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Hi Rechtsexperten Wink

Ich habe am 11.07.2015 was bei ebay bestellt (Bestellwert ~45€). Der Verkäufer ist Händler und es wurde versichert per DHL versandt.

Bis heute wird das Paket im "Ziel Paketzentrum" bearbeitet und das war´s. Kein Fortschritt seit dem 14.07.2015. Mir als Empfänger sind die Hände gebunden.

Was sind denn meine Rechte?

Ich habe Autoteile bestellt, die eigentlich schon längst verbaut sein sollten. Das ist mega ärgerlich, einerseits regt mich die DHL auf, dass sie überhaupt so weit über ihre Kapa hinaus Pakete annehmen, andererseits ... wie kommt der Verkäufer auf die Idee, zu dieser Zeit (Auswirkungen des Poststreiks) per DHL zu versenden? Habe 4 Bestellungen aufgegeben und das war die einzige, bei der ich fahrlässig nicht das Versandunternehmen nachgeprüft habe. Das ist sowas von ärgerlich (Kopf -> Wand).

Ich habe dem Verkäufer ne Mail geschrieben, aber leider keine Frist für irgendwas gesetzt. Deshalb warte ich morgen ab, ob eine Antwort kommt.

Ich könnte das DHL Lager echt auf den Kopf stellen gerade.

Danke im Voraus!
Wenn der Verkäufer tatsächlich Händler ist, haftet er wegen § 474 IV BGB auch, wenn die Sache nach dem Versenden untergeht. Dies ist hier aber nicht geschehen. Die Sendung wird ja noch im Postzentrum bearbeitet. Sofern man nicht vereinbart hat, dass ein bestimmtes Frachtunternehmen mit dem Versand beauftragt wird, kann der Händler dieses grundsätzlich frei auswählen.

Die Post schließt ihre Haftung in den AGB für Briefsendungen aus. Ein DHL Paket ist jedoch keine Briefsendung, weshalb die Post grundsätzlich vollumfänglich haftet. Dies gilt jedoch nur für den Untergang und nicht für die Verspätung. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn man eine Expresslieferung vereinbart hat. Aber selbst dabei ist strittig, ob ein Streik der Post als Verschulden zugerechnet werden kann.

Daher bleibt es dabei, dass man sich an den Händler wenden muss. Allerdings trifft dich hierbei eine sekundäre Darlegungslast. Du musst beweisen, warum die Sendung aufgrund seines Verschuldens zu spät ankommt. Dies ist in der Praxis nicht ganz einfach. Dafür müsste der Händler nämlich von dem Streik gewusst haben und angenommen haben, dass die Sendung mit hoher Wahrscheinlichkeit stark verzögert zugehen wird. Davon kann man aber nicht ohne Weiteres ausgehen, da trotz des Streiks die große Mehrzahl an Paketen immer noch rechtzeitig geliefert wird. Der Händler ist hingegen nicht verpflichtet jedes Restrisiko auszuschließen. Allerdings muss man dies im Einzelfall bewerten, so das es durchaus sein kann, dass den Händler ein Verschulden trifft - z.B. dann wenn er während des Streik-Zeitraums mehrere Pakete verschickt hat und dadurch bereits wusste, dass die regional zuständige Poststelle in der Regel die Sendung nicht zeitnah bearbeiten kann.

Weiterhin müsstest du aber auch einen Schaden nachweisen. Die Verspätung alleine begründet noch keinen Schaden, wenn dir nicht wirklich einer dadurch entstanden ist. Bloßer Ärger ist nicht ersetzbar. Die Reparatur könnte z.B. teurer geworden sein durch die Verzögerung, aber das hast du jetzt nicht geschildert.
Du weißt, dass Wochen lang gestreikt wurde und die Lieferungen abgearbeitet werden müssen? Du kannst zwar dem Händler sagen, dass er sich mal erkundigen sollte, aber es kann auch sein, dass das Paket jeden Tag bearbeitet werden könnte.

Edit: habe nicht zuende gelesen.
Also die Sendung soll inzwischen wohl im Zustellfahrzeug sein laut Sendungsverfolgung.

Mein Auto ist zur Zeit nur bedingt benutzbar. DHL sieht sich nicht verantwortlich laut AGB, wenn gestreikt wird.

Im Grunde bezahle ich ja für eine Dienstleistung und nur weil das Paket nicht verloren ist heißt das ja nicht, dass sie sich unendlich viel Zeit lassen dürfen bis zur Zustellung. Nur fragt es sich, wann ist die Wartezeit noch zumutbar und wann darf ich (bzw darf ich überhaupt) mir Ersatz suchen und evtl die Differenz auszahlen lassen? Nach vielem Theater mit unversicherten Sendungen (DHL) wollte ich für den Fall, dass es hart auf hart kommt, wissen, was meine Rechte sind und eventuell kann sie ja trotz der geklärten Situation nochmal jemand erklären.

Der Verkäufer hat sich übrigens bereit erklärt, erneut das gleiche Teil zu versenden... Per DHL. Ich hoffe er macht es nicht, weil wenn es vom Nachbarn angenommen wird, dann muss ich wieder in die Filiale latschen und es zurück schicken. Und das obwohl ich explizit darum gebeten habe, nicht per DHL zu versenden!

alinho :
Der Verkäufer hat sich übrigens bereit erklärt, erneut das gleiche Teil zu versenden... Per DHL. Ich hoffe er macht es nicht, weil wenn es vom Nachbarn angenommen wird, dann muss ich wieder in die Filiale latschen und es zurück schicken. Und das obwohl ich explizit darum gebeten habe, nicht per DHL zu versenden!


Moment, hast du bei der ersten Lieferung vorher auch gesagt, dass du keinen DHL Versand möchtest? Wenn der Händler dann doch per DHL versendet hat, haftet er auch für die Verzögerung. Ansonsten hast du wie gesagt Beweisprobleme. Wenn es verloren geht, hast du auch keinen Anspruch auf Schadensersatz, sondern nur darauf, dass nacherfüllt, sprich nochmal geliefert wird. Ausnahme: Der Händler hat das Paket nicht ordnungsgemäß verpackt, dann haftet er auch für den Schaden. Um den Händler in Verzug zu bringen, musst du aber auch eine Frist setzen. Tust du das nicht, kann sich der Händler grundsätzlich viel Zeit lassen, wenn er keine Lieferzeit angibt. Wettbewerbsrechtlich ist es zwar unzulässig keine Lieferfrist anzugeben, aber dir als Verbraucher bringt das wenig. Für die Dienstleistung zahlst du nicht, ihr habt einen Kaufvertrag abgeschlossen. Zwischen Post und Händler liegt hingegen ein Frachtvertrag vor, in diesem Vertrag bist du aber nicht involviert.

Beim Nutzungsausfall eines Autos wird üblicherweise als Schadensersatz das veranschlagt, was ein vergleichbarer Mietwagen fiktiv gekostet hätte für die Dauer der Verzögerung. Die Rechtsprechung geht meist in etwa von 40-50 EUR pro Tag aus.

Voraussichtliches Lieferdatum war zwischen 14.-17.07.2015 laut eBay Angebot. Haftet die Post oder der Händler dafür? Will dem Händler nicht ans Bein pissen, er sagte er muss per DHL versenden da sie einen Rahmenvertrag haben. Und er kann ja nichts dafür, dass DHL mehr Pakete annimmt, als sie rechtzeitig liefern können. Das Versandunternehmen habe ich erst bei der zweiten Sendung gefordert.

Achja beim Zustellversuch heute war ich nicht zu Hause, kann das Paket ab morgen in der Filiale abholen.
Die Post haftet bei Streik nicht, es sei denn es wurde eine Expresslieferung vereinbart (dann strittig).

Dass die einen Rahmenvertrag haben, berührt die Haftung des Händlers erstmal nicht. Wenn für ihn deutlich erkennbar war, dass die Sendung mit DHL auf keinen Fall rechtzeitig ankommen kann, so muss er einen anderen Paketdienst beauftragen. Rahmenvertrag bedeutet auch nicht, dass er mit DHL liefern muss, sondern die Versandkosten für ihn günstiger sind wegen der Masse der Sendungen.

Aber es besteht wie gesagt das Beweisproblem in Bezug auf das Verschulden des Händlers. Der Händler kann sich mit Verweis auf den Streik exkulpieren. Nun trägst du die Darlegungslast, warum der Händler das Paket zumindest fahrlässig, also mit Kenntnis vom Streik verschickt hat. Insofern kann dir eine Aussage per E-Mail a la "wir wussten vom Streik, aber aufgrund des Rahmenvertrags mussten wir es mit DHL schicken", zugute kommen. Denn damit reitet sich der Händler selbst hinein.
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