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Normale Version: Gehälter nicht gezahlt, selbst gekündigt, Ärger mit dem Arbeitsamt
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Moin Leute,

ich hab da mal ein kleines Problem:

Mein Arbeitgeber hat seit fast 1 Jahr immer nur unregelmäßig Gehälter gezahlt. Das bedeutet, es waren mal 3-4 Gehälter offen, dann zahlt er mal auf einen Schlag 3000€ in Bar, dann wieder 3-4 Monate nichts usw.

Letzten Endes habe ich nun zum 01.06.15 fristlos gekündigt, da schon wieder 3 Gehälter offen waren und der Chef nicht zahlen konnte. Soweit so gut (oder schlecht).

Habe mich beim Arbeitsamt Arbeitslos gemeldet und Antrag auf Arbeitslosengeld 1 gestellt. Ist auch alles durchgegangen, sogar ohne Sperrzeit, da ich ja einen guten Grund zur Kündigung hatte.

Meinen Arbeitgeber habe ich beim Arbeitsgericht auf Zahlung der offenen Löhne verklagt.

Nun kam heute ein Brief vom Arbeitsamt mit folgender Passage drin:

"Für den Zeitraum, für den ich Ihnen Arbeitslosengeld zahle, dürfen Sie über Ansprüche aus Ihrem ehemaligen Arbeitsverhältnis nicht verfügen (§ 115 Zehntes Sozialgesetzbuch)."

Soll das jetzt bedeuten, ich habe keinen Anspruch auf die nicht gezahlten Gehälter in der Zeit, in der ich Arbeitslosengeld erhalte? Das wäre nämlich ein großes Problem, da ich das Geld dringend benötige.

Wäre klasse, wenn mich hier jemand aufklären könnte und mir einen Tipp geben könnte, wie ich mich da am besten verhalten sollte.
Ein Hindernis für die Klage stellt dies nicht da. Du hast weiterhin Anspruch auf deinen Lohn. § 115 X SGB schreibt vor, dass die Arge in deine Ansprüche eintritt, also sie das Geld teilweise fordern kann. Das ist auch fair, denn sonst würdest du doppelt kassieren. Dies gilt aber alles nicht, wenn eine wirksame Kündigung erfolgt ist und du dich erst ab dann arbeitslos gemeldet hast, wo das Arbeitsverhältnis beendet war. Das habe ich jetzt in deinem Fall so verstanden. Falls du dich schon während des Arbeitsverhältnisses arbeitslos gemeldet hast, greift § 115 SGB X und es sieht folgendermaßen aus

Beispiel:
Dir stehen noch 5.000 EUR Lohn zu. Bis dir das Geld vom Gericht zugesprochen wird, bekommst du 3.000 EUR Arbeitslosengeld. Dann hast du nur noch Anspruch auf 2.000 EUR Lohn, die restlichen 3.000 EUR fließen an die Arge.

Neben dem nicht gezahlten Lohn, stehen dir auch noch Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit (folgender Tag der Zustellung der Klage) zu. Die musst du explizit einklagen, sonst spricht sie dir das Gericht nicht zu. Vor dem Arbeitsgericht herrscht ja kein Anwaltszwang, daher weiß ich nicht ob du gut genug beraten bist.


PS: Mit den 3.000 in bar gezahlten EUR musst du aufpassen. Die sind ja offensichtlich schwarz gezahlt worden. Insofern liegt hier eine Steuerhinterziehung vor nach 370 AO. Das würde ich jetzt vor dem Arbeitsgericht nicht unbedingt zur Sprache bringen ...
Die 3000€ Lohn und auch andere Barzahlungen habe ich mir selbstverständlich als Lohn quittieren lassen. Das sollte also kein Problem sein, nachzuweisen, dass es sich um die richtigen Lohnzahlungen handelt und nicht um Schwarzgeld.

Was ich aber nicht ganz verstehe ist, dass das Geld dann vom Lohn abgezogen wird. Mir fehlen noch die Löhne von März, April und Mai. Arbeitslosengeld bekomme ich ab Juni. Und das soll jetzt miteinander verrechnet werden? Da kassiere ich nicht doppelt, sondern viel zu wenig.

Beispiel:
Ich bekomme jetzt Arbeitslosengeld 1 für Juni, Juli und August zusammen 3000€. Mein Lohnanspruch sagen wir mal 6000€ für März, April und Mai. Es werden jetzt Ende August die 6000€ für März, April und Mai gezahlt. Davon zieht das Arbeitsamt die 3000€ für Juni, Juli und August ab. Bleiben also 3000€ Verlust für mich.

Weil wenn keine Löhne offen gewesen wären hätte ich ja das gleiche Geld auch ohne Abzug bekommen.
Ich habe meinen Beitrag oben geändert, ich war von einem anderen Zeitpunkt der Arbeitslosenmeldung ausgegangen, weil dies der Regelfall für die Anwendung von § 115 SGB X ist.

Um es nochmal klar zu machen: Wenn du dich erst arbeitslos meldest, nachdem das Arbeitsverhältnis beendet worden ist, behältst du deinen vollen Lohnanspruch. Die Anwendung von § 115 X SGB wäre insofern falsch. Die Arge hat hier also nicht genau geprüft, oder es handelt sich um eine Standardformulierung in ihren Schreiben.

Die 3.000 EUR musst du dann nachträglich versteuern, denn darauf sind ja vermutlich vom Arbeitgeber keine Sozialabgaben und keine Einkommenssteuer abgeführt worden.
Ok, der Sachverhalt §115 wäre damit geklärt.

Wegen den 3000€ muss ich aber noch mal nachfragen. Es ist doch eigentlich egal, ob das Geld bar gezahlt wird, oder ob es überwisen wird, oder? Weil gerade auf dem Bau wird sowas meist in Bar gezahlt.

Amuggi :
Wegen den 3000€ muss ich aber noch mal nachfragen. Es ist doch eigentlich egal, ob das Geld bar gezahlt wird, oder ob es überwisen wird, oder? Weil gerade auf dem Bau wird sowas meist in Bar gezahlt.


Generell ist auch eine Barauszahlung möglich. Aber meist wird es ja gerade gemacht um eben die Steuern einzusparen. Hast du denn mehr bekommen, als dir sonst zugestanden wäre laut Arbeitsvertrag ? Dann hast du eine Steuerhinterziehung begangen. Wenn du genauso viel in bar bekommst wie laut Vertrag und nur dein Chef behält die Abgaben ein, hast du dich natürlich nicht strafbar gemacht.

Nein ich habe eigentlich immer zu wenig bekommen.

Beispiel:
Es standen 5000€ aus und er zahlt 3000€
Beim nächsten mal standen 4000€ aus und er zahlt 2500€

So war das immer

Amuggi :
Nein ich habe eigentlich immer zu wenig bekommen.

Beispiel:
Es standen 5000€ aus und er zahlt 3000€
Beim nächsten mal standen 4000€ aus und er zahlt 2500€

So war das immer


Ok, naja ich gehe mal davon aus, dass er keine Abgaben abgeführt hat. Aber auch in dem Fall wäre dir höchstens Fahrlässigkeit zu unterstellen und die fahrlässige Steuerhinterziehung gibt es nicht. Da hast du also nichts zu befürchten.

Wieso wäre das denn von mir Fahrlässig? Ich kann ja schlecht nachprüfen, ob der meine Steuern und Soz-Beiträge zahlt. Naja egal ich denke auch da wird nichts auf mich zukommen.

Noch mal zurück zu Punkt 1: Wie sollte ich da am besten vorgehen, um das mit dem Arbeitsamt zu klären? Die werden wohl auf dem Standpunkt beharren.

Amuggi :
Wieso wäre das denn von mir Fahrlässig? Ich kann ja schlecht nachprüfen, ob der meine Steuern und Soz-Beiträge zahlt. Naja egal ich denke auch da wird nichts auf mich zukommen.

Noch mal zurück zu Punkt 1: Wie sollte ich da am besten vorgehen, um das mit dem Arbeitsamt zu klären? Die werden wohl auf dem Standpunkt beharren.


Fahrlässigkeit nimmt man an, wenn damit zu rechnen ist, dass eine Steuerhinterziehung begangen wird. In der heutigen Zeit stellt die Barzahlung des Lohns eine absolute Ausnahme dar, da kann man schon hellhörig werden. Dass das auf vielen Baustellen anders aussieht, liegt daran, dass auch dort die meiste kommerzielle Schwarzarbeit geleistet wird.

Zu Punkt 1: Da gibt es eigentlich keinen Standpunkt, du musst nur nachweisen, dass du das Arbeitslosengeld nicht vor Eintritt der Kündigung beantragt hast. Die Kündigung war ja schriftlich mit Bestätigung, hoffe ich mal. Sonst kann man davon ausgehen, dass du von deinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machst (ohne Lohn keine Arbeit), das Verhältnis aber weiterhin besteht. Auch in diesem Fall kann man nämlich Arbeitslosengeld beantragen und das ist der oben geschilderte Anwendungsfall von § 115 SGB X. Ich gehe aber nach wie vor davon aus, dass die Formulierung nur pro forma erfolgte.

Wenn du möchtest, kannst du mir das Schreiben mal per pm schicken.

Habe dir die Sachen geschickt.

Was mich halt ein bischen stört ist das Schreiben an meinen Ex-Chef, was beiliegt. Darin wird er aufgefordert, mir die Löhne nicht zu zahlen. Da würde ich schon gerne gegen vorgehen.


UPDATE 22.06.2015

Habe das heute mim Arbeitsamt geklärt. Die Anspruchsabtretung bezieht sich bei mir nicht auf die 3 Gehälter, sondern auf Ansprüche wie z.B. Ausbezahlung von nicht genommen Urlaub. Die Angelegenheit ist damit also erledigt.

Amuggi :
UPDATE 22.06.2015

Habe das heute mim Arbeitsamt geklärt. Die Anspruchsabtretung bezieht sich bei mir nicht auf die 3 Gehälter, sondern auf Ansprüche wie z.B. Ausbezahlung von nicht genommen Urlaub. Die Angelegenheit ist damit also erledigt.


Ja, für die Ansprüche wäre die Anwendung von § 115 SGB X auch berechtigt, weil die erst zukünftig anfallen und nicht rückständig sind. Dann ist ja alles geklärt.

Ob dein ehemaliger Arbeitgeber die Sozialabgaben gezahlt hat kannst Du ganz einfach herausfinden in dem Du einfach deine Krankenkasse fragst.
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