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Normale Version: DHL Päckchen weg - wer haftet ?
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Hallo,

Habe mein Note 4 aus der Vertragsverlaengerung versteigert.
Der Kaeufer konnte zwischen versichertern und unversicherten Versand auswaehlen.

Er hat sich fuer den unversichtrn Versand entschieden und seit w wochen ist das packet nicht angekommen.

Die frau bei der anahmestelle kann bestaetigend as ich paket da abgegeben habe, habe den beleg und 2 freunde die an dem tag dabei waren.

Wer haftet jetzt dafuer ?

Wert 650€

Zitat:
Im Falle eines unversicherten Versand ist die Lage anders. Hier trägt der Käufer nach deutschem Gesetz die Verantwortung für Schäden oder gar Verlust der Ware auf dem Lieferweg. Grundlage hierfür bildet § 447 Abs. 1 BGB:

§ 447 BGB - Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort [...], so geht die Gefahr auf den Käufer über,
sobald der Verkäufer die Sache [...] der [...] zur Ausführung der Versendung bestimmten Person [...] ausgeliefert hat.


Quelle ebay.

Heisst einfach der Käufer ist schuld wenn er den unversicherten Versand wollte.

speedfreak :

Zitat:
Im Falle eines unversicherten Versand ist die Lage anders. Hier trägt der Käufer nach deutschem Gesetz die Verantwortung für Schäden oder gar Verlust der Ware auf dem Lieferweg. Grundlage hierfür bildet § 447 Abs. 1 BGB:

§ 447 BGB - Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort [...], so geht die Gefahr auf den Käufer über,
sobald der Verkäufer die Sache [...] der [...] zur Ausführung der Versendung bestimmten Person [...] ausgeliefert hat.


Quelle ebay.

Heisst einfach der Käufer ist schuld wenn er den unversicherten Versand wollte.


Wenn er mich anzeigt ? Muss ich angst habeb ?

Wollt doch nurbmein lappen abbezahlen ;/

Nein ... der wird dich nicht anzeigen da du im recht bist ... ok evtl. schon da du ja wohl an einen wirklichen idiot verkauft hast ... wenn man für 500€ was kauft und dann statt 5€ für versicherten versand nur 3€ bezahlen will ist man echt selbst schuld finde ich ^_^
In dem Fall hat der Käufer das Problem. Gemäß § 447 BGB geht die Gefahr für den Untergang (Zerstörung, Diebstahl etc.) auf den Käufer mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen über. Vorliegend ist dies die Abgabe bei der Poststelle. Gemäß § 474 IV BGB greift diese Regelung nicht beim Verbrauchsgüterkauf. Da du aber auch selbst Verbraucher bist (ich gehe mal von einem Privatverkauf aus), liegt gar kein Verbrauchsgüterkauf vor.

Den Nachweis, dass du den Untergang verschuldet hast, müsste der Käufer führen. Dies kann er aber regelmäßig nicht und schon gar nicht, wenn du einen Beleg für die Aufgabe des Päckchens hast. Dass der Käufer keinen versicherten Versand gewählt hat, ist er selbst schuld. Auch wenn ihr nichts vereinbart hättet, würde dich keine Haftung treffen. Die Post haftet im Übrigens beim Päckchen nur bis 25 EUR. Wer bei so einem teuren Produkt noch 2 EUR an Versand sparen will, ist aber auch ziemlich blöd...
100% hat es der fahrer mit genommen ich frage mich nur eins wieso verschickst du bei den preis unversichert
Bis jetzt sind meine Paeckchen immer angekkommen, und ich verscicke es so wie die Kaeufer es verlangt haben.

Hm dan hoffe ich mal das ih da gut rauskomme.

kurd :
100% hat es der fahrer mit genommen ich frage mich nur eins wieso verschickst du bei den preis unversichert


Weil der Fahrer auch weiss was in einem Päckchen ist genau Rolleyes

Vielleicht hat der Käufer es auch bekommen und will den Verkäufer abzocken. Wär auch nicht das erste mal das sowas passiert. Wieso sollte man sonst bei 650€ keinen versicherten Versand wählen?

Zitat:
Vielleicht hat der Käufer es auch bekommen und will den Verkäufer abzocken. Wär auch nicht das erste mal das sowas passiert. Wieso sollte man sonst bei 650€ keinen versicherten Versand wählen?


Würde ich auch sagen.

Generell würde ich aber auch keinen unversicherten Versand anbieten bei so einer Summe. Ab 100 Euro versende ich generell nichts ohne Absicherung, bei noch teureren Artikeln mache ich sogar Fotos und lasse bezeugen dass ich genau den Artikel auch in entsprechendem Zustand einpacke um wirklich genau solchen Betrügereien vorzubeugen wo das Paket angeblich nicht angekommen ist oder kein Inhalt drin war.

Sonst wurde ja schon alles gesagt. Da du Zeugen und einen Beleg für die Abgabe hast bist du soweit raus aus der Nummer und bist deinen Vertragspflichten komplett nachgekommen.

Du kannst die Post auch beauftragen Untersuchungen anzustellen. Sei ein netter Mensch und hilf dem Käufer ;-)

Dreiundachzig :
Du kannst die Post auch beauftragen Untersuchungen anzustellen. Sei ein netter Mensch und hilf dem Käufer ;-)


So hab ich tatsächlich mal einen (normalen) Brief wiedergefunden der kreuz und quer durch Deutschland geschickt wurde Big Grin

Dreiundachzig :
Du kannst die Post auch beauftragen Untersuchungen anzustellen. Sei ein netter Mensch und hilf dem Käufer ;-)


Das bringt aber zu 99,9 % nichts. Hab ich schon öfters gemacht, weil Spiele von uns "verloren gegangen" sind. Das verläuft immer ohne Ergebnis. Bei so einem teuren Produkt kann man ziemlich sicher sein, dass es geklaut wurde. Meist sind die Täter nicht die Zusteller, weil die viel zu viel Stress und gar keine Zeit haben die Pakete abzuchecken. Die Übeltäter sitzen oft direkt in den Postzentralen, wo alle Sendungen erstmal durchgehen. An DHL Pakete wagen die sich nicht ran, aber bei Päckchen und Briefsendungen gibt es eine gewisse Quote.

Nun die Lage sieht anders aus Käufer meitn statt das Handy hat ihn nur ein leeres Paket mit zwei Kabeln angetroffen ??!
Ich habe das Handy neben 3 Kollegen eingepackt und ettikiert (waren am zocken).

WIe geht das nun voran ? wer hat die beweispflicht ?

king96 :
Nun die Lage sieht anders aus Käufer meitn statt das Handy hat ihn nur ein leeres Paket mit zwei Kabeln angetroffen ??!
Ich habe das Handy neben 3 Kollegen eingepackt und ettikiert (waren am zocken).

WIe geht das nun voran ? wer hat die beweispflicht ?


Das ändert den Fall nicht. Er muss dir nachweisen, dass du das Handy nicht abgeschickt hast. Wenn du Zeugen hast, hätte er in einem möglichen Prozess keine Chance. Pakete werden oft geöffnet und dann wieder zugemacht. Dann sieht es für den Empfänger nach Betrug aus. Du kannst auch bei der Polizei eine Anzeige gegen Unbekannt stellen wegen Diebstahls. Das steigert deine Glaubwürdigkeit nochmal etwas.

Zitat:
Meist sind die Täter nicht die Zusteller, weil die viel zu viel Stress und gar keine Zeit haben die Pakete abzuchecken. Die Übeltäter sitzen oft direkt in den Postzentralen, wo alle Sendungen erstmal durchgehen. An DHL Pakete wagen die sich nicht ran, aber bei Päckchen und Briefsendungen gibt es eine gewisse Quote.


Wie ist denn deine Rechtsauffassung dazu? Die Post sagt ja "Wir haften bei Briefen im Verlustfall nicht weil wir ja auch versicherten Versand anbieten." - Das ist aber doch eigentlich nicht korrekt, oder? Schließlich zahlt man ja für die Dienstleistung und die ist im Verlustfall ja nicht erbracht, somit müsste man zum einen ja das Entgelt für die Dienstleistung zurückerhalten und im Regelfall auch einen Schadensersatzanspruch erheben können.

Sonst müsste die Post ja von vornherein ablehnen Warenwerte von X Euro normal zu versenden ohne Versicherung.

Was wäre hier deine Rechtsauffassung als Fachmann?

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