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Onlineshop--Angaben verpflichten? - benkbui - 25.01.2010 15:06 Hi mein cooler Onkel (der wirklich Charlie heißt ) sucht ein neues Auto gut . Jetzt bin ich auf dieses unschlagbare Angebot gestoßen :http://www.willhaben.at/iad/car/object?adId=15663239 krieg ich es um diesen Preis ? RE: Onlineshop--Angaben verpflichten? - staj - 25.01.2010 16:05 nein, da hier ganz offensichtlich ist das es sich um einen fehler handelt. quelle hatte auch mal plasmafernseher für 199 euro statt 1999 euro in der datenbank, alle die keinen plan hatten von plasmas haben ihn zu 199 euro bekommen mit gerichtshilfe, jeder der sich nachweislich auskannte musste den vollen preis bezahlen da hier ja offesichtlich war das es sich um einen fehler handelt aus dem gewisse personen kapital schlagen wollten. bei einem auto für 0 euro muss sich JEDER im klaren sein das es ein fehler ist, ansonsten MUSS es sich um den dümmsten menschen auf der erde handeln der aufgrund seiner dummheit aber nicht geschäftsfähig ist, folglich auch keine kaufverträge für autos machen kann. RE: Onlineshop--Angaben verpflichten? - supercloud - 25.01.2010 16:17 Also ich würde eventuell da nochmal anfragen, ob das Angebot wirklich stimmt. RE: Onlineshop--Angaben verpflichten? - alexking - 25.01.2010 16:21 Juristisch sind Angebote im Internet, in Katalogen oder in Schaufenstern etc. als invitatio ad offerendum zu werten. Dies bedeutet, dass der Vertrag erst zustande kommt, wenn der Verkäufer dein Angebot angenommen hat. Also dass er ein Auto für 0 EUR inseriert und du dieses gerne haben möchtest, ergibt noch keinen Vertrag. Ausgenommen von der verbindlichen Annahme eines Angebotes sind automatische Bestätigungen, wie sie etwa Online-Shops versenden, da diese keine Willenserklärung verkörpern. RE: Onlineshop--Angaben verpflichten? - HomerTheKing - 25.01.2010 17:44 @ benkbui, jop twoandahalfman. Btt Der Shopbetreiber hat das Recht den Vertrag,wegen eines Fehlers etc. , rückgangig zu machen . RE: Onlineshop--Angaben verpflichten? - alexking - 25.01.2010 21:23 HomerTheKing : Der Shopbetreiber hat das Recht den Vertrag,wegen eines Fehlers etc. , rückgangig zu machen .
RE: Onlineshop--Angaben verpflichten? - nik24 - 25.01.2010 21:28 alexking : HomerTheKing : Der Shopbetreiber hat das Recht den Vertrag,wegen eines Fehlers etc. , rückgangig zu machen .
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