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Normale Version: Facebook fake profil von anderen personen erstellen strafbar und wenn wenn ja wie hoch ist die strafe?
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Hi leute ich habe mal ne frage die mich schon echt lange beschäftigt. Von mir gab es mal ein fake profil auf Facebook mit fotos von mir, ich habe das profil direkt gemeldet und kurz darauf wurde es auch entfernt. nun die frage, kann man rechtlich dagegen vorgehen wenn jemand ein profil von mir erstellt und ich weiß wer es sein könnte? sind halt fotos die halb nackt sind und ich denke mal meine ex war das. kann ich sie dafür irgendiwe dran kriegen? schmerzensgeld oder so. aber nicht das die in knast muss das wäre schon etwas krass. kann mann die ip von dem täter ünerhaupt ermitteln wenn das profil schon gelöscht ist. ist jetzt seit ca ner woche gelöscht. weiß nicht ob ich zur polizei oder zum anwalt soll. Noidea
Beim reinen Erstellen des Accounts bin ich mir nicht sicher, wenn mit diesem Account aber unvorteilhafte Posts gemacht werden(z.B. Beleidigungen) ist das durchaus strafbar weil fälschlicherweise der Eindruck entsteht dass du der Ersteller dieser Posts bist(wie genau man das nennt habe ich grade nicht im Kopf).

Bei Bildern muss man normalerweise die Einwilligung der Person im Bild haben um sie legal veröffentlichen zu dürfen, selbst wenn man das Foto selbst gemacht hat(aus diesem Grund wurde mal meine Heimatstadt verklagt wegen einem Foto in einem Werbeflyer).
Kann aber sein dass es da wieder irgendein Schlupfloch gibt, ich bin kein Experte.

laughingMan :
Beim reinen Erstellen des Accounts bin ich mir nicht sicher, wenn mit diesem Account aber unvorteilhafte Posts gemacht werden(z.B. Beleidigungen) ist das durchaus strafbar weil fälschlicherweise der Eindruck entsteht dass du der Ersteller dieser Posts bist(wie genau man das nennt habe ich grade nicht im Kopf).

Bei Bildern muss man normalerweise die Einwilligung der Person im Bild haben um sie legal veröffentlichen zu dürfen, selbst wenn man das Foto selbst gemacht hat(aus diesem Grund wurde mal meine Heimatstadt verklagt wegen einem Foto in einem Werbeflyer).
Kann aber sein dass es da wieder irgendein Schlupfloch gibt, ich bin kein Experte.


hm also geschrieben wurde nix mit dem account. nur meine handynummer wurde angegeben deswegen bin ich halt schnell drauf aufmerksam gemacht wurden. aber keine beleidigungen oder so. nur halt die fotos

die ip kann facebook grundsätzlich immer ermitteln, da die ohnehin schon alle vorhandenen daten speichern Smile da kommt man aber aufgrund von diversen rechten nicht ohne polizei etc. ran

erstmal wäre das natürlich eine verletzung des urheberrechts, da du der rechtmäßige eigentümer deines bildes bist.

https://www.youtube.com/watch?v=gpa7XMWTA5I#t=178

dort solltest du alles nötige finden.

die handynummer belastet sie zusätzlich.

übrigens wäre es zu beweiszwecken hilfreich gewesen, hättest du screenshots etc gemacht ....

damit kann man sicherlich zur polizei gehen
Und wie hoch ist die Strafe dann für sie. 100 eure Schmerzensgeld. 1000 Euro oder Knast? Und was ist wenn sie das vom Handy oder Internet Café erstellt hat. Da ist es doch nicht möglich sie zu belangen oder? Will halt nicht das sie ernsthaft ärger bekommt und in kannst muss aber nen kleiner Denkzettel kann ihr nicht schaden.

und hat facebook die daten auch noch wenn das profil vollkommen gelöscht wurde? Oo
öh ist mir neu das die jemals was löschen Big Grin

Kiba113 :
öh ist mir neu das die jemals was löschen Big Grin


Made my day xD

kampfkraut :
und hat facebook die daten auch noch wenn das profil vollkommen gelöscht wurde? Oo


Facebook: Anzunehmen, NSA: Garantiert.
Glaub mir, wenn da mal was hochgeladen wurde bleibt es immer irgendwo gespeichert.

kampfkraut :
Und wie hoch ist die Strafe dann für sie. 100 eure Schmerzensgeld. 1000 Euro oder Knast? Und was ist wenn sie das vom Handy oder Internet Café erstellt hat. Da ist es doch nicht möglich sie zu belangen oder? Will halt nicht das sie ernsthaft ärger bekommt und in kannst muss aber nen kleiner Denkzettel kann ihr nicht schaden.

und hat facebook die daten auch noch wenn das profil vollkommen gelöscht wurde? Oo


also ich habe gelesen, dass das maximum 3 Jahre bzw. Geldstrafe beträgt, was aber im deinem Fall wohl kaum eintreten sollte, da die "tat" noch eine sehr leichte ist.

und doch, auch wenn sie das bild gemacht hat, hast du die rechte, denn du bist schließlich darauf zu sehen und darfst entscheiden, wer das bild bekommt und wer nicht. so sollte es zumindest sein, aber wie es da aussieht, wenn ihr zum zeitpunkt der aufnahme des fotos freund und freundin wart, keine ahnung obs da eine spezielle regelung für gibt Smile

ich denke, wenn sie es bei dem einen mal belässt, könnt ihr das unter euch regeln Smile

Junkstarr :

kampfkraut :
Und wie hoch ist die Strafe dann für sie. 100 eure Schmerzensgeld. 1000 Euro oder Knast? Und was ist wenn sie das vom Handy oder Internet Café erstellt hat. Da ist es doch nicht möglich sie zu belangen oder? Will halt nicht das sie ernsthaft ärger bekommt und in kannst muss aber nen kleiner Denkzettel kann ihr nicht schaden.

und hat facebook die daten auch noch wenn das profil vollkommen gelöscht wurde? Oo


also ich habe gelesen, dass das maximum 3 Jahre bzw. Geldstrafe beträgt, was aber im deinem Fall wohl kaum eintreten sollte, da die "tat" noch eine sehr leichte ist.

und doch, auch wenn sie das bild gemacht hat, hast du die rechte, denn du bist schließlich darauf zu sehen und darfst entscheiden, wer das bild bekommt und wer nicht. so sollte es zumindest sein, aber wie es da aussieht, wenn ihr zum zeitpunkt der aufnahme des fotos freund und freundin wart, keine ahnung obs da eine spezielle regelung für gibt Smile

ich denke, wenn sie es bei dem einen mal belässt, könnt ihr das unter euch regeln Smile


Also denkst du es bringt nix eine Anzeige zu machen?
Wieso sollte keine Haft oder Geld Strafe möglich sein? Ich finde die tat ist doch schon schlimm

kampfkraut :
Wieso sollte keine Haft oder Geld Strafe möglich sein? Ich finde die tat ist doch schon schlimm


Vermutlich, weil man Besseres zu tun hat, als solch kleine "Beziehungsprobleme" zu ahnden.

Sorcer :

kampfkraut :
Wieso sollte keine Haft oder Geld Strafe möglich sein? Ich finde die tat ist doch schon schlimm


Vermutlich, weil man Besseres zu tun hat, als solch kleine "Beziehungsprobleme" zu ahnden.


Also würde sich die Polizei da garnicht drum kümmern wenn ich hin gehen würde?

Das Erstellen eines Fake Accounts stellt keine Straftat dar, wenn daraus kein Vermögensvorteil gewonnen wird (dann käme Betrug in Betracht). Eine Strafbarkeit nach § 263a StGB (Computerbetrug) scheitert schon daran, dass nicht auf die Server von Facebook in unsachgemäßer Weise eingewirkt wird. § 268 StGB scheidet aus, da nicht zur Täuschung im Rechtsverkehr gehandelt wird.

Die Veröffentlichung von Bildern kann eine Beleidigung nach § 185 StGB darstellen. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Bilder echt sind, also nicht verfremdet wurden. Wenn du auf den Bildern halb nackt zu sehen bist und es sich nicht um eine Montage handelt, kommt keine Strafbarkeit in Betracht. Treten jedoch noch weitere Aktionen deiner Ex hinzu außer dieser Facebook Geschichte, so kann man durchaus den neu eingeführten Stalking Paragraph nach § 238 I Nr. 3 StGB in Betracht ziehen. Dies insbesondere hier, weil auch deine Handynummer veröffentlicht worden ist. Allerdings lässt es die Rechtsprechung meist nicht ausreichen, wenn es nur einen Vorfall dieser Art gab. Insofern wird zumeist eine gewisse Häufung des Nachstellens gefordert. Ein Versuch von § 238 StGB ist nicht möglich, da es sich nur um ein Vergehen und kein Verbrechen handelt. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, wenn musst du also eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Polizei muss ermitteln, tut dies in aller Regel bei Internetdelikten aber nicht ernsthaft. Dazu fehlen ihnen die Mittel und die Experten.

Sollte deine Ex dafür belangt werden (und sie nicht vorbestraft sein), so käme nur eine niedrige Geldstrafe in Betracht. Falls sie minderjährig ist, sind auch Sozialstunden realistisch. Wenn es nur bei diesem Vorfall geblieben ist, kann ich dir aber gleich sagen, dass die Staatsanwaltschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Anklage erheben wird.


Zivilrechtlich kommt hier ein Schadensersatzanspruch aus § 823 I i.V.m. §§ 22, 23 KUG in Betracht wegen Verletzung des Rechts am Bild, der auch unproblematisch vorliegt, da du ihr sicherlich nicht die Genehmigung zur Veröffentlichung der Bilder erteilt hast. Der BGH hat zuletzt sogar entschieden, dass man einen Löschungsanspruch gegen den Ex-Partner hat bezogen auf intime Aufnahmen. Der Ex-Partner darf solche Aufnahmen also nicht nur nicht online stellen, sondern nicht mal für sich selbst aufbewahren. Wenn du dies geltend machen willst, musst du zum Anwalt gehen. Die Polizei hat damit dann nichts mehr zu tun. Im Gegensatz zur Polizei, bemüht sich der Anwalt jedenfalls den "Täter" ausfindig zu machen. In der Praxis hat es sich aber als äußerst schwierig erwiesen von Facebook Daten zu erhalten. Letztendlich kann ich dir also sagen, dass du ohne einen Zeugen oder ein Geständnis praktisch keine Chance hast das zu beweisen und dir die Anwaltskosten auch lieber sparst.
Danke Alex, also tut es mir finanziell mehr weh einen guten Anwalt zu bezahlen als ihr, wenn sie eine leichte Geldstrafe bekommt. Dann versuch ich es einfach in Ruhe mit ihr zu klären und appelliere an ihre Vernunft. Danke für die kompetente Antwort Smile
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