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Normale Version: Zollabwicklung: Wie ist das Briefgeheimnis geregelt?
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Servus,

ich spiele mit dem Gedanken mir Trikots aus Asien zu bestellen. Dabei ist, so zeigen Erfahrungen meines Kumpels, die Ware bisher immer einzeln in einem Briefumschlag verpackt versendet worden. Als Deklaration wurde "clothes" angeeben. Da die Trikots keine Originalen sind, würde der Zoll sie bei einer Öffnung aller Voraussicht nach vernichten.

Daher die grundsätzliche Frage: Gilt in diesem Fall das Briefgeheimnis (Sprich: Zoll darf es nicht öffnen) oder ist dies trotz Briefgeheimnis möglich, da es sich um eine (erkennbare) Warensendung handelt?

Mit freundlichen Grüßen
bvb1909
Fragen in aller Ehre, eine einfache Google (bzw. Wikipedia) Suche hätte dir deine Antwort ebenfalls gegeben:
Google Suche

Ausserdem ist geregelt, dass Warensendungen aus dem Ausland in der Regel im Rahmen der Arbeit des Zolls geöffnet werden dürfen, da hier anzunehmen ist, dass die Ware indiziert sein könnte, oder dass eine Unterschlagung der Zollgebühr stattfindet.
Quelle: Wikipedia
Der Zoll öffnet grundsätzlich nichts. Die behalten das ein, wenn es denen komisch vorkommt und du musst es dann vor ihren Augen öffnen.

Dreiundachzig :
Der Zoll öffnet grundsätzlich nichts. Die behalten das ein, wenn es denen komisch vorkommt und du musst es dann vor ihren Augen öffnen.


Im Fall von Trikots werden diese aber dann direkt zum Hersteller geschickt, also zu Adidas oder Nike. Die werden natürlich die Fälschung feststellen. Dann erhält man vom Zoll ein Schreiben, dass man der Vernichtung zustimmen soll.

Wer 3 Trikots oder mehr bestellt, kann als gewerblicher Händler gewertet werden und mit einer zusätzlichen Geldbuße belegt werden. Dies gilt auch für den Wiederholungsfall. Ist in etwa eine 50:50 Chance ob der Zoll es merkt oder nicht. Kommt ein Paket aus Thailand (zumeist bei Trikots), dann muss man immer damit rechnen. Das Briefgeheimnis wird gesetzlich eingeschränkt:

Zitat:
§ 5 ZollVG Sondervorschriften für Postsendungen

(1) Soweit Postsendungen nicht bereits nach Maßgabe des Zollkodex und sonstiger gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften zu gestellen sind, legt die Deutsche Post AG Sendungen der zuständigen Zollstelle zur Nachprüfung vor, bei denen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, daß Waren unter Verstoß gegen ein Einfuhr-, Durchfuhr- oder Ausfuhrverbot in den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden. Das Brief- und Postgeheimnis nach Artikel 10 des Grundgesetzes wird für die Gestellung sowie für die Vorlegung sonstiger Sendungen eingeschränkt.

Der Ärger ist es nicht Wert.

Am Ende können noch Gutachterkosten auf dich zukommen und der Trikothersteller könnte auch noch gegen dich angehen.

Ich selber habe mal mehrere gefälschte Casio Uhren (F91) aus China über Ebay gekauft. Pro Stück unter zwei Euro in den Farben grün, weiß, blau, und schwarz.

Am Ende war ich froh als die Teile alle bei mir ohne Probleme eingetroffen sind, weil ich herausgefunden hatte, dass Casio mit dem Zoll ein Abkommen hatte.

Seltsam war nur, dass man auch diese Uhren über Ebay Deutschland damals kaufen konnte, also von einem deutschen Händler wo die Ware schon in Deustchland war.
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