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Normale Version: Amazon Preisfehler
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Hallo,

Ich konnte heute aufgrund eines Preisfehlers bei einem Amazon Händler (also Verkauf und Versand nicht durch Amazon)

jeweils einen AMD FX-8350 und Corsair H80i für je ca 6,50€ bestellen. Kurz nach der Bestellung kam auch schon die übliche Bestellbestätigung von Amazon. Jetzt, ca 3 Stunden später habe ich jedoch per Mail die Information bekommen, dass eben wegen des Preisfehlers beide Bestellungen storniert wurden.

Ich würde nun gerne wissen, ob ich das irgendwie Anfechten kann und wenn ja, an wen ich mich da genau wenden muss.
Ich denke hier wirst du deine Antwort finden:
http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwal...dend/4609/
Ich würde auf jeden Fall mal den Amazon-Support anschreiben, einerseits weil sie relativ schnell reagieren und andererseits weil Amazon dafür bekannt ist Kunden sehr entgegenzukommen wenn es um Probleme mit Händlern geht. Da habe ich bereits gute Erfahrungen gemacht.
Im Zweifelsfall geht es eben nicht, aber dort mal schreiben und fragen kostet nichts.
Ich hatte den Thread jetzt erst gesehen.

In deinem Fall ist noch kein Kaufvertrag gemäß § 433 BGB zustande gekommen. Dafür sind zwei Willenserklärungen erforderlich. Du hast deine abgegeben, der Händler sie aber noch nicht angenommen. Juristisch nennt man dies invitatio ad offerendum.
Die automatisch versendete Bestellbestätigung wird von der Rechtsprechung nicht als Annahme gewertet. Die Annahme erfolgt erst konkludent durch Abschicken der Ware. Bis dahin kann der Verkäufer dein Angebot ablehnen. Versäumt er die Ablehnung nach Einräumen einer Frist so gilt ausnahmsweise das Schweigen als Bestätigung. Das gilt, da der Unternehmer nicht so schützenswert ist wie du als Verbraucher. Als Verbraucher führt das Schweigen grundsätzlich nicht zur Vertragsannahme. Deshalb darf der Händler dir auch nicht plötzlich ein Zustandekommen des Vertrages zum tatsächlichen Preis bestätigen. Vorliegend erfolgte aber die Stornierung, sodass du dich darauf nicht berufen kannst.

Da noch kein Vertrag zustande gekommen ist, entsteht auch kein Schadensersatz direkt aus § 281 BGB. Allerdings hast du bereits Vertragsverhandlungen aufgenommen. Hier muss man dann § 311 II Nr. 2 BGB heranziehen. In Kombination mit § 281 BGB ist der Schadensersatz aber nur auf das negative Interesse gerichtet. Das bedeutet du kannst nur verlangen, was du in Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrages ausgegeben hast (z.B. ein Zubehörteil, das du nicht mehr umtauschen kannst). Die Herausgabe der Prozessoren für den Preis kannst du aber nicht verlangen. Eine Anfechtung ist hier nicht möglich, da erst gar kein Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Erfahrungsgemäß hat Amazon zwar einen tollen Kundenservice, bei Preisfehlern sind sie allerdings meistens nicht kulant. Insofern würde ich mir da keine große Hoffnungen machen.
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