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Normale Version: Streamcloud Suchmaschine legal?
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Halli Hallo,
Ist es legal einen Service zu betreiben, der praktisch wie ein Google für Streamcloud ist?
Der User gibt etwas in die Suche ein und es werden etwaige links aus dem Internet angezeigt?
Filme werden selbst nicht hoch geladen, so wie auch keine spezifischen Links irgendwo gelistet/gepostet.
Nur Suchergebnisse auf die Aktion des Users hin.
Es ist erlaub so lange es nicht gegen etwas verstößt b.s.p herunterladen von filmen oder spielen die du nicht besitzt also raubkopien etc
Eine Suchmaschine ist nicht illegal. Du kannst ja auch bei Google einschränken auf welchen Seiten du suchen willst. Streamcloud ist ja auch nicht illegal - Es werden nur überwiegend illegale Inhalte gespeichert, aber dafür kann weder ein Suchmaschinenbetreiber noch der Suchende etwas - Man kann die Suchmaschine ja auch benutzen um das Familienvideo was der liebe Onkel dort hochgeladen hat zu suchen.
Danke für eure Antworten. Dann wird das denke ich kein Problem darstellen =)
Das lässt sich so einfach nicht beantworten, denn auch Seiten wie das mittlerweile geschlossene Kino.to haben keine eigenen Filme gehostet, sondern letztendlich nur verlinkt. Höchstrichterlich entschieden ist es bis heute nicht, ob man auch als Anbieter von Links jene urheberrechtlich geschützten Werke "verbreitet", was gemäß § 106 I UrhG unter Strafe steht.

Die Hintermänner von Kino.to wurden letztendlich wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt, wobei die eigentlich interessanten Rechtsfragen außer Acht geblieben sind. Zwar gibt es die allseits bekannten Urteile, wonach man für die Inhalte verlinkter Seiten nicht haftet, aber in einigen Urteilen ist bereits angeklungen, dass dies anders beurteilt werden kann, wenn man sich die Inhalte der anderen Seite gezielt zu Nutze macht. Dies ist etwa gegeben, wenn man sie via sichtbarem iFrame einbindet. Strittig ist ob dies auch gilt, wenn der einzig relevante Zweck einer Seite darin besteht solche geschützten Inhalte auffindbar zu machen. Mit einer gewöhnlichen Suchmaschine wie Google ist der Fall daher nicht vergleichbar. Seitenbetreiber reden sich meistens damit raus, dass man schließlich auch nicht geschützte Filme abrufen kann. Wer aber schon auf der Seite mit aktuellen Kinofilmen etc. wirbt, bei dem besteht zumindest gehöriger Zweifel daran. Es besteht insofern ein Anfangsverdacht, dass du auch mit den verlinkten Inhalten zu tun hast. Im Falle von Kino.to etwa sollen die Bosse die Uploader bezahlt haben. Auch wenn du dies tatsächlich nicht tust, reicht der Verdacht für ein Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft. Dieses kann gemäß § 170 II StPO eingestellt werden, wenn deine Schuld nicht nachgewiesen werden kann.

Wer sowas professionell mit Verschleierung und anderen Methoden anstellt, hält die Wahrscheinlichkeit geschnappt zu werden, sicherlich sehr gering. Insgesamt kann ich dir aber trotzdem nur davon abraten eine solche Suchmaschine zu betreiben, schon gar nicht mit deutscher Domain oder deutschem Server. Selbst wenn du in letzter Instanz vielleicht sogar Recht bekommen solltest, hast du erstmal jede Menge Ärger am Hals. Gerade in diesen Fällen besteht auch oft ein Anlass für Verdunklungsgefahr, womit ein Grund für die Untersuchungshaft nach § 112 StPO in Frage kommt. Ganz abgesehen davon wirst du etliche zivilrechtliche Ansprüche entgegen gehalten bekommen, sofern eine IP-Adresse zu dir ermittelt werden kann.
Danke für deine ausführliche Antwort. Meine app soll das wiedergeben von Videos ermöglichen.
Dazu zählt das abspielen lokaler Medien aber auch Streamingdienste. Geplant sind Suchmaschinen für YouTube, Vimeo (beide bereits fertig gestellt) und eben auch Streamcloud. Dabei weise ich natürlich nicht auf irgendwelche Kinofilme oder sonst was hin. Werbe damit auch nicht. Zu dem lade ich natürlich auch nichts selber hoch. Gesxchweige denn bezahle wen dafür. Verschleiern möchte ich auch nichts, die App würde unter meinen Developer Account veröffentlicht werden. Wie wäre es in dem Fall? Würde da auch zivilrechtliches einiges auf mich zu kommen?

PS: das ganze funktioniert in der App eigtl nur, in dem ich mir eine andere Suchmaschine zu nutzen machen und eben eigtl nur die Links aus dieser beziehe. (ich sende ne request an die suchmaschine und erhalte halt das suchergebniss als html und parse diese eben) Die Suchmaschine würde ich so also aktiv selber gar nicht betreiben.
Das Einverständnis von StreamCloud vorausgesetzt, ist dir erst mal nichts Konkretes vorzuwerfen bei so einer App. Ärger kann das trotzdem geben, weil je nach Implementierung der Suche die Rechteinhaber davon ausgehen könnten, dass du die Inhalte selber hostest auch wenn du es tatsächlich nicht tust. Um ins Detail zu gehen: Anders als am PC, wo Browser (und eventuell Player) und aufgerufene Seite von getrennten Inhabern stammen, bietest du die Suche (wenn auch per Request) und den Player in einem an mit der App. So habe ich dich jetzt jedenfalls verstanden.

Diese ganzen TV Apps im Store werden z.B. alle früher oder später von den Sendern erfolgreich entfernt und da sind auch Schadensersatzforderungen gestellt worden. Auch diese Betreiber hosten die Streams nicht selbst. Der Fall ist nicht 100% vergleichbar, weil die Apps durch die Aufmachung den Eindruck erzeugen, die Streams kämen von ihnen, aber ich will dir nur aufzeigen in welche Richtung es gehen kann. Viel hängt also davon ab, wie man so eine App präsentiert.

Denn Fakt bleibt, dass die Filme über deine App abgerufen werden können. Auch willst du die App ja wahrscheinlich nicht kostenfrei anbieten (entweder Preis für Download oder Einnahmen durch Werbung). Insofern machst du dir die auffindbaren Inhalte indirekt zu Nutze, um etwas damit zu verdienen. Wenn du sie tatsächlich kostenlos und ohne Werbung anbietest, fällt dieser Aspekt natürlich weg, dann frage ich mich aber was du davon haben sollst.

Die Wahrscheinlichkeit Abmahnungen zu erhalten, ist nicht gering. Ob die dann auch berechtigt sind, steht auf einem anderen Blatt. Die Rechtslage ist leider nicht vollkommen geklärt, was vor allem daran liegt, dass die Sachkompetenz bei den Gerichten für solche Sachen recht beschränkt ist. Da bleibt also immer ein gewisses Risiko. Und das kann sich finanziell dann schnell fatal auswirken. Strafrechtlich hättest du mit der App jedoch nichts zu befürchten.
Danke für die Antwort.
Richtig, der Player und die Suchfunktion sind praktisch in einer App.
Für mich persönlich als Leihe, sieht es halt so aus wie die YouTube/Vimeo Funktion. Nur das Streamcloud natürlich einen gewissen Ruf weg hat. Alle unterliegen denke ich den selben Spielregeln, bezüglich über Prüfung von gemeldeten Beiträgen. Auf YouTube findet man auch ohne Probleme Urheberrechtlich geschütztes Material.

Habe mir die letzten Tage noch Gedanken darüber gemacht und überlegt, dass ich beim ersten Starten der App darauf hinweise, dass ich für die Hinhalte der jeweiligen Suchergebnisse nicht verantwortlich bin. Da ich keine Videos auf einen der drei Plattformen bereit stelle. Und zu dem noch die jeweiligen take down/dmca Melde-Links der 3 Seiten verlinke. Eventuell so gar einen "Melde" Button zu implementieren, der es ermöglicht, etwaige Suchergebnisse dem jeweiligen Anbieter (sei es nun Streamcloud oder aber auch Youtube/Vimeo) unkompliziert zu melden, wenn diese dem User dubios vorkommen.

Geld wollte ich dafür schon nehmen. Es ist eine App für mobiles Virtual Reality, wäre auch schön es irgendwann mal auf IOS/WP portieren zu können. Das Material kostet natürlich schon einiges, auch wenn es größtenteils ein Hobby ist, 0,89Cent wollte ich dann doch dafür verlangen.

Bzw ja, die derzeitige Lage in der Rechtssprechung macht einen da wirklich unsicher. Man hat das Gefühl, dass der Staat komplett die digitale Revolution verschlafen hat die letzten Jahrzehnte.

Werde mir das auf jeden Fall alles noch mal sehr gut überlegen.
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