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Normale Version: Geld von Google zurück bekommen (Storniert aber Ware erhalten)
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Guten Tag.
Mein Bruder hat am 20.11.2013 das Nexus 5 Bestellt, er hat es aber weil es die falsche Version war am 28.11.2013 Storniert. Eine E-Mail über die Bestellung und die Stornierung kamen an. Geld wurde an dem Tag noch nicht von der Kreditkarte abgebucht.
Am 29.11.2013 hat mein Bruder dann die gewünschte Version Bestellt, Google hat das Geld von meiner Kreditkarte abgebucht und Versand.
Am 30.12.2013 wurde das Geld via Stornierung zurück auf die KK überwiesen, die Ware kam aber an.
Ich habe es heute erst bemerkt nur scheinbar Google nicht.
Im Postfach meines Bruders kam am 20.12.2013 eine E-Mail an zur Bestätigung der Stornierung, das Handy wurde aber am 4.12.2013 Versand.
Den Versandzettel hat er hier noch liegen. Storniert wurde das Handy ebenfalls nicht.
Was könnte denn eigentlich alles nun passieren? Das Geld blieb bisher unangerührt.


EDIT: Fehler ausgemerzt, Daten sind nun alle korrekt.
Ich gehe mal stark davon aus, dass die Rechnungsprüfung irgendwann nochmal auf Euch zukommt. Letztendlich könnte Google das Geld zurückverlangen, da es sich ja nur um einen Fehler handelt und Ihr Euch nicht auf guten Glauben berufen könnt, da ja 2 Zahlungen eingegangen sind statt nur einer.

Also wenn Google das merkt wird das Geld spätestens fällig, von daher ist es jetzt fraglich ob man das ausgeben sollte. ;-)
Aber das nach dem erledigtem Auftrag das Geld storniert wird machts iwo komisch Big Grin

Bei Google angerufen, denen ist es nicht aufgefallen. Man hätte das Geld behalten dürfen wenn wir es nicht gesagt hätten XDD
Also sollen nun auf einen Anruf seitens Google warten, vielleicht muss man das Geld ja behalten Big Grin

*heul*
Na bisher ist es denen nicht aufgefallen. Das wäre sonst aber sicherlich eh noch gekommen. Smile Jedes Unternehmen dieser Art hat eine Rechnungsprüfung, auch wenn es etwas dauert. Aber die haben ja auch nichts zu verschenken und wenn am Ende die Summen nicht stimmen.. da rollen Köpfe. Smile

Kannst ja mal abwarten, vllt. gibts ja zumindest anteilig was für die Ehrlichkeit.
Ok, mit Google in Kontakt getreten.
Sie hätten den Wallet Account aktualisiert.
Das Handy ist immer noch storniert, ich warte die Tage mal ab.
Vom Konto ist auch nix runter.
Da das Gerät bereits am 4.12 versendet worden ist, kann Google nicht am 20.12 einseitig stornieren. Nur dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht aus §§ 312d, 355 BGB zu, nicht aber dem Unternehmer. Bis zum Versand des Gerätes hätte Google noch vom Vertrag Abstand nehmen können, danach nicht mehr. Damit ist schon mal klar gestellt, dass sie das Gerät nicht von dir zurückfordern können.

Nun geht es um das Geld. Sie haben rechtsgrundlos an dich eine Überweisung getätigt. Gegenüber deiner Bank hast du einen Zahlungsanspruch aus § 780 BGB erworben (juristisch korrekt muss man Bargeld und eine Überweisung trennen). Ein Anspruch von Google auf Herausgabe der Gutschrift könnte daher aus § 812 I S. 1 1. Alt. BGB entstehen. Dafür müsstest du etwas ohne Rechtsgrund durch Leistung erlangt haben. Wie festgestellt hast du den Anspruch aus § 780 BGB gegenüber deiner Bank erlangt. Dies geschah auch durch Leistung von Google, da sie dir das Geld bewusst überwiesen haben. Ein Irrtum ist an dieser Stelle noch unerheblich. Schließlich dürfte kein Rechtsgrund vorliegen. Zwar habt ihr einen Kaufvertrag gemäß § 433 BGB geschlossen, aber du bist nicht vom Vertrag zurückgetreten (ein Widerruf war am 20.12 schon nicht mehr möglich - Ablauf der 14 Tagefrist). Somit ist kein Rückgewährschuldverhältnis im Sinne von § 346 I BGB entstanden und es liegt daher kein Rechtsgrund vor.

Die Rechtsfolge ergibt sich aus § 818 BGB. Demnach hast du das Erlangte herauszugeben. Da der Auszahlungsanspruch nach § 780 BGB nicht an Google abgetreten werden kann (es ist ja dein Konto), hast du nach § 818 II Wertersatz (objektiver Wert, bei Geld identisch mit der Summe) zu leisten. Davon besteht aber eine Ausnahme und zwar wenn du gemäß § 818 III entreichert wärst. Entreichert bist du, wenn du das erhaltene Geld aus der Gutschrift bereits ausgegeben hättest. Dann müsstest du nichts zahlen. Davon besteht aber wiederum eine Ausnahme in § 819 I BGB. Hast du Kenntnis davon, dass du das Geld rechtsgrundlos erhalten hast, so kannst du dich nicht auf die Entreicherung berufen. So ist es auch in deinem Fall, da du den Fehler von Google erkannt hast. Fazit ist also, dass Google das Geld zurückverlangen darf und du es besser nicht ausgeben solltest. Der Anspruch von Google verjährt nach 3 Jahren.
Ok, danke.
Nach genauerem nachschauen haben wir entdeckt das Google die Kreditkarte abgelehnt hat. Testbetrag als auch die eigentliche Zahlung waren erfolgreich. Von Google kam nichts mehr, die Frau am Telefon meinte nur wenn nichts mehr kommt dürfte man das Geld behaltenBig Grin
Aktueller Stand ist das das Geld immer noch auf dem Konto verblieben ist. Eine Aktualisierung des google wallet accounts ließ alles beim alten: Storniert.

EDIT:
Sooo, im Wallet Account steht die rechnung auf 0€, KK wurde abgelehnt.
Im PlayStore bei mir und meinem Bruder geht sie leider Big Grin
Aber trotzdem wurde alles abgehoben, es war auch genug Geld für den Testbetrag drauf.
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