KINGx - Das inoffizielle PlayStation Forum & News Portal
Gerichtsvollzieher - Druckversion

+- KINGx - Das inoffizielle PlayStation Forum & News Portal (http://www.kingx.de/forum)
+-- Forum:    Sonstiges (/forumdisplay.php?fid=9)
+--- Forum: § Recht (/forumdisplay.php?fid=20)
+--- Thema: Gerichtsvollzieher (/showthread.php?tid=16616)


Gerichtsvollzieher - DaRkSiDe - 11.03.2010 23:06

Hallo,

Ich sollte von mein Freund fragen der auch 13 ist udn hatt mal mit Paypal scheiße gebaut und muste um die 800 Euro zahlen nun hatt er ein Brief bekommen dass der Obergerichtsvollzieher vorbei kommen will kan der Vollzieher was gegen den 13 Jährigen tun wenn alles auf sein Name war?

Hoffe um Antwort

P.S Keine Falsche Gedanken ich schreib für ein Freund und nicht für michSmile


RE: Gerichtsvollzieher - HomerTheKing - 11.03.2010 23:29

Ein Gerichtsvollzieher, kommt nur dann wen du Schulden machst Wink.
Einfach um ein Missverständnis bitten.


RE: Gerichtsvollzieher - gratiswurst - 12.03.2010 00:38

Also..., als 13 Jähriger ist man nur teilweise geschäftsfähig, so kann man in diesem Alter nur einseitig verpflichtende Rechtsgeschäfte abschließen.

Diese Rechtsgeschäfte müssen zudem zum Vorteil des minderjährigen Geschäftspartners ausfallen, da sie diese ansonsten unwirksam sind.

1.) Als 13 Jähriger bei Paypal Unfug zu treiben ist eigentlich nicht möglich, da man die volle Geschäftsfähigkeit inne haben muss (Volljährig) um ein Konto bei Paypal eröffnen zu können.

2.) Demnach muss ein 13jähriger auch nicht befürchten, von einem Gerichtsvollzieher belangt zu werden, da dieser zwar rechtsfähig ABER NICHT vollständig geschäftsfähig ist...

3) (Wichtig) Aber die Erziehungsberechtigen, also die Eltern des 13jährigen, können sehr wohl für derart Aktionen ihres Sprösslings belangt werden, da hier eine Verletzung der Aufsichts- bzw. Sorgfaltspflicht vorliegen könnte..?

In diesem Fall können die Eltern zur Zahlung verpflichtet werden, wenn eine Verletzung ihrer Pflichten nachweisbar ist. Wenn nicht, dann nicht. Dies wird von Fall zu Fall entscheiden.

Noch Fragen?

LG. (sag Danke, fall dit wat gebracht hat oder frag mich mehr...)

eure Gratiswurst!

Kurz gesagt wird, ein gerichtlich ergangener Titel, welcher durch einen Gerichtsvollzieher vollzogen wird, dann gegenüber den Erziehungsberechtigten durchgesetzt.


RE: Gerichtsvollzieher - alexking - 12.03.2010 00:56

gratiswurst hat es perfekt erklärt.

Ein kleiner Nachtrag:
Die vernachlässigte Sorgfaltspflicht ist in der Praxis schwer nachzuweisen, weshalb es die Firmen zumeist erst gar nicht vor Gericht versuchen, wenn ein beschränkt Geschäftsfähiger beteiligt ist. Weil er auch noch unter 14 ist, scheidet zudem eine strafrechtliche Verfolgung aus, da hier sonst vermutlich ein Betrug (§ 263 I StGB) einschlägig sein könnte.

Was hat er denn konkret angestellt über Paypal ?


RE: Gerichtsvollzieher - Superfly - 12.03.2010 00:58

am besten mal den alex fragen Wink

EDIT: da war der doch schneller xD


RE: Gerichtsvollzieher - HomerTheKing - 12.03.2010 01:46

Da er noch minderjährig ist, kann der Gerichtsvollzieher, ihn vorerst nicht Anklagen.
Da dein Freund bestimmt angegeben hat, dass Er volljährig ist, begeht er einen Betrug und die Eltern haften.
Allgemein kann der Gerichtsvollzieher garnichts machen, da es kein exakten nachweiß für eine Straftat gibt.


RE: Gerichtsvollzieher - DaRkSiDe - 12.03.2010 13:41

Also mein Kollege hat ein Ebay-Paypal betrug begonnen und sein Alter Gefälscht er hat ein N97 verkauft und ca 699 euro auf Paypal erhalten er hat es abgehoben und nun den Artikel nicht verschcikt nun nach ca 5montate kamm ein Brief vom Obergerichtsvollzieher

Also was könnte den jetzt passieren da er ja 13 ist ?


RE: Gerichtsvollzieher - alexking - 12.03.2010 13:54

Das Geschäft ist ex tunc nichtig, das heißt ein Vertrag ist nicht zustande gekommen, da er diesen als beschränkt Geschäftsfähiger nicht ohne Zustimmung der Eltern schließen konnte.

In der Konsequenz heißt dies, dass er die 699 EUR zurück zahlen muss. Unter Umständen können auch Schadensersatzansprüche wegen Nichtleistung und eventuellem Aufwendungsersatz (z.B. der Betrogene hatte schon Zubehör fürs Handy gekauft, was er nun nicht mehr gebrauchen kann) nach §§ 280 ff. BGB geltend gemacht werden.

Wenn man nicht zahlen kann, erscheint dann mit der Zeit ein Gerichtsvollzieher, der Wertsachen als Ausgleich beschlagnahmt. Dies geht aber nicht so schnell. Weitere Konsequenzen sind nicht ersichtlich.