KINGx - Das inoffizielle PlayStation Forum & News Portal

Normale Version: B17 - Ohne Begleitung erwischt
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Hi Com - insbesondere Alex.

Meine Freundin kam gerade total aufgelöst zu mir, weil sie von der Polizei angehalten wurde. Sie ist noch 17 und fuhr ohne Begleitung. Recherchen ergaben folgendes:

Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 6e - Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung
(3) Eine auf der Grundlage der Rechtsverordnungen nach den Absätzen 1 und 2 erteilte Fahrerlaubnis der Klassen B und BE ist zu widerrufen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber einer vollziehbaren Auflage nach Absatz 1 Nr. 2 über die Begleitung durch mindestens eine namentlich benannte Person während des Führens von Kraftfahrzeugen zuwiderhandelt. Ist die Fahrerlaubnis widerrufen, darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 teilgenommen hat.

Des weiteren bekommt sie die Pappe laut Gesetz erst in frühestens nem halben Jahr wieder.
Zusammengefasst also 50 € Strafe, 1 Punkt, Nachschulung und mindestens ´n halbes Jahr kein Lappen..
So weit die harten Fakten. Nun aber noch die besonderen Umstände:

Sie wurde am 28. Februar, kurz vor 22 Uhr angehalten. Sprich, vorhin)
Sie hat am 29. Februar Geburtstag. (Ernsthaft, kein getrolle)

Die eigentliche Frage wäre nun, ob sich da irgendetwas drehen lässt, da sie lächerliche 2 Stunden vorm B-Day kontrolliert wurde. Vielleich lässt sich ja auch dank ihres sehr speziellen Schaltgeburtsjahres was an der Sache drehen.

Hoffe da gibts eventuell n Schlupfloch, sie sitzt nämlich atm am Fachabi und ich wär derjenige der sie vor der Maloche noch zur FoS kutschieren müsste. (Ländliche Gegend - schlechte Busverbindungen)

mfG Jay
Naja da lässt sich garnichts drehen, weil sie am 28.02.14 um 22 Uhr ihr 18. Lebensjahr nicht vollendet hatte. Demnach wird sie am 01.03.14 um 0.01 Uhr 18 und wurde schlicht und einfach ohne Lappen erwischt. Wie gesagt Chancen da raus zu kommen hat sie KEINE.

piti_rocks :
Naja da lässt sich garnichts drehen, weil sie am 28.02.14 um 22 Uhr ihr 18. Lebensjahr nicht vollendet hatte. Demnach wird sie am 01.03.14 um 0.01 Uhr 18 und wurde schlicht und einfach ohne Lappen erwischt. Wie gesagt Chancen da raus zu kommen hat sie KEINE.


Dacht ich mir. Bei unserem Paragraphendschungel hatte ich trotzdem auf nen Ausweg gehofft..

Selber Schuld. Das Aufbauseminar kostet um die 500€ und was ein neuer Lappen kostet, wisst ihr ja bereits. Ja, sie muss eine neue Prüfung ablegen.

//Dem Gesetz ist es egal, ob sie 2 Sekunden, 2 Stunden oder 2 Monate bis zu ihrem Geburtstag hatte. In nicht Schaltjahren wird sie am 1. März älter und der Geburtstag war zu dem Zeitpunkt noch nicht. Für die Zuständigen Beamten war es natürlich ein Glücksfall, sowas bringt viele Punkte.
Ich sage: Es ist alles möglich. Die gesetzliche Lage wurde ja bereits geschildert (Geldstrafe, Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis, Seminar), aber ich bin selbst mal mit einem Roller mit 12 Stunden abgelaufenem Kennzeichen gefahren und der Fall wurde fallen gelassen. Hab während meiner Probezeit einen Fahrradfahrer umgesemmelt und hab nichts außer einer Geldstrafe bekommen. Kommt immer auf den Richter an und wie man sich gibt.

cortez442 :
Selber Schuld. Das Aufbauseminar kostet um die 500€ und was ein neuer Lappen kostet, wisst ihr ja bereits. Ja, sie muss eine neue Prüfung ablegen.

//Dem Gesetz ist es egal, ob sie 2 Sekunden, 2 Stunden oder 2 Monate bis zu ihrem Geburtstag hatte. In nicht Schaltjahren wird sie am 1. März älter und der Geburtstag war zu dem Zeitpunkt noch nicht. Für die Zuständigen Beamten war es natürlich ein Glücksfall, sowas bringt viele Punkte.


Schön das du dich zum Thema äußerst.. aber wäre schön gewesen wenn du dir den Gesetzestext ersma genauer angeschaut hättest... Sie muss so oder so keine neue Prüfung machen.. Und eine Nachschulung kostet auch keine 5 Hunnis..

alinho :
Ich sage: Es ist alles möglich. Die gesetzliche Lage wurde ja bereits geschildert (Geldstrafe, Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis, Seminar), aber ich bin selbst mal mit einem Roller mit 12 Stunden abgelaufenem Kennzeichen gefahren und der Fall wurde fallen gelassen. Hab während meiner Probezeit einen Fahrradfahrer umgesemmelt und hab nichts außer einer Geldstrafe bekommen. Kommt immer auf den Richter an und wie man sich gibt.


Jo, sie hat morgen (Dienstag) n "Date" mit dem Cop der sie angehalten hat.. Mom muss auch dabei sein, weil Fahrzeughalterin.. Ich post noch das Ergebnis Wink

Jamaican :
Sie muss so oder so keine neue Prüfung machen


Du hast doch den entsprechenden Paragraphen zitiert. Die Fahrerlaubnis wird widerrufen. Dann hat sie keinen Führerschein mehr und er muss neu erteilt werden. Das setzt aber wieder ein absolviertes ASF voraus.

Zitat:
Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung
(3) Eine auf der Grundlage der Rechtsverordnungen nach den Absätzen 1 und 2 erteilte Fahrerlaubnis der Klassen B und BE ist zu widerrufen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber einer vollziehbaren Auflage nach Absatz 1 Nr. 2 über die Begleitung durch mindestens eine namentlich benannte Person während des Führens von Kraftfahrzeugen zuwiderhandelt. Ist die Fahrerlaubnis widerrufen, darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 teilgenommen hat.


Das Aufbauseminar kostet je, nach Fahrschule, 250 - 500€. Die Probezeit wird außerdem auf 4 Jahre verlängert. Allgemeine Infos zum ASF findest du hier

Hmm, da fragt man sich nur: Why?! xD

Auweia Big Grin
Wer am 29. Februar Geburtstag hat, wird bei den Behörden in den Jahren wo kein Schaltjahr ist, für den darauf folgenden Tag gewertet. Deine Freundin wurde also aus rechtlicher Sicht erst am 1. März 2014 volljährig. Eine gesetzliche Grundlage dafür existiert übrigens nicht, das hat man einfach so festgelegt bei den Behörden. Mathematisch ist diese Ansicht nicht korrekt, aber bei den kleinkarierten Behörden wird sie damit nicht diskutieren können.

Traditionell suchen sich die Leute aus, ob sie lieber am 28. Februar oder am 1. März feiern. Ich würde an ihrer Stelle ein etwas längeres Schreiben aufsetzen, indem sie ihren Irrtum darüber darlegt, dass sie dachte man würde am 28. Februar volljährig. In diesem speziellen Fall kann man mitunter einen beachtlichen Tatbestandsirrtum annehmen, der zur Straflosigkeit führen würde.

Aus welchem Grund wurde sie denn angehalten ?
Allgemeine Verkehrskontrolle oder wird ihr eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt ?
Danke schon mal das du dein Paragraphenwissen mit uns teilst Wink

War einfach nur ne allgemeine Verkehrskontrolle mit Alkotest. An Fasching sind die Grünen da ja wie die Geier.
Alkohol hatte sie aber natürlich nicht im Blut.

Werd sie mal zu ihrem Anwalt schicken, der soll beim Erstellen des Schreibens einfach mal n Auge drauf werfen.
Oder meinst das Schreiben ist "effektiver", wenn man nicht mit Paragraphen um sich schmeißt und ersichtlich ist
das ein Laie den Schrieb persönlich erstellt hat?
Also mit Paragraphen kann man da ohnehin nicht um sich werfen, denn dieser Fall ist nicht im Gesetz geregelt.
Ich konnte jetzt auch kein Urteil finden, das über einen entsprechenden Fall beschieden worden ist.

Ich würde das selbst schreiben, denn der Anwalt kostet sie nur Geld, kann da aber vorerst auch nicht mehr rausholen.
Alles klar, machen wir so. Vielen Dank für die schnelle "Beratung". Ich lass dich / euch wissen was letztendlich dabei raus kommt.

Thankful Greetingz Jay
Referenz-URLs