KINGx - Das inoffizielle PlayStation Forum & News Portal

Normale Version: § Emulatoren / Roms
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.

S.T.R. :
Ou man wiso macht ihr son aufstand wegen sowas?
Ich glaube manche haben hier soviele ISOs auf ihrem Rechner das die hälfye der platte damit voll ist und nun macht ihr so einaufstand.

Und das mit dem typen der in Japan is auchn fake.


es gibt leute, die auf der rechtlichen seite bleiben, was nicht zu verurteilen ist

Bananensaft :

S.T.R. :
Ou man wiso macht ihr son aufstand wegen sowas?
Ich glaube manche haben hier soviele ISOs auf ihrem Rechner das die hälfye der platte damit voll ist und nun macht ihr so einaufstand.

Und das mit dem typen der in Japan is auchn fake.


es gibt leute, die auf der rechtlichen seite bleiben, was nicht zu verurteilen ist


Nein bin nur Neugierig Big Grin

1pspfreak1 :

Bananensaft :

S.T.R. :
Ou man wiso macht ihr son aufstand wegen sowas?
Ich glaube manche haben hier soviele ISOs auf ihrem Rechner das die hälfye der platte damit voll ist und nun macht ihr so einaufstand.

Und das mit dem typen der in Japan is auchn fake.


es gibt leute, die auf der rechtlichen seite bleiben, was nicht zu verurteilen ist


Nein bin nur Neugierig Big Grin


und ich hab dich aufgeklärt

Hey ich weis nicht ob ich das jetzt richtig verstanden habe heist das wen jemand roms runter lädt wird er nicht verfolgt? Oder hab ich das jetzt falsch ferstanden.
edit@push
Was ist mit Emulatoren für MMOGs?
wie ich gehört habe soll sich das gesetz nochmal geändert haben und die weitergabe an freunde,verwante verbieten.

stimmt das?

Tredi :
Was ist mit Emulatoren für MMOGs?


Alle Aion,WoW,Silkroad,Metin2 und Gott weiß was noch für Emus es gibt sind verboten.

klar, wenn du die Daten selbst Privat nutzt ohne irgendwas online zu stellen und zu machen kannst du dies tun (es ist trotzdem illegal).

Die Publisher haben immer das Recht an den Games und somit kannst du WoW z.B erst nach 25Jahren emulieren.

king38 :
Die Publisher haben immer das Recht an den Games und somit kannst du WoW z.B erst nach 25Jahren emulieren.


Auch nicht Richtig was Du schreibst.

Auszug aus dem Urheberschutzgesetz

Schutzdauer der Urheberrechte

Das Urheberrecht gilt zeitlich nicht unbeschränkt. Es gilt regelmäßig bis zu 70 Jahre nach Tod des Urhebers. Nach Ablauf der Schutzdauer werden die Werke gemeinfrei, das heißt, sie können von jedermann verwendet werden. Folgende Tabelle zeigt die jeweilige Schutzdauer der Urheberrechte sowie der verwandten Schutzrechte.
Diese Seite



Übersicht der Schutzdauer
§64 70 Jahre nach Tod des Urhebers. (post mortem auctoris)
§65 I 70 Jahre nach Tod des längstlebenden Miturhebers (gemeinschaftliche Arbeit z.B. §8 UrhG)
§65 II 70 Jahre betr. Filmwerke und ähnliche Werke
nach Tod des Längstlebenden der folgenden Personen: Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist der Filmmusik
§66 70 Jahre Anonyme und pseudonyme Werke
nach Veröffentlichung, bei Nichtveröffentlichung 70 Jahre nach Schaffung, bei Offenbarung der Urheberschaft oder Aufhebung des Pseudonyms siehe § 64.
§67 70 Jahre Bei Lieferungswerken ( z.B. Fortsetzungsroman, Enzyklopädie A bis Z) beginnt die Schutzdauer mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung zu laufen und zwar für jedes unselbständige Teil gesondert. ( Aber Fristberechnung in Jahren, siehe § 69 UrhG )
§69 Fristen Die Schutzdauer beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in der das für den Beginn der Frist maßgebliche Ereignis eingetreten ist ( z.B. Tod des Urhebers)

Jetzt weiß ich natürlich nicht, wie weit dies auf digitale Medien bezieht, da die Deutsche Gesetzgebung da nie so eindeutig ist. Vielleicht weiß Alex bessere Gesetze. Ich habe das jetzt nur auf der Seite meiner Lieblingsanwälte gefunden!

Ich wäre super glücklich mein altes Lieblingsspiel FF Tactis für den GBA auf meiner Psp zu spielen, was ja grundlegend leicht zu realisieren ist.
Nun habe ich das Problem, dass ich ne statische IP habe ~ Und ich persönlich halte nichts auf Aussagen wie "Es ist unwahrscheinlich, dass du verklagt wirst", einfach, weil ich genaus gut dieses arme Schwein sein kann, dass dran gekriegt wird, genau wie letztens erst ein Freund gute 1000€ nachzahlen durfte, weil er sich 4 MP3's gezogen hat.

Gibt es keine andere Möglichkeit meinen "Wunsch" zu realisieren, mit der man die Chance aufs Verklagen zu 100% relativieren kann?
Naja, mit ner statischen IP ist ja die Wahrscheinlichkeit eines Busts ja nicht größer als mit einer dynamischen IP. Reconnect & du bist unauffind- und nicht mehr rückverfolgbar, oder wie???

Wenn Du einen NDS hast, kannste dein Final Fantasy Tactics nach dieser Anleitung dumpen. Alles andere ist illegal & darf hier nicht supportet werden. Wink

Another :
Und ich persönlich halte nichts auf Aussagen wie "Es ist unwahrscheinlich, dass du verklagt wirst", einfach, weil ich genaus gut dieses arme Schwein sein kann, dass dran gekriegt wird


Wenn du so eine Angst hast dann Lad halt nichts, erwarte aber keine Anleitung zum 100% sicheren Laden Big Grin

Die habe ich auch nicht erwartet, die oben vorgelegte Anleitung entspicht schon eher meinen Erwartungen, danke dafür.
Ich hoffe die Leichenfledderung ist in Ordnung...

Gilt die 25 Jahre-Regel uneingeschränkt?
Als Beispiel nehme ich mal Super Mario Bros. für das NES. Das Spiel ist in Re-Releases und Remakes oder auch einfach nur als Virtual Consol-Release immer wieder neu aufgelegt worden, verlängert dies die 25 Jahre-Frist oder kann ich die NES-Rom völlig legal herunterladen?

MaierKurt :
Ich hoffe die Leichenfledderung ist in Ordnung...

Gilt die 25 Jahre-Regel uneingeschränkt?
Als Beispiel nehme ich mal Super Mario Bros. für das NES. Das Spiel ist in Re-Releases und Remakes oder auch einfach nur als Virtual Consol-Release immer wieder neu aufgelegt worden, verlängert dies die 25 Jahre-Frist oder kann ich die NES-Rom völlig legal herunterladen?


Der Beitrag wurde lange nicht mehr aktualisiert. Tatsächlich besteht mittlerweile ein Streit darüber, wann das Urheberrecht an einem Spiel erlischt. Die herrschende Meinung nimmt nun 70 Jahre nach dem Tod des Autors an. Im Falle von Videospielen ist dies aber nicht so simpel, denn dahinter steckt kein Autor, sondern eine Firma. Die kann naturgemäß nicht sterben, sondern allenfalls ihren Betrieb einstellen. Gestritten wird dann auch darum, ob man analog die Schutzdauer von Filmwerken oder Tonträgern heranziehen muss, teilweise auch die von Datenbanken welche bereits nach 15 Jahren enden würde. Ich persönlich halte die Schutzdauer von 50 Jahren nach Release, die für Filmhersteller gilt am naheliegendsten.

Daher ist es sehr schwierig geworden eine Einschätzung über die Frist abzugeben. In deinem konkreten Fall kann ich dir aber sagen, dass das Urheberrecht durch die Neuauflage für die Virtual Console neu auflebt, selbst wenn es vorher abgelaufen wäre.

Abgesehen davon ist der Download zwar rechtswidrig (so die überwiegende Meinung), wird in Deutschland aber nicht bestraft. Du darfst die ROM aber nicht von Tauschbörsen laden, da du sie dort gleichzeitig anderen zum Download anbietest.

Ehrlich gesagt ist die Rechtslage aber sowieso etwas albern meinen Ansichten nach. Ich bin noch im Besitz eines Super Nintendo und wollte mir Zelda: A Link To The Past zulegen - findet man aber (außer vielleicht auf einem Flohmarkt) nirgends mehr. Nebenbei würde Nintendo daran auch nichts mehr verdienen. Also habe ich es mir vor langer Zeit für einen Emulator geladen.

Dadurch bin ich aber erst wirklich auf die Zelda-Reihe aufmerksam geworden und habe mir dann beide Spiele für den Nintendo DS gekauft, das hätte ich andernfalls vermutlich gar nicht gemacht. Also hat Nintendo in dem Sinne streng genommen sogar daran verdient. Die brechen sich ja keinen Zacken aus der Krone wenn man solche alten Klassiker lädt.
Seiten: 1 2 3 4
Referenz-URLs