KINGx - Das inoffizielle PlayStation Forum & News Portal

Normale Version: Eingriff in den Bahnverkehr
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Guten Tag,

Ich habe heute einen Brief erhalten (siehe Spoiler) von der Polizei.
Und ich würde gerne einemal wissen evrl. Von AlexKing was ich machen soll.

Hier Mal kurz beschrieben wie es abgelaufen ist :
Ich und meine Freundin standen so gegen 18:00/19:00 am Gleis also auf dem Bahnsteig so wie es sich gehört aber auf dem Falschen. Nachdem wir aber den Zug schon von weitem gesehen hatten (haben bemerkt das es das Falsche Gleis war) sind wir auf das andere Gleis gerannt, dazu muss ich sagen es waren bestimmt min. Noch 300m+ bis der zug den Bhf erreicht.
Nunja haben das Gleis überquert und der Zug hatt eben schon Meter voraus gebremst und ist im ersten Viertel des BHFs stehen geblieben. Wurden dann noch mit ein paar Bösen Woerten vom Schaffner beschimpft und unsere Personalausweise gecheckt.

Zudem muss ich dazu sagen das es kein normaler Bhf ist der Übergang zum andern Gleis geht zwangsläufig über die Schienen habe Mal ein Bild beigefügt.
Ist eben so eine Vertiefung mit Beton wie unter dem Zug zu sehen.
Spoiler: (anzeigen)
In Ermangelung der exakten Angabe der Alternative des Straftatbestandes nach § 315 StGB, gehe ich erstmal davon aus, dass dir § 315 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 StGB vorgeworfen wird. Zumindest zu Nr. 2 (dem Bereiten eines Hindernisses) gibt es die Rechtsprechung, dass es strafbar ist, sich auf die Gleise zu stellen und so ein Bremsmanöver des Fahrers zu erzwingen. Nun habt ihr euch nicht auf die Gleise gestellt, sondern habt diese überquert und ich nehme an, das sogar zügig ( schönes Wort in diesem Zusammenhang Smile )

Danach scheidet Nr. 2 meiner Ansicht nach aus. Bleibt nur Nr. 4, der als Auffangtatbestand greift. Dafür müsste ein ähnlich gefährlicher Eingriff vorliegen. Darunter lässt sich eure "Tat" sicherlich fassen, wenn man z.B. davon ausgeht, dass durch euer Verhalten der Zugführer aufgeschreckt, zur Vollbremsung genötigt und dadurch die Fahrgäste gefährdet worden sind. Dabei käme es übrigens nicht darauf an, dass für sich genommen der Zug bzw. die Passagiere wohl tatsächlich nicht gefährdet wurden, sondern euer eigenes Leben. Denn eine Einwilligung in die Gefährdung, die bei anderen Tatbeständen zur Straflosigkeit führt, ist im Rahmen des § 315 StGB nicht möglich. Das aber nur, sofern man bei 300m überhaupt noch annehmen kann, dass euer Leben gefährdet war. Selbst unter Annahme einer Geschwindigkeit von 100 km/h hätte der Zug noch mindestens 10 Sekunden benötigt. In der Zeit kommt man wohl locker 2x über die Gleise. Je nachdem wie man das einschätzt, können also schon die Voraussetzungen des § 315 StGB fehlen.

Aber gehen wir mal von der ungünstigeren Bewertung aus:
Da hier nur Fahrlässigkeit in Betracht kommt und kein vorsätzliches Handeln, ist zudem § 315 Abs. 6 StGB zu berücksichtigen. Das ist in deinem Fall entscheidend, denn bei vorsätzlichem Handeln nach Abs. 1 sieht die Norm keine Geldstrafe mehr vor, sondern ab 6 Monate Freiheitsstrafe. Ohne Vorstrafe käme nach Abs. 6 dann in deinem Fall hier nur eine niedrige Geldstrafe in Betracht.

Das oben ist die graue Theorie. In der Praxis halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass du dafür verurteilt wirst. Die Polizei wird es vermutlich an die Staatsanwaltschaft abgeben, weil sie es selbst nicht juristisch bewerten können. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird die StA aber das Verfahren dann nach § 153 StPO wegen Geringfügigkeit einstellen. Und selbst wenn es angeklagt würde, kann ich mir kaum vorstellen, dass ein Richter sich wegen so einer Bagatelle die Mühe macht ein Urteil zu schreiben. Spätestens dann wird eingestellt. Es verbleibt dann allerdings eine Ordnungswidrigkeit und ihr hättet eine Geldbuße zu zahlen.
Viele Danke, könntest du so Pauschal sagen in welchen Bereich sich die Geldsumme befindet?

LG
Eine gesetzliche Bestimmung für die Höhe gibt es nicht. Im Gesetz stehen nur Obergrenzen (so etwa 50.000 EUR nach § 28 Abs. 2 AEG).

Ich würde hier um 30-100 EUR schätzen. Wenn man mit einem Auto ohne zu halten über einen Bahnübergang fährt und es zu einer Gefährdung kam, kostet es nach dem Bußgeldkatalog 100 EUR. Daran würde ich mich orientieren, mehr sollte es eigentlich nicht werden.

Du bist zwar nicht verpflichtet zur Polizeianhörung zu gehen, aber sich darum zu drücken ist auch keine Lösung. Dann geht es nämlich garantiert an die StA. Geh einfach hin, schildere ehrlich wie es war und dass du dir der Gefahr nicht bewusst gewesen bist und du das nicht nochmal machst ... Vielleicht belassen die es dann auch bei einer Ermahnung.
Hin gehen tu ich auf jeden Fall Smile
Dann vielen Dank AlexKing Smile
Darf ich Fragen wie es ausgegangen ist?
Intressant ist es nähmlich. Big Grin
Die Antwort ist etwas verspätet aber hier ist sie,

Nunja, ich bin also zur Vorladung gegangen, dort hat mich dann ein sehr Freundlicher beamte eben zu der Sache Befragt wie es aus meiner sicht abgelaufen ist und hatt eben nur ein Verlaufsprotokoll angefertigt, wie es abgelaufen ist.
Auch er meinte wie AlexKing schon sagte das es auf ein Bußgeld hinauslaufen wird. Danach meinte der Beamte zu mir er könne sich dann später einmal mit dem Anwalt in Verbindung setzten und einmal nachfragen was es denn nun wird. Zwei tage später erhielt ich den besagten Anruf und er bestätigte mir das auch der Anwalt meinte das er es auch nicht so verbissen sieht und das als Bußgeld abstempelt und meinte zu mir das es dann im Sommer oder Früher ein Brief kommt von der Bußgeldstelle Smile

Ich Editiere die Story dann dementsprechend wenn noch etwas kommt

LG
Da ich selbst Lokführer bin, lauft nur weiter über die Gleise, irgendwann erwischt es Euch schon. In den letzten 3 Monaten sind wegen Unachtsamkeit/Leichtsinn 10 Personen ums Leben gekommen. Sei froh wenn Du mit Geld bezahlen darfst, anstatt mit Deinem Leben.
Referenz-URLs