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Normale Version: Handyhülle mit Markenlogos bedrucken?
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Hey Kingz,
ich habe vor mir eine Hülle für mein Handy bedrucken zu lassen. Ich hatte mir überlegt da das Logo meiner Lieblingsband darauf drucken zu lassen. Die Hülle soll nicht verkauft werden oder ähnliches. Sie soll nur für mich sein. Breche ich damit irgendwelche Gesetzte oder ähnliches?


MfG Oeli
Ich denke mal nicht das die Band deshalb Stress machen wird.
Du machst ja, wie selbst schon gesagt, keine Geschäfte damit.

Ob die Geschäfte allerdings das Logo drucken, wäre interessant, da sie ja dann meiner Meinung nach auch gegen Copyrights verstoßen würden.

Also rein rechtlich wäre es ein Verstoß, soviel ich weiß.
Du machst dich wohl nicht strafbar, das Unternehmen das den Druck durchführt hingegen schon weil sie das Logo für ein kommerzielles Produkt verwenden. Probieren geht immer, aber du solltest dich nicht wundern falls die Firma den Auftrag verweigert.
Also die Band gibts seit 1996 nicht mehr, aber ich denke dass die Rechte noch beim Label liegen.
Das kommt ganz auf das Logo der Band an, grundsätzlich gilt aber dass du ohne einem Recht zum Verwenden des Logos dich *theoretisch* strafbar machst. Nicht dass du jemals mit einer Klage rechnen solltest, aber rein rechtlich gesehen...

Wenn du das Logo hier verlinken oder posten könntest, kann ich es dir genau sagen da es einige Sonderregeln gibt.
sofern es nur für den privaten gebrauch ist, sehe ich da keine probleme und auch von der firma wäre es übertrieben, bei nur einer hülle den auftrag abzulehnen
Solange du das ganze nur für dich privat machst ist das ganze vom Recht auf Privatkopie gedeckelt. Du musst nur aufpassen dass du die Tasche nicht irgendwann veräußert, damit würdest du nämlich eine Markenrechtsverletzung begehen die teuer abgemahnt werden kann. Die Wahrscheinlichkeit bei einer so alten Band erwischt zu werden ist natürlich nicht so groß, aber dennoch solltest du da vorsichtig sein.

Generell ist im rein privaten Gebrauch der Druck oder die Bestickung von Marken auf Handytaschen, T-Shirts o.Ä. kein Problem.
Okay, also steht meiner RHP Hülle nichts mehr im Wege
In der Praxis hat er Recht, aber in der Theorie hab ich mir da mal einiges angeschaut:
Nach § 53 des Urheberrechtes (urhg):
Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern,[...]soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
Dies könnte belastend sein.

Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen:
wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt[...].

Dies könnte entlastend sein.

Ausserdem denke ich mal dass du das verlinkte Bild ändern bzw. zuschneiden würdest und dies wiederum wäre ganz klar nach §39 und §62 verboten:
Der Inhaber eines Nutzungsrechts darf das Werk, dessen Titel oder Urheberbezeichnung (§ 10 Abs. 1) nicht ändern, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Soweit nach den Bestimmungen dieses Abschnitts die Benutzung eines Werkes zulässig ist, dürfen Änderungen an dem Werk nicht vorgenommen werden.

Bei der Interpretation der zitierten Gesetzestexten wäre aber ein Jurist von Nöten, hier im Forum tummeln sich einige herum.
Weisst du nicht was Stefan R. passiert ist? Dann kommt Moses P. persönlich!

Ne, Scherz. Jetzt mal ernsthaft. Gesetze sind nett bei nem Aufkleber, aber der ultimative Joker der über den Gesetzen steht ist:
religiöser/kultureller Hintergrund. Das toppt alles. siesta

Be-Chi :
Weisst du nicht was Stefan R. passiert ist? Dann kommt Moses P. persönlich!

Ne, Scherz. Jetzt mal ernsthaft. Gesetze sind nett bei nem Aufkleber, aber der ultimative Joker der über den Gesetzen steht ist:
religiöser/kultureller Hintergrund. Das toppt alles. siesta


Er hat doch gesagt, dass er nur Viva Moderatoren batscht. Da hat wohl einer die Lyrics nicht studiert Tongue

Ich denke Moses ist froh wenn sich überhaupt noch jemand an die Rödelheimer Hartreim Saga erinnert.

Für den Privatgebrauch kannst du dir jedes Logo aufdrucken lassen, sofern es nicht verfassungsfeindlich ist. Hierbei kannst weder du noch das Druckunternehmen belangt werden. Allerdings würde ich dir davon abraten, dass du mehr als nur eine Hülle bestellst. Denn sonst liegt der Verdacht nahe, dass du es vertreiben willst und das Druckunternehmen darf dies an den Rechteinhaber melden. Dies ist in der Vergangenheit schon vorgekommen. In der Regel führt dies nur zu einer Vernichtung der Produkte. Es besteht aber auch die Möglichkeit eine Abmahnung dafür zu erhalten.

Klar ist, ohne Verwertungslizenz darfst du ein so bedrucktes Produkt nicht veräußern, jedenfalls nicht im kommerziellen Stil. Ob davon auch der einmalige Privatverkauf umfasst wird, ist umstritten. Ich würde dir vom Verkauf aber abraten, denn dies kann mit etwas Pech immer Ärger geben und selbst wenn man im Recht ist, kann man sich damit erstmal rumschlagen.

Eine Ausnahme besteht zumindest nach Urteil des OLG Hamburg (5 W 1/06), wenn das verwendete Logo der Dekoration dient oder als Satire eingesetzt wird. Damals ging es um Abi T-Shirts auf denen das AOL Logo gedruckt war mit dem Zusatz "Abschluss 2006 – Bin ich schon durch, oder was? Das war ja einfach". Dies hat das Gericht als nicht markenmäßige Verwendung gewertet. In deinem Fall sehe ich dies aber nicht, da du lediglich das Logo aufdruckst ohne weitere Bedeutung.
Ich bin wahrscheinlich so wie so der letzte Mensch auf dieser Welt der sich noch für das Rödelheim Hartreim Projekt interessiert, also ist ein Verkauf so wie so recht unwahrscheinlich.
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