19.01.2015, 23:00
Nun meine Freundin hat sich im Internet eine Tasche für 90 € gekauft und diese nie bekommen. Sie hatte aber Adresse und Namen der Verkäuferin und hat diese wegen Betruges angezeigt. Diese hat wohl ausgesagt, dass meine Freundin nie Versicherten Versand wollte und die Bestellung auf den Versandweg wohl abhanden gekommen ist. Deshalb wurde das Verfahren nun eingestellt.
Nun wird dort aber davon gesprochen, dass man gegen den Beschluss 2 Wochen Beschwerde einreichen kann.
Meine Freundin hat noch einen Chat verlauf mit ihr. Bei diesem Weißt sie die Verkäuferin hin das ganze Versichert zu verschicken und diese hat dem zugestimmt .
Reicht das als Beweis aus, dass die Verkäuferin gelogen hat ?. Und wenn ja muss mein Anwalt die Beschwerde einreichen oder kann ich das ganze selbst tuen.
Mir geht es hierbei das jemand das bekommt, was er auch verdient und nicht mit nem Blauen Auge davon kommt.
http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=21c4d6-1421705017.jpg
http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=d0f99c-1421705041.jpg
Nun wird dort aber davon gesprochen, dass man gegen den Beschluss 2 Wochen Beschwerde einreichen kann.
Meine Freundin hat noch einen Chat verlauf mit ihr. Bei diesem Weißt sie die Verkäuferin hin das ganze Versichert zu verschicken und diese hat dem zugestimmt .
Reicht das als Beweis aus, dass die Verkäuferin gelogen hat ?. Und wenn ja muss mein Anwalt die Beschwerde einreichen oder kann ich das ganze selbst tuen.
Mir geht es hierbei das jemand das bekommt, was er auch verdient und nicht mit nem Blauen Auge davon kommt.
http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=21c4d6-1421705017.jpg
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