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Normale Version: Teleskopschlagstock ab 18 erlaubt , aber führen?
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Hallo ,
meine frage:
Darf man einen Teleskopschlagstock ( nein es ist kein totschläger da sind gewisse unterschiede ) bei sich führen wenn man 18 jahre alt ist. ( öffentliche veranstaltungen natürlich ausgeschlossen ).
Einen den man mit nen nach vorne hieb ausfahren kann , mit 2 elementen .
Wenn nein , wie sieht es denn aus mit einen annerkanten zweck? Ich mein ein messer ist wesentlich gefährlicher und das ist erlaubt bzw. länge der klinge darf daumenlänge ja nicht überschreiten.
Der teleskopschlagstock sollte dann halt im falle eines falle zur selbstverteidigung angewendet werden.


Danke im Voraus

Zitat:
Das Führen von Teleskopschlagstöcken in der Öffentlichkeit stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.[3] Laut dem neuen Waffenrecht handelt es sich bei einem Teleskopschlagstock nicht um einen verbotenen Gegenstand. Er ist allerdings eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes. Das Führen bei Versammlungen oder auf öffentlichen Veranstaltungen ist für Privatpersonen untersagt.[4] Besitz und Erwerb sind für Personen über 18 Jahren frei, anders als die so genannten Stahlruten oder Totschläger, die aus mehreren Federelementen mit einer am Ende befestigten Stahlkugel bestehen und auf Grund der Schlagwucht zu den verbotenen Gegenständen nach dem Waffengesetz zählen. Das Waffengesetz lässt aber eine entscheidende Ausnahme im Sinne des legalen Führens zu. Bei einem berechtigten Interesse greift das Verbot nicht. Das Waffengesetz nennt hierfür beispielhaft: Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport oder einen allgemein anerkannten Zweck. Die Aufzählung ist nicht abschließend, sodass jeder sozialadäquate Gebrauch von Hiebwaffen weiter möglich ist. Kein berechtigtes Interesse ist es nach der Gesetzesintention dagegen, einen Schlagstock zu Verteidigungszwecken mit sich zu führen.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Teleskopschlagstock

Überarbeite mal deinen Post, die Sätze sind etwas wirr.

Den wiki artikel habe ich auch schon gelesen da sind mir ja die fragen bei aufgekommen , ja , als ich das geschrieben habe habe ich auch gedacht " hoffentlich versteht das einer " aber naja , besser konnte ich die frage nicht formulieren
Schreib mir ne PM und schreib es mal Stichpunktartig
Dort steht doch gleich im Ersten Satz unter Gesetzlage in Deutschland:
Das Führen von Teleskopschlagstöcken in der Öffentlichkeit stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Was ist daran nicht zu verstehen?
Du darfst ihn besitzen und da der Schlagstock unters Waffengesetz fällt musst du ihn dementsprechen verschließen. ZB in einem Behältnis das durch ein Schloss gesichert ist. Wenn du ihn irgendwo hin mitnehmen willst musst du ihn auch genauso mitnehmen. Sicher und verschlossen. Das ist genauso bei Messern die als Waffe gezählt werden bzw mit allen Waffen so.

Also klar und deutlich. Nein du darfst ihn nicht als Verteidigung benutzen.
eine ordnungswidrigkeit ist aber keine straftat oder?
§ 42 WaffG sagt:
Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.

Der Teleskopschlagstock gilt als Waffe nach § 1 II Nr. 2 a) WaffG. Dies heißt aber gleichzeitig auch, dass du ihn mitnehmen darfst, wenn du an keiner der oben aufgeführten Aktivitäten teilnimmst. Wenn du eine Körperverletzung begehst auch ohne den Stock einzusetzen, wirst du jedoch härter bestraft. Du erfüllst dann den Tatbestand der versuchten gefährlichen Körperverletzung nach § 224 I Nr. 2, II StGB.

In einem verschlossenen Behälter musst du den Stock nicht mitführen, das ist Quatsch. § 36 WaffG sieht dies nur für Schusswaffen vor. Du darfst den Stock jedoch nicht herumliegen lassen.
@ Alexking
Das heißt wenn ich den stock dabeihabe z.b. in der jacke und jemand ärger sucht und ich notwehr ohne stock anwende , dann bekomme ich trozdem eine härtere strafe?
Wie sieht es aus wenn ich alleine durch die stadt laufe und es kommen 5 leute , die mich " ausrauben " und sie werden mir gegenüber handgreiflich , weil ich natürlich nicht einwillige mich ausrauben zu lassen , ist da die nutzung immernoch so hart bestraft?
@CryWar:
Wenn du aufgrund von Notwehr freigesprochen wirst, musst du auch mit dem Stock keine Strafe befürchten.
Wenn du aber nicht freigesprochen wirst bzw. du veruteilt wirst wegen Körperverletzung und du den Stock zu diesem Zeitpunkt bei dir trugst dann wird die Strafe härter ausfallen da du den Tatbestand einer versuchten gefährlichen Körperverletzung nach § 224 I Nr. 2, II StGB erfüllst.

(Ohne Gewähr, das ist nur meine Logik ich studier kein Jura)
diese logik in deutschland ist einfach cool , wenn ich mir ne gaspisptole zulege und den kleinen waffenschein dann darf ich damit rumrennen ( ausser halt veranstaltungen ) wobei die gaspistole cs gas sowieso pfefferspray patronen hat und aus 50cm entfernung schon eine art schrotstreung abgiebt bei manchen patronen . Den verwendungszweck selbstverteidigung bei einem teleskopschlagstock ist ja soger noch plausibel , mit einer gaspistole auch , aber die ist wesentlichen gefährlicher als ein schlagstock
Naja man könnte auch mit einem drehmomentschlüssel rumlaufen hat den selben effekt. Man kann vieles als waffe nutzen
Warum legt ihr euch Waffen zu bzw. wollt es tun?
Es passiert meistens so, dass ihr nicht freigesprochen werdet. @heubergen ich teile deine Logik.
Gib doch nen Kack auf diese verdammten Waffen. Du hast ein Hirn, 2 Fäuste und 2 Füße. Bedien dich dem und das ist Waffe genug und hoff nicht auf einen Freispruch.

Wenn du denkst, dass du mit einer Waffe sicher bist, dann freu dich, wenn der andere sie im Kampf gegen sich nutzen wird.

KaptainBio :
...


Ich denke er will sich eine Waffe zulegen wegen diesem Problem:

http://www.kingx.de/forum/showthread.php?tid=75574


BTT:
Ganz ehrlich lass so ein Mist. Wenn dir jemand auf die Eia geht schlag ihn mit deinem Fäusten.

CryWar :
@ Alexking
Das heißt wenn ich den stock dabeihabe z.b. in der jacke und jemand ärger sucht und ich notwehr ohne stock anwende , dann bekomme ich trozdem eine härtere strafe?
Wie sieht es aus wenn ich alleine durch die stadt laufe und es kommen 5 leute , die mich " ausrauben " und sie werden mir gegenüber handgreiflich , weil ich natürlich nicht einwillige mich ausrauben zu lassen , ist da die nutzung immernoch so hart bestraft?



Die Notwehr stellt einen Rechtfertigungsgrund dar. Diese schließt eine Strafbarkeit aus. Allerdings musst du im Sinne der Notwehr nach § 32 StGB das mildeste dir zur Verfügung stehende Mittel einsetzen. Wenn dir jemand eine Ohrfeige gibt, darfst du ihn nicht direkt den Schlagstock über den Schädel ziehen. Was man im Einzelnen darf und wo die Grenze aufhört, ist nicht gesetzlich definiert. Solange du den Stock nicht einsetzt und dich nur verteidigst, hat das Führen des Stockes keine strafrechtliche Konsequenz.

Vorsicht ist geboten, wenn die erste Handlung von dir ausgeht. Schlägst du auf jemanden ein und derjenige schlägt dann fester zurück, wobei du dich verteidigst und ihn verletzt, liegt keine Notwehr vor. Denn der Verursacher der Gefahrenquelle soll nicht geschützt werden. Das nennt man im juristischen Sprachgebrauch Ingerenz. In diesem Falle würdest du wegen gefährlicher Körperverletzung bestraft nur durch das bloße Mitführen des Schlagstockes.

Bei einem Raub darfst du dich verteidigen. Bei einem Fall wo 5 Leute dies versuchen, bist du körperlich klar unterlegen und in diesem Fall würde auch der Einsatz des Schlagstockes ein mildes Mittel darstellen und eine Notwehrlage- und handlung wäre gegeben. Dann bekommst du keine Strafe. Selbst das Erschießen einer Person wurde im Einzelfall schon als Notwehr anerkannt.

alexking :
§ 42 WaffG sagt:
Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.

Der Teleskopschlagstock gilt als Waffe nach § 1 II Nr. 2 a) WaffG. Dies heißt aber gleichzeitig auch, dass du ihn mitnehmen darfst, wenn du an keiner der oben aufgeführten Aktivitäten teilnimmst. Wenn du eine Körperverletzung begehst auch ohne den Stock einzusetzen, wirst du jedoch härter bestraft. Du erfüllst dann den Tatbestand der versuchten gefährlichen Körperverletzung nach § 224 I Nr. 2, II StGB.

In einem verschlossenen Behälter musst du den Stock nicht mitführen, das ist Quatsch. § 36 WaffG sieht dies nur für Schusswaffen vor. Du darfst den Stock jedoch nicht herumliegen lassen.


@Alexking du vergisst den 42a WaffG, dort heißt es,

(1) Es ist verboten

1.Anscheinswaffen,

2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder

3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.

Das ist eine Ordnungswidrigkeit nach 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG.

Nach Anlage 1 A2 Nr. 4 „führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt.

Weiterhin würde die Einziehung des Gegenstandes in Betracht kommen, der Schlagsock wäre weg, um es mal kurz zu sagen.

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