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Normale Version: Schreckschuss was darf man?
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Hey ich möchte mir dieses jahr für silvester die RG 96 von Röhm kaufen da diese oftmals und eigentlich überall sehr gelobt wird und das preisleistungs verhältnis auch gut ist.

Und zwar stelle ich mal stichpunkte da und vielleicht findet alexking ja zeit Big Grin

-Wann darf ich damit schiessen ? ( mit schalldämpfer oder ohne )
-Wo?
-Wo darf ich sie mithinnehmen ? heißt , an silvester darf ich ja auf meinen grundstück damit schiessen aber wenn ich zu der silvesterfeier eines freundes ( natürlich dann ohne alkoholkonsum ) eingeladen bin und wir uns auf seinem grundstück befinden darf ich dann mit seiner erlaubnis vogelschreck abfeuern ohne rechtlichte konsequenzen zu befürchten?
-wie bekommt man den kleinen waffenschein und welche rechte bekomme ich ( darf ich dann an silvester auch so auf der straße ab 18 uhr schiessen? )

Und ja ich bin 18 also ist der erwerb sowieso für mich legal
Ohne Witz kannst du nicht mit dem Mist aufhören? Erst wolltest du einen Schlagstock kaufen und jetzt dann doch eine Waffe? Es ist völlig egal, ob der Erwerb legal ist. Das ist kein Spielzeug für Kinder und unreife 18-Jährige.
Dabei handelt es sich um eine Schreckschusspistole, für die man mittlerweile auch einen Waffenschein benötigt. Wenn du diesen nicht hast, machst du dich bereits mit dem Besitz strafbar.

Nach der Novellierung des Waffengesetzes wird die Schreckschusspistole als Waffe eingestuft. Daher musst du sie grundsätzlich getrennt von der Munition und in einem verschlossenen Behältnis transportieren. Davon bestehen mehrere nicht näher definierte Ausnahmen. Die Wahrscheinlichkeit dafür belangt zu werden, ist jedoch hoch, wenn man kontrolliert wird. Deshalb würde ich mich nicht unbedingt auf einen allgemeinen anerkannten Zweck berufen, der dich zum offenen Transport berechtigt. Wenn du also sicher gehen willst, führst du sie in einem verschlossenen Koffer.

Auf öffentlichen Gelände darfst du die Waffe nicht abfeuern, auch wenn du einen Waffenschein besitzt. Auf Privatgelände ist dies erlaubt, allerdings kannst du wegen Ruhestörung zu einer Geldbuße verurteilt werden, sofern sich jemand beschwert. Silvesterknallerei ist prinzipiell auch nicht erlaubt nach 22 Uhr, jedoch unternehmen da die Behörden nichts. Nur am Geräusch dürften die streitlustigen Rentner nicht erkennen dürfen, dass es eine Waffe und nicht ein Böller ist. Insofern droht da keine große Gefahr. Ein Schalldämpfer kann insofern auch helfen, rechtlich ändert er aber nichts, da nach 22 Uhr die Nachtruhe gilt.
also erstmal danke an alex
so , der nette reife herr der seine meinung ( die mich übrigens in keiner weise interessiert ) nicht zurückhalten konnte.
es ist ein forum und das jemand wie du experte gennant werden kann obwolh er wissen sollte das ein forum keine ablagerung für schwachsinnige vorurteile und meinungen ist , ist ja wohl mal total super
das davor waren rein rechtliche fragen " FRAGEN !! " und die darf man hier im forum ja wohl freistellen .
das jemand unreif ist kannst du nirgendswo aus einem text lesen , ich könnte dich auch als unreif bezeichnen weil du wie ein kleines kind deine meinung in den raum wirfst obwohl ich hier eine antwort auf meine frage haben wollte und keine sinnlosen " ich muss unbedingt rumschreien wenn mir etwas nicht passt " posts.
also finde dich damit ab und les meine fragen in zukunft nicht mehr .

Danke alex , habe nochmal auf wikipedia nachgeschaut da steht

" im befriedeten Besitztum – mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes – mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann"
heißt ich darf bei einem freund an silvester mehr oder weniger schiessen mit seiner erlaubnis?

und ich habe gehört das man sie mit 18 besitzen darf und transportieren darf in einem dafür vorgesehen koffer ( munition vom magazin und magazi von waffe getrennt eben halt nicht griffbereit)
ist das erneuert worden?
gibt es keine waffen foren? es gibt für jeden scheiss iwo ein forum lol
tut uns allen einen gefallen und hört damit auf, jeden thread schlecht zu machen. geht mir total auf den zünder, dass hier immer irgendjemand der meinung ist, entscheiden zu können, ob ein thema hier hineinpasst oder nicht. wenn alex hier antwortet, ist das doch völlig in ordnung und bedarf keiner weiteren meinung à la ich-hau-mal-irgendwas-rein-und-schau-was-passiert.

@CryWar

Ja, auf Pivatgrundstücken darfst du das. Dazu brauchst du aber natürlich die Zustimmung des Eigentümers.

Soweit ich weiß, schreibt das Gesetz vor, dass sowohl bei Lagerung, als auch bei Transport, Waffe und Munition getrennt aufbewahrt werden müssen.
....Es sei denn man beantragt einen kleinen Waffenschein.
Kostet je nach kommune 30-50€.

Da kommen nur die Grünen Männchen zu dir und laden dich ein, erstellen ein Soziales Gutachten und wenn du dich nicht all zu dumm anstellst, haste den kleinen Waffenschein.
Dann darfst du die auch mit dir in der Öffentlichkeit rumschleppen, meines Wissens nach sogar geladen (Schreckschuss).
Musst du dir aber noch mal genau die Bestimmungen und Gesetze durchlesen
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