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Normale Version: Händler hat meinen PC an einen falschen Kunden geschickt
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Zieler :
Mir wurde die Karte angeboten die auch vorher verbaut war, kann ich denn verlangen das mir die Karte zugesendet wird und ich die andere dann hinschicke? Wenn dies nicht möglich ist, kann ich irgendwelche Ansprüche geltend machen?


Der Händler schuldet nicht nur die Karte, sondern auch deren Einbau, da er den vereinbarten Zustand wieder herstellen muss. Wenn er die Karte nur zuschicken soll, ersparst du ihm Arbeit. Da wäre der Händler bescheuert, wenn der nicht drauf eingeht.

Ich würde jetzt Rabatt auf alles verlangen + extra kosten sollte er bezahlen.
Aber ich bin gespannt wie es ausgeht.

kris9911 :
Ich würde jetzt Rabatt auf alles verlangen + extra kosten sollte er bezahlen.
Aber ich bin gespannt wie es ausgeht.


Ist das möglich?
Ich habe heute Morgen eine E-Mail an den Support geschickt mit der bitte die Karte zu tauschen und angeboten das sie mir die Karte + Rücksendeschein zuschicken können. Komischerweise habe ich noch keine Antwort erhalten...

Für sämtliche logistische Kosten (Verpackung, Versand) muss der Händler einstehen. Anspruch auf einen zusätzlichen Rabatt hast du nicht, wenn der Händler dir die vereinbarte Ware anbietet. Es bleibt dann nur beim möglichen Nutzungsausfall, für den sich der Aufwand im Sinne eines Klageverfahrens aber nicht lohnen würde, zumal es auch ein recht günstiger PC gewesen ist.
Nachdem ich immer noch vergeblich auf eine Antwort via Email warte, habe ich gerade beim Support angerufen und mir wurde zugesagt das mir spätestens nächste Woche die Grafikkarte zugeschickt wird + Rücksendeschein.

Anscheinend habe ich mich ziemlich unbeliebt bei Megaport gemacht mit meiner Rezension auf Amazon und dem Beitrag auf Facebook^^ Der Chef hat mir sogar mit seinem Anwalt gedroht, aber das ist wieder eine andere Geschichte.

Alex ich danke dir, vor allem durch deine Beiträge konnte ich nochmal zusätzlich Druck machen Wink

Zieler :
Der Chef hat mir sogar mit seinem Anwalt gedroht, aber das ist wieder eine andere Geschichte.

Das ist doch eine leere Drohung, in der Hoffnung, dass der Kunde nachgibt. Fakt ist, du bist im Recht und er hat nichts in der Hand.

Mit Rezensionen muss man aufpassen. Werturteile darfst du grundsätzlich abgeben. Du musst aber höllisch aufpassen, dass du keine falschen Tatsachenbehauptungen aufstellst.

Diesbezüglich empfehle ich dir, deine Rezension mal hier zu posten, dann kann ich das beurteilen. Sonst kannst du unter Umständen auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
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Überwiegend unbedenklich was du geschrieben hast bis auf diese Passage:

"Ich gehe mal stark davon aus, dass Megaport seine Restbestände der Karte loswerden möchte. Für mich kommt Megaport nicht mehr infrage, wer sich den ärger sparen möchte kauft lieber bei Shinobee."

Der erste Satz ist eine Unterstellung, die du nicht nachweisen kannst, auch wenn du deine Behauptung durch "Ich gehe mal stark davon aus" abschwächst. Beim zweiten Satz solltest du den Teil nach dem Komma streichen. Denn damit unterstellst du, dass es immer Ärger gibt mit Megaport. Der Verweis auf einen anderen Anbieter ist zwar erlaubt, steigert aber natürlich das Konfliktpotenzial und motiviert die Firma noch mehr dagegen vorzugehen.
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