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Normale Version: Resturlaub nach Ausbildungsende
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Hallo Alex und alle anderen Rechtsprechenden,

Nach dem Ende meiner Ausbildung am 02.09.2014 bestand noch ein Resturlaub. Die Übernahme in den Betrieb war nicht möglich.
Diese Tage wurden nun an meine Ausbildungszeit angehängt, sodass das Ausbildungsende auf den 14.09.2014 datiert wurde.

Nun zu meiner Frage: Darf der Betrieb einfach so die Ausbildungszeit um den Resturlaub verlängern?

Im Hinblick auf eine neue Arbeitsstelle wäre diese Information sehr wichtig.

Mit freundlichen Grüßen

Joek (Thomas)
Zunächst einmal hast du einen Anspruch auf Abgeltung der restlichen Urlaubstage. Dies ergibt sich aus § 7 IV BUrlG. Wenn also dein Ausbildungsverhältnis schon geendet hat und du nicht übernommen wirst, müssen dir die nicht genommenen Urlaubstage ausbezahlt werden. Einige Arbeitgeber berufen sich darauf, dass man doch selbst schuld sei, dass man nicht seinen ganzen Urlaub genommen hat. Das ist jedoch rechtsmissbräuchlich und bereits vom Bundesarbeitsgericht als unwirksam entschieden worden, selbst wenn man eine entsprechende Vereinbarung unterschrieben hätte. Da du nach dem 30. Juni ausgeschieden bist, steht dir übrigens auch der volle Jahresurlaub zu. Da versuchen einige Arbeitgeber auch zu tricksen, indem sie sagen du hättest nur einen anteiligen Urlaub. Ebenfalls sind geleistete Überstunden einzubeziehen.

Zu deiner eigentlichen Frage: Ich bin mir nicht ganz sicher, ob du dich vielleicht falsch ausgedrückt hast. Kann es sein, dass dein Ausbildungsverhältnis eigentlich am 14. September endet und du aufgrund des Resturlaubes nur bis zum 2. September kommen musstest ? Das wäre rechtlich okay und dann müsste auch das Ausbildungsende auf den 14.9 gelegt werden. Wenn deine Ausbildung aber am 2. September nach Vereinbarung geendet ist, darf das Ausbildungsende nicht nach hinten verschoben werden. Meldest du dich jedoch arbeitslos, werden die Tage, in denen du noch einen Anspruch auf Urlaub hattest von der Zeit abgezogen, für die du ALG I beziehen könntest. Für diesen Fall wäre dann also der 14. September ausschlaggebend. Du musst dann deinen Arbeitgeber bitten, dass er dir nochmal ein korrigiertes Schreiben gibt.
Meine Beschreibung war schon richtig. Mein Ausbildungszeitraum endete laut Vertrag am 02.09.2014, was auch der Prüfungstermin war. Wichtig wäre jetzt für mich, ob die Arbeitslosigkeit dann am 02.09.2014 beginnt oder am 14.09.2014, abseits jeglicher Zahlungen.
Denn auf der Arbeitsbescheinigung steht, dass ich bis zum 14.09. als Auszubildender beschäftigt gewesen wäre, was meiner Meinung nach aber so nicht richtig ist.
Dein Verhältnis hat am 2. September geendet. Du bist also ab dann arbeitslos. ALG I dürftest du sofort beziehen, die 12 Tage werden dann nur abgerechnet bei der monatlichen Zahlung.
Vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten.
Somit ist die Arbeitsbescheinigung falsch und muss neu ausgefüllt beziehungsweise korrigiert werden.

Grüße

Joek (Thomas)
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