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Normale Version: Ware nicht bezahlt
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Die folgende Situation hat sich nicht abgespielt, ich will nur wissen, was dann passieren würde!

Nehmen wir mal an, Person A geh zu Media Markt/Saturn und "kauft" dort eine Kamera. Er will sie in Monatsraten abbezahlen. Nachdem er den Vertrag unterschrieben hat, geht er zu Person B und verkauft ihr die Kamera und gibt ihn die Rechnung dazu. Noch bevor Person A, die erste Rate abbezahlt hat, verkauft er die Kamera.

Was passiert jetzt, wenn Person A gar keine Raten mehr bezahlt und von Deutschland flüchtet? Darf dann Person B, der die Kamera von Person A erwerbt hat, die Kamera noch behalten oder muss er sie dem Geschäft zurück geben?

Und wenn er sie behalten darf, wie sieht es dann mit der Garantie aus?
In den allermeisten Ratenkaufgeschäften hast du einen sogenannten "Eigentumsvorbehalt", das heißt, der Verkäufer bleibt so lange Eigentümer der Ware, bis die letzte Rate bezahlt ist. Das heißt wenn der Käufer die Kamera dann weiterverkauft geht das nicht weil er nicht der Eigentümer ist. Der Händler kann also dann zu Person B gehen und die Kamera zurückverlangen und Person B muss Person A dann auf Zurückzahlung verklagen.
Wenn der dann weg ist wirds natürlich schwierig, aber das wäre die reine gesetzmäßige Abfolge. Smile
Das ist ein Warenkreditbetrug. Beim Verkauf kann der neue Käufer durchaus das Eigentum erlangen. Beim Diebstahl geht das nicht. Tatbestand der Hehlerei.

Und sind wir ehrlich, die Ware will der Mediamarkt nicht haben, aber das Geld. Das wird dann vom Inkassobüro bis zum Gerichtsvollzieher durchgezogen.
Nein, der neue Käufer kann kein Eigentum daran erlangen, da er das nur von jemandem bekommen kann der selbst das Eigentum an der Ware hat. Das hat aber ja Person A überhaupt nicht, zumindest wenn der Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde. Anders würde es ohne diesen aussehen, dann wäre das wieder was anderes, aber das findet man heutzutage kaum mehr.
Also wenn ich die Ware bezahle, muss ich nochmal den Verkäufer, in diesem Fall Media Markt/Saturn bezahlen?
Wenn du jetzt Person B wärst, würde es wohl darauf hinauslaufen. Theoretisch kann der Eigentümer, also MM / Saturn nun beigehen und die Ware zurückverlangen und damit machen was sie wollen - Das kann also Weiterverkauf sein, wie auch Zerstörung, oder sonst was. Wobei die wahrscheinlich doch den Weiterverkauf bevorzugen würden.
Also wenn ich Person B wäre müsste ich Person A und Media Makrt/Saturn zahlen? Also zwei mal zahlen
Genau.. und dann Person A wegen Betruges verklagen, weil er dir ja etwas verkauft hat was er dir gar nicht verkaufen konnte. Aber erstmal bist du quasi dann geprellt bis du Person A drangekriegt hast.

Edgeworth :
Nein, der neue Käufer kann kein Eigentum daran erlangen, da er das nur von jemandem bekommen kann der selbst das Eigentum an der Ware hat. Das hat aber ja Person A überhaupt nicht, zumindest wenn der Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde. Anders würde es ohne diesen aussehen, dann wäre das wieder was anderes, aber das findet man heutzutage kaum mehr.


Falsche Antwort. Nach 935 BGB kann du sehr wohl Eigentum erwerben, denn hier spricht man von abhanden gekommen also unfreiwilliger Verlust. Beim Betrug wie hier wird der Besitz freiwillig übergeben. Lehrer

Das ist dann aber auch nur so beim verlängerten Eigentumsvorbehalt, oder? Der Verkäufer kann ja auch eigene Regelungen und häufig steht hier dann nun auch mit bei dass der Weiterverkauf noch nicht gestattet ist.
Stimmt aber wohl dass es auch hier wieder Abgrenzungen gibt.
Aber wenn Person A weg ist, wie soll ich sie dann kriegen? Die ist dann im Ausland.

Zitat:
Der Verkäufer kann ja auch eigene Regelungen und häufig steht hier dann nun auch mit bei dass der Weiterverkauf noch nicht gestattet ist.

Klar, die Sache weiterverkaufen und dann verduften ohne weiter zu bezahlen ist natürlich nicht erlaubt. Und vielleicht darf man es auch noch nichtmal wenn man schön brav weiter bezahlen würde. (Dann würds aber wohl niemand stören..)
Allerdings, wenn der Käufer davon ausgeht, dass die Sache dem Verkäufer (also der Ratenkäufer) schon gehört, dann ist das ja wie oben bulldenduzer sagt ein gutgläubiger Erwerb, und er darf die Sache behalten, sie gehört ihm, da Saturn dem Ratenkäufer die Kamera freiwillig überlassen hat. (Wenn sie geklaut wäre wäre es anders).
Also so wie ich das sehe muss sich dann Saturn mit dem Betrüger ausseindersetzen, und wenn der weg ist is halt doof, aber kann der neue Käufer ja nichts dazu.
Ist ne ähnliche Situation wenn du von deinem Kumpel die Kamera leihst und dann verscherbelst, dann dürfte derjenige die Kamera auch behalten und du bekommst Stress mit deinem Kumpel und Staatsanwalt. (Schadensersatz, Betrug)

Wobei ich mich auch frag woher Saturn wissen sollte wer die Kamera jetzt hat wenn plötzlich keine Zahlungen mehr eingehen...

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