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Normale Version: Anzeigen wegen Bild - Möglich?
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Mit der ursprünglichen Veröffentlichung des Bildes hast du den Tatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB erfüllt. Zivilrechtlich steht dir darüber hinaus kein Anspruch zu das Bild von ihr zu nutzen. Dazu zählt auch eine Bearbeitung oder Verfremdung wie in diesem Falle. Diesbezüglich kannst du auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

Bezüglich der anderen Person trifft dich keine zusätzliche Schuld. Die Person, die es auf Instagram und Facebook hochgeladen hat, muss selbst dafür gerade stehen. Dies wird dir nicht mehr zur Last gelegt. Zeigt sie also ihn an, kommt nicht automatisch auf dich ein Verfahren zu. Gemäß § 194 I StGB wird die Beleidigung nämlich nur auf Antrag verfolgt. Die Polizei / StA muss also kein Verfahren gegen dich einleiten.
Wie hoch wäre dann der Schadenersatz? Passiert es oft, dass man in so einem Fall Schadenersatz zahlen muss?

Sie hat mich Famebitch genannt. Das zählt doch auch zu Beleidigung, oder?
Dafür gibt es keine genaue Festlegung. Schadensersatz wird individuell bestimmt. Hier kannst du mit irgendetwas zwischen 200 und 500 EUR rechnen. Bei Privatpersonen wird meistens Schadensersatz zugesprochen, wenn es zum Prozess kommt. Dies ist jedoch zumindest was Bilder angeht, eher selten der Fall. Meistens geht es um verbale Beleidigungen. Außerdem müsstest du die Kosten des Prozesses tragen. Insgesamt kannst du dann durchaus bei knapp 1000 EUR ankommen.

Anders sieht es bei Promis aus. Diese müssen sich mehr gefallen lassen, insbesondere was die Nutzung von Bildern anbelangt und die Verfremdung aus kabarettistischen Gründen.
Generell wäre Bitch wohl als Beleidigung anzusehen, aber eher im geringen Maße. Da könnte man sich aber sicherlich darauf einigen das ganze als Quitt zu sehen und von Anzeigen abzusehen, da ihr beide dann generell erstmal Probleme bekommt, auch wenn deine Beleidigung wohl als schwerwiegender anzusetzen ist.

Generell wärst du sicherlich gut daran bedient wenn du dich aussergerichtlich mit ihr einigst, vielleicht wenn du ihr anbietest dass du ihr eine bestimmte Geldsumme bezahlst, vielleicht 50€ oder 100€, um die ganze Sache abzugelten. Ein Gerichtsverfahren würde dich teurer kommen, selbst eine Abmahnung wäre nicht unter 100,- drin.
Alexking hat gemeint, dass die Person Schadensersatz zugesprochen wird, wenn es um eine verbale Beleidigung geht. Das Bild zählt aber nicht dazu.

Also bringt es ihr nichts, wenn sie mich anzeigt?
Hast du bis jetzt überhaupt irgendwas von ihr aus der Richtung gehört?
Wenn es wirklich vor Gericht kommen sollte, was ich inzwischen stark bezweifle, kann es sein das aufgrund der Vorstrafen(vermute einfach mal keine vorhanden) und das dann sozusagen Beleidigung vs. Beleidigung steht du nichts allzu strenges erwarten musst

Nome :
Alexking hat gemeint, dass die Person Schadensersatz zugesprochen wird, wenn es um eine verbale Beleidigung geht. Das Bild zählt aber nicht dazu.

Also bringt es ihr nichts, wenn sie mich anzeigt?


Ne, das hast du falsch verstanden. Es kann genauso gut Schadensersatz wegen einem Bild geben. Ich meinte nur, dass selten Fälle von unbekannten Leuten vor Gericht gehen wegen Bildern. Das sind meist verbale Beleidigungen (Schlampe, Idiot etc.) gegenüber Nachbarn, Arbeitskollegen etc.

Deshalb ist da die Höhe mangels Erfahrungswerten nicht so leicht bestimmbar. Promis kannst du nicht heranziehen, da diese wenn sie denn Recht bekommen, deutlich mehr zugesprochen erhalten.

renes2 :
Hast du bis jetzt überhaupt irgendwas von ihr aus der Richtung gehört?
Wenn es wirklich vor Gericht kommen sollte, was ich inzwischen stark bezweifle, kann es sein das aufgrund der Vorstrafen(vermute einfach mal keine vorhanden) und das dann sozusagen Beleidigung vs. Beleidigung steht du nichts allzu strenges erwarten musst


Nein, sie hat nichts mehr geschrieben.

Also "famebitch" ist nicht per se eine Beleidigung. Wörtlich übersetzt steht bitch zwar für Schlampe, aber der Begriff famebitch wird verwendet, wenn man sagen will, dass jemand gerne im Mittelpunkt steht. Ausgehend von dieser Bedeutung liegt keine Beleidigung vor. Das ist ein Werturteil, genauso wie "ich finde deine Haare hässlich" etc. und von der Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG geschützt.

Im Rahmen von § 185 StGB kommt es allerdings auf die Sicht des Opfers an. Eine Beleidigung kann also auch dann vorliegen, wenn du sie so empfunden hast. Wenn der Begriff aber nicht schon allgemein für jedermann eine Beleidigung darstellt, musst du darlegen, warum es dich beleidigt hat. Dass du dafür Schadensersatz zugesprochen bekommst, halte ich daher für unwahrscheinlich.
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