13.02.2014, 17:51
Hey Leute,
war gerade bei der Polizei und wollte eine Anzeige wegen Beleidigung von September zurückziehen, da der Zeuge zum April zur Staatsanwaltschaft geladen wurde.
Ich als Anzeigenbeauftragter habe bislang keine Post bekommen. Der Vorfall hat sich mittlerweile geklärt, jedoch steht die Justiz derweil noch im Vordergrund.
Auf der Polizeistation wurde mir mitgeteilt, das die Anzeige voraussichtlich nicht zurückgezogen werden könne. Mir wurde lediglich das Aktenzeichen sowie die Telefonnummer der Staatsanwaltschaft mitgeteilt.
Ein kurzer Anruf mit einem Bekannten (Beruf Polizist) machte klar, dass der Strafantrag sehr wohl zurückggezogen werdne kann und ich dort anrufen müsse. Ich frage hier einmal vorweg, was genau jetzt stimme, sowohl werden ich morgen früh auch dort anrufen.
lg
war gerade bei der Polizei und wollte eine Anzeige wegen Beleidigung von September zurückziehen, da der Zeuge zum April zur Staatsanwaltschaft geladen wurde.
Ich als Anzeigenbeauftragter habe bislang keine Post bekommen. Der Vorfall hat sich mittlerweile geklärt, jedoch steht die Justiz derweil noch im Vordergrund.
Auf der Polizeistation wurde mir mitgeteilt, das die Anzeige voraussichtlich nicht zurückgezogen werden könne. Mir wurde lediglich das Aktenzeichen sowie die Telefonnummer der Staatsanwaltschaft mitgeteilt.
Ein kurzer Anruf mit einem Bekannten (Beruf Polizist) machte klar, dass der Strafantrag sehr wohl zurückggezogen werdne kann und ich dort anrufen müsse. Ich frage hier einmal vorweg, was genau jetzt stimme, sowohl werden ich morgen früh auch dort anrufen.
lg