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Normale Version: Otto Rückgabe
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Hallo Leute,

Ich habe mir bei Otto ein Headset für PS3/ps4 geholt
Alles kam an super, doch bei der Ps4 gibt es ja die Begleit APP für Kopfhörer und dieser Sony Headset wird nicht unterstützt, dachte ich mir pff ich packs ein und schicke zurück, ich habe ja 14 Tage Rückgabe Recht ohne Grund einzugeben. Habe dann eingepackt zurück geschickt und diesmal das richtige bestellt. Auch alles angekommen.
Doch auf der Verpackung habe ich heute bemerkt dass da ein Aufkleber ist wo steht, nach Öffnung keine Rücknahme, da dachte ich mir FU** .
Ich hatte das zurückgeschcikte Headset aufgemacht.

Jetzt meine Frage, muss Otto meine Rückgabe akzeptieren, oder können sie es ablehnen.
Weil ich habe kein Bock zwei zu zahlen wo ich nur einen Brauch.
Dir steht ein Widerrufsrecht innerhalb der von dir erwähnten 14 Tage gemäß §§ 312c, 355 I BGB zu. Bei bestimmten Waren ist der Widerruf gesetzlich ausgeschlossen, z.B. bei speziell angefertigten Sachen oder Hygiene-Artikeln. Bei einem Headset ist anders als bei in-Ear Kopfhörern (strittig) aber nicht der Hygiene-Bereich betroffen. Das Headset fällt auch nicht unter die Ausnahme nach § 312d II Nr. 4 BGB (entsiegelte Tonträger, Filme, Spiele etc.). Deshalb ist das Widerrufsrecht nicht gesetzlich ausgeschlossen.

Otto könnte das Widerrufsrecht aber vertraglich ausgeschlossen haben durch den Aufkleber. Hier könnte eine AGB vorliegen, die durch das Anbringen auf dem Karton wirksam in den Vertrag einbezogen werden sein könnte. Daran scheitert es aber bereits, da die Regelung bereits bei Vertragsschluss ersichtlich gewesen sein muss. Der Vertragsschluss war aber bei der Bestellung im Online-Shop schon erfolgt. Dort könnte die AGB allerdings auch stehen und du hast sie einfach nicht gelesen. Allerdings kann auch noch ein anderer Grund für die Unwirksamkeit der AGB bestehen. Gemäß § 307 II Nr. 1 BGB darf von dem Grundgedanken einer gesetzlichen Regelung nicht abgewichen werden. Da hier ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt (Unternehmer -> Verbraucher), kann das Widerrufsrecht nicht abbedungen werden. Eine Beschränkung des § 312c, 355 I BGB ist gegenüber Verbrauchern nicht gerechtfertigt und stellt eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 I BGB dar.

Fazit:
Die AGB ist somit unwirksam. Dir steht ein Widerrufsrecht zu, Otto muss dir das Geld zurück erstatten. Da du das Headset nach deiner Schilderung auch nur bestimmungsgemäß in Gebrauch genommen hast, kann Otto zudem keinen Ersatz für den Wertverlust gemäß § 357 VII Nr. 1 BGB verlangen.
Danke für die Zügige Antwort Wink .
Du bist echt der King.
Ich warte jetzt erstmal ab. Wenn was kommt, schreibe ich hier rein.
Sie haben es Problemlos als Retoure angenommen
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