenn ihr beiden das nicht mal selbst bemerkt habt, wie hat das dann jemand anders bemerkt und gemeldet ? Saß der Geschädigte im Auto oder war das ein unbeteiligter Zeuge von außen ?
Genau diese Frage habe ich mir selber gestellt. Ich wusste noch nicht mal wo das beschädigte Auto stand!
Wie es aussieht hatte sie wahrscheinlich zur selben Zeit Schulende und beobachtete von der Ferne wie ihr Auto erwischt wurde...
anders kann ich mir das auch nicht erklären

L0MB4X :
Genau diese Frage habe ich mir selber gestellt. Ich wusste noch nicht mal wo das beschädigte Auto stand!
Wie es aussieht hatte sie wahrscheinlich zur selben Zeit Schulende und beobachtete von der Ferne wie ihr Auto erwischt wurde...
anders kann ich mir das auch nicht erklären



Und dann direkt Kennzeichen gemerkt ? In der Eile gelingt das kaum jemanden. Halte ich schon für sehr fragwürdig, nicht dass du da bewusst abgezockt wirst, weil du zufällig in der Nähe warst und die nur ihr Auto repariert haben will. Wenn man ein Auto berührt, merkt man das von innen auf jeden Fall mehr als von außen.

Joa...
Anstatt einen Kostenvoranschlag zu schicken, wegen des Kratzers, rief die Versicherung heute wegen Informationen an.
Es war ausgemacht, dass sich zuerst privat an uns gewandt wird. Wegen einem popeligen Minikratzer verlangt die Werkstatt vom VW-Zentrum stolze 1000€ und wie es tatsächlich aussieht auch für Schaden den ich NICHT begangen habe. Es war ein winziger Punkt hinten rechts zu erkennen, welcher mit den Lacküberresten auf meinem Wagen übereinstimmten und seltsamerweise soll jetzt die komplette Seitenschürze gewechselt werden..
Wegen sowas verliere ich schon gerne mal das Vertrauen auf das Gute im Menschen -.-

Weiteres Vorgehen? Meinen lieben Herr Oberkommissar kontaktieren?
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