18.01.2016, 09:38
Moin, moin, ich hätte da mal wieder eine Frage^^
Im Dezember ist mir von unserem kleinen Verkaufsbüro die Eingangstüre zugefallen. Wir haben die Tür öffnen lassen, was Kosten in Höhe von brutto 65,45€ verursacht hat.
Mein Arbeitgeber hat mir diese Kosten jetzt vom Gehalt abgezogen.
Frage 1: Darf er das?
Frage 2: Wenn ja, darf er das brutto? Die USt. bekommt er ja wieder. Damit hat er ja ein + gemacht.
Zur Situation muss man sagen, ich bin der einzige in diesem Verkaufsbüro. Ich hatte zu dieser Zeit gerade eine Lieferung und es war sehr stürmisch. Ich bin nur kurz raus gegangen, um dem Fahrer die Papiere zu unterschreiben und da ist die Tür zugeflogen. Da die Tür keinen Schnappmechanismus hat, ging sie halt auch nicht mehr auf.
Ich finde es schon eine Sauerei, sowas vom Gehalt abzuziehen, aber sollte es rechtens sein, werde ich es akzeptieren.
Im Dezember ist mir von unserem kleinen Verkaufsbüro die Eingangstüre zugefallen. Wir haben die Tür öffnen lassen, was Kosten in Höhe von brutto 65,45€ verursacht hat.
Mein Arbeitgeber hat mir diese Kosten jetzt vom Gehalt abgezogen.
Frage 1: Darf er das?
Frage 2: Wenn ja, darf er das brutto? Die USt. bekommt er ja wieder. Damit hat er ja ein + gemacht.
Zur Situation muss man sagen, ich bin der einzige in diesem Verkaufsbüro. Ich hatte zu dieser Zeit gerade eine Lieferung und es war sehr stürmisch. Ich bin nur kurz raus gegangen, um dem Fahrer die Papiere zu unterschreiben und da ist die Tür zugeflogen. Da die Tür keinen Schnappmechanismus hat, ging sie halt auch nicht mehr auf.
Ich finde es schon eine Sauerei, sowas vom Gehalt abzuziehen, aber sollte es rechtens sein, werde ich es akzeptieren.