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Normale Version: Unterschlagung?
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Hey,
meine ex Freundin hat vor knapp 6 Monaten meine Trittleiter mitgenommen und diese würde ich jetzt gerne wiederhaben. Nach mehrmaligen auffordern ist sie dem nicht nachgekommen und hat mich öfters vertröstet . Ich habe noch Nachrichtenverläufe wo sie mir versichert das sie mir die Leiter vorbei bringt.

Jetzt ist die große Frage was ich machen kann bzw. was ich für ein Recht habe, kann ich sie Anzeigen oder muss ich mich jetzt selber aufn Weg zu ihr machen bzw. kann ich dann das Fahrtgeld von ihr verlangen?

Gruß
Wenn du sie gekauft hast und den Beleg hast dann ist es ja schon Unterschlagung von deiner Ex. Du kannst sie anzeigen, klar, aber es wäre einfacher vorbei zu gehen und sie zu bitten dir die Leiter zurück zu geben. Sie ist warscheinlich nur zu faul.

Mister TDKing :
Wenn du sie gekauft hast und den Beleg hast dann ist es ja schon Unterschlagung von deiner Ex. Du kannst sie anzeigen, klar, aber es wäre einfacher vorbei zu gehen und sie zu bitten dir die Leiter zurück zu geben. Sie ist warscheinlich nur zu faul.


Einen Beleg habe ich von der Leiter nicht mehr, aber Zeugen die belegen können das es meine ist. Naja würde sie nicht 30 Km weit weg wohnen kein Problem aber ich bin dann wieder der doofe der die Fahrtkosten tragen darf und seine Zeit dafür opfern muss.

Zieler :
Beleg habe ich von der Leiter nicht mehr, aber Zeugen die belegen können das es meine ist. Naja würde sie nicht 30 Km weit weg wohnen kein Problem aber ich bin dann wieder der doofe der die Fahrtkosten tragen darf und seine Zeit dafür opfern muss.


Das ist leider wahr. Du kannst ja mal versuchen, ihr freundlich zu sagen das du sie anzeigen könntest deswegen und sie dann ein paar 100€ hinblättern muss für Gerichtskosten. Vielleicht bewegt sie dann ihren Hintern. Gib Ihr eine Woche Zeit, dann kannst du ja zur Polizei.

Eine Unterschlagung nach § 246 I StGB wird nicht so schnell verwirklicht. Nicht jede Nicht-Herausgabe einer Sache erfüllt den Tatbestand der Unterschlagung. Für eine Unterschlagung bedarf es einer objektiven Zueignung, die bei Rechtsgeschäften in den meisten Fällen von der Rechtsprechung abgelehnt wird. Grund dafür ist, dass man die Strafgerichte nicht überlasten will. So ein Fall wie deiner ist zunächst zivilrechtlich zu klären, auch wenn dem Grunde nach § 246 StGB erfüllt ist. Relevant würde die Unterschlagung erst, wenn deine Ex die Leiter verkauft oder zerstört. Dann sagt die Rechtsprechung dass sie dir das Eigentum an der Leiter entziehen wollte. Bei der Zerstörung wird zudem Sachbeschädigung nach § 303 StGB in Tateinheit verwirklicht. Eine bloße Beschädigung würde nur bei Vorsatz (kaum nachweisbar) den 303 StGB erfüllen, denn eine fahrlässige Sachbeschädigung gibt es nicht.

Wenn du ihr die Leiter unentgeltlich gegeben hast, habt ihr einen Leihvertrag nach § 598 BGB vereinbart. Gemäß § 604 BGB ist deine Ex zur Rückgabe verpflichtet. Wenn keine Dauer für die Leihe vereinbart worden ist, so kannst du sie gemäß § 604 III BGB jederzeit zurückfordern. Kommt deine Ex der Forderung nach Setzen einer angemessenen Frist (min. 10 Tage) nicht nach, so gerät sie in Verzug, wodurch ein Schadensersatzanspruch nach §§ 286 I, 280 I, II BGB entsteht. Allerdings müsstest du auch einen ersatzfähigen Schaden haben. Aufgrund des Nicht-Benutzens der Leiter müssten dir also Kosten entstanden sein (z.B. Kauf/Miete einer Ersatzleiter). Innerhalb des Verzugs würde sie dir auch für die zufällige Beschädigung der Leiter haften.
Was willst du mit ner Trittleiter?

Besorg dir eine neue und vergiss die alte samt Leiter Alles andere ist keine Option! (Für nen Kerl zumindest)

'Nachrichtenverläufe' Undercover So schlimm isses schon? Haulol
Wegen ner F-king Trittleiter willst du evtl. vors Gericht?! Gehts dir noch gut?
Du musst dich doch nicht wegen iwas an deiner Ex rächen...
Wenn du unbedingt eine brauchst leih dir eine vom Nachbarn aus oder kauf ne neue...
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