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Normale Version: Ware nicht erhalten - Tausch ware Verschickt ! Was tun ?
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Hallo leute
Habe eine Frage : Was würd passieren , wenn ich ein Handel über Facebook treibe wo ich meine gebrauchte PS3 Konsole + Zubehör verschicke und halt als Tausch , die Tausch Ware nicht erhalte ?
Was würd passieren ?

Mfg.
Solang du schriftlich belegen kannst (Facebook Chat-Verlauf, Screenshots), dass zwei übereinstimmende Willenserklärungen stattgefunden haben (A: "Willst du meine PS3 mit Zubehör um XX Euro kaufen?" B: "Ja") dann besteht ein Kaufvertrag. Wenn er sich dazu verpflichtet hat dir die Tauschware zu versenden sowie das Eigentum daran zu verschaffen, dies aber nicht getan hat besteht eine Pflichtverletzung -----> der Partner ist verpflichtet dir die Ware zu übergeben. ISt dies aus bestimmten Gründen nicht mehr möglich, muss er dir ein Ersatzmodell senden. Ist das auch nicht möglich hast du das Recht vom Vertrag zurück zutretten.

Wenn du wllst such ich dir auch noch mal die Paragraphen raus.


Zitat:
Führt der Kontaktversuch zu keiner Lösung, setzen Sie dem Verkäufer eine angemessene Frist von beispielsweise 10 Tagen zur Lieferung des Artikels. Am besten nutzen Sie hierfür ein Einschreiben mit Rückschein, um im Zweifel die Fristsetzung beweisen zu können.

Liefert der Verkäufer innerhalb der gesetzten Frist nicht, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

a) Wenn Sie die Ware weiterhin haben möchten, können Sie Ihren Lieferanspruch auf rechtlichem Wege durchsetzen und dafür, falls nötig, anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

b) Wenn Sie Ihr Geld erstattet haben möchten, treten Sie vom Vertrag zurück. Hierbei empfiehlt es sich ebenfalls, die Rücktrittserklärung per Einschreiben zu versenden und gleichzeitig den Kaufpreis zurückzufordern. Wenn Sie bei einem gewerblichen Anbieter gekauft haben, können Sie auch von Ihrem gesetzlichen Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch machen (siehe Infokasten „Widerrufs- oder Rückgaberecht“).

Erhalten Sie das Geld nicht zurück, können Sie als letztes Mittel rechtlich gegen den Verkäufer vorgehen. Wenden Sie sich hierfür an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.

Sollte ein Betrugsfall vorliegen, können Sie bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle Strafanzeige erstatten. Dafür sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen: verfügbare Daten des Verkäufers, einen Ausdruck des Angebots sowie einen Zahlungsbeleg.


Quelle: http://www.kaufenmitverstand.de/recht/recht.php

Danke für deine Mühe Smile hat sich dann soweit erledigt ! Smile


mfg.
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