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nachbarin droht mit anzeige - gengsterbozz - 14.06.2010 14:41 hallo liebe community, eine frau also eine nachbarin von mir möchte gegen alle bewohner des hauses anzeigen machen weil jemand ein fahrrad von ih geklaut hatt.von mir persönlich wurden aber auch ca.4 fahrräder geklaut. sie hatt ein zeten vor die türe angeklebt und erwartet ihr fahrrad um punkt 18:00 vor der haus türe und sie droht mit anzeige. deswegen wollte ich jetzt nachfragen was für ein recht wir (die bewohner des hauses) die das nicht getan haben und diese frau hatt. ich danke im vorraus für alle antworten. RE: nachbarin droht mit anzeige - Blu3max - 14.06.2010 14:43 Erstmal abwarten und dann Anzeigen wegen Verleumdung. Anzeige bekommen ist ja heut zu Tage nicht schlimmes mehr. RE: nachbarin droht mit anzeige - Black_Sparrow - 14.06.2010 14:47 gengsterbozz : hallo liebe community,
eine frau also eine nachbarin von mir möchte gegen alle bewohner des hauses anzeigen machen weil jemand ein fahrrad von ih geklaut hatt.von mir persönlich wurden aber auch ca.4 fahrräder geklaut. sie hatt ein zeten vor die türe angeklebt und erwartet ihr fahrrad um punkt 18:00 vor der haus türe und sie droht mit anzeige. deswegen wollte ich jetzt nachfragen was für ein recht wir (die bewohner des hauses) die das nicht getan haben und diese frau hatt. ich danke im vorraus für alle antworten.
RE: nachbarin droht mit anzeige - gengsterbozz - 14.06.2010 14:56 hehe ok dan hab ich ya nichts zu befürchten RE: nachbarin droht mit anzeige - dercooleste - 14.06.2010 14:57 ich denk mal das dir auch 4 fahrräder geklaut worden sind ist wohl grund genug das zu zumindest nicht gewesen bist^^ es ist gar nicht so unwahrscheinlich das da i.jemand in euer mehrfamilien haus einbricht. ich hab auch schonmal in sonem haus gehaust und die eingangstür davon war meistens offen. unsere haustür war dann immerhin ok außerdem wenns sie es nicht i.wie belegen kann das du das warst ist wohl gelaufen. ich denke sowieso das sie das mit der anzeige nur gemacht hat im euch angst einzujagen und damit ihr es wieder raus rückt (was wohl schwer werden könnte xD) RE: nachbarin droht mit anzeige - gengsterbozz - 14.06.2010 15:01 ^^ hehe ok danke RE: nachbarin droht mit anzeige - pspkilled - 14.06.2010 15:17 sie kann gar nicht euch alle anzeigen höchstens anzeige gegen unbekannt da niemand gesehen wurde und das dir 4 fahrräder geklaût wurden würde genau so gut gegen dich sprechen können da dir dann nen fahrrad fehlt und du dir das dann genommen hast RE: nachbarin droht mit anzeige - philix - 14.06.2010 15:20 In deutschland gibt es den Unschuldsverdacht. Das heißt: Du bist solange unschuldig, solange es keine Beweise gegen dich gibt. Und die Anzeige wird wohl eher lauten: Anzeige gegen Unbekannt (hat nichts mit HTK zutun) RE: nachbarin droht mit anzeige - gengsterbozz - 14.06.2010 15:23 asoo oke also sie hatt nix gegen mich in der hand neh? RE: nachbarin droht mit anzeige - philix - 14.06.2010 15:27 Natürlich nicht....imgrunde kannst du ja willkürlich jeden anzeigen. Nur hast du gegen niemanden etwas in der Hand. Aber die Polizei wird es deiner Nachbarin sicher erklären RE: nachbarin droht mit anzeige - Bananensaft - 14.06.2010 15:34 sowas gehört in "recht" anzeige wegen rufmord RE: nachbarin droht mit anzeige - dercooleste - 14.06.2010 15:50 philix : Natürlich nicht....imgrunde kannst du ja willkürlich jeden anzeigen. Nur hast du gegen niemanden etwas in der Hand.
Aber die Polizei wird es deiner Nachbarin sicher erklären
RE: nachbarin droht mit anzeige - Icehole - 14.06.2010 16:09 Bananensaft : sowas gehört in "recht"
anzeige wegen rufmord
RE: nachbarin droht mit anzeige - gengsterbozz - 14.06.2010 16:31 ahhssoooo .... wenn mich diese tante fragt ob ich das krüppelfahrrad genommen habe dann sag ich einfach nö also nein. und dann sage ich ihr das sie zu den cops gehen soll und fragen soll ob die cops ihr helfen können. dankeh hehe RE: nachbarin droht mit anzeige - QueenX - 14.06.2010 16:35 gengsterbozz : ahhssoooo .... wenn mich diese tante fragt ob ich das krüppelfahrrad genommen habe dann sag ich einfach nö
RE: nachbarin droht mit anzeige - Ogden - 14.06.2010 16:44 Ich würde dir einen Rechtschreibkurs empfehlen oder Firefox mit dem deutschen Wörterbuch als Addon. Sorry, aber bei so vielen Fehlern in einem so kleinen Beitrag muss das mal gesagt werden. RE: nachbarin droht mit anzeige - gengsterbozz - 14.06.2010 17:18 ach ach komm erlich? RE: nachbarin droht mit anzeige - Naisco - 14.06.2010 17:33 Uhh "gengsterbozz" du hast grad sowas von gefailed. Sogar in diesem kleinen "Satz" hast du einen Rechtschreibfehler. Erlich schreibt man mit H --> ehrlich RE: nachbarin droht mit anzeige - gengsterbozz - 14.06.2010 17:47 ich bin eben kein deutscher ya ;p RE: nachbarin droht mit anzeige - Tank - 14.06.2010 18:29 Naisco : Uhh "gengsterbozz" du hast grad sowas von gefailed. Sogar in diesem kleinen "Satz" hast du einen Rechtschreibfehler. Erlich schreibt man mit H --> ehrlich
RE: nachbarin droht mit anzeige - gengsterbozz - 14.06.2010 18:58 yo^^ denk ich auch hehe und sie hatt auch bisjetzt nichts gemacht RE: nachbarin droht mit anzeige - pspkilled - 14.06.2010 19:57 also bei befragungen bei der polizei ist es wichtig dass du ihnen 1. die wahrheit sagst 2. nichts sagst was dich direkt verdächtigst lass sowas aus nicht lügen und 3. immer lieb und nett sein egal wie asi du auch auf der straße sein magst mit 95% aller bullen lässt sich gut reden zu guter letzt halt dich von der tante fern und klau nix (lass dich auf jeden fall nicht erwischen) dann kommst du auf keinen fall in sone lage RE: nachbarin droht mit anzeige - QueenX - 14.06.2010 20:24 Tank : Naisco : Uhh "gengsterbozz" du hast grad sowas von gefailed. Sogar in diesem kleinen "Satz" hast du einen Rechtschreibfehler. Erlich schreibt man mit H --> ehrlich
omg .. krümelkacker =D
RE: nachbarin droht mit anzeige - Windows XP - 17.06.2010 17:46 Ok, ich versuche den Rechtsexperten zu spielen; Ich gebe keine Garantie auf richtigkeit: § 248a StGB ( Diebstahl mit geringem Sachwert ) besagt, dass nur eine Strafverfolgung stadtfindet, wenn das öffentliche Interesse bzw das Interesse des Gerichts geweckt wird ( siehe StGB §242 und §246 ) Wenn jedoch § 243 StGB vorliegt ( schwerer Diebstahl ) und der Dieb: - In einen geschlossenen Raum einbricht - Einen gegenstand der extra gegen Dieb stahl gesichert ist - Eine Person dafür ausnutzt - Gewerbemäsig stiehlt - (usw...) dann wird dies verfolgt und der Täter muss zwischen 6 Monate und 9 Jahren mit Gefängnis rechnen ( je nach härte des vergehens ) Wenn § 240 StGB ( Nötigung ) auch noch mit ins Spiel kommt , dann noch längere Freiheitsstrafe Ich gebe keine Garantie für Richtigkeit! Also genau genommen: Wenn du nichts geklaut hast, dann passiert dir nix. Ich hoffe das Hilft dir etwas ;-) MfG Windows XP PS: @ Alex : Wenn was nicht stimmt bitte verbessern RE: nachbarin droht mit anzeige - Roan - 24.06.2010 15:06 gengsterbozz : ich bin eben kein deutscher ya ;p
RE: nachbarin droht mit anzeige - Solalla - 25.06.2010 21:57 verzweiflungstat der ollen Dame,überlege dir genau was du sagst denn alles was du ausplauderst kann gegen dich verwendet werdenalso halte dich zurück & mach ein auf Holzauge Solalla RE: nachbarin droht mit anzeige - pspkilled - 26.06.2010 06:48 das iphone hätte ihr definitiv vom paketzusteller erstezt werden müssen weil die normalerweise auch keine päckchen bei dem nachbarn oder so aushändigen dürfen |