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§ Custom Firmware - alexking - 18.02.2008 12:48


Der Artikel beschäftigt sich mit Rechtsfragen rund um die Custom Firmware (im weiteren Verlauf CFW abgekürzt).


Custom Firmware an sich schon illegal ?

Eine CFW auf der PSP zu installieren, ist keine strafbare Handlung. Da die PSP euer Eigentum ist, könnt ihr damit anstellen, was ihr wollt. Seine Beschränkung findet dies nur in den Bestimmungen der Garantie. Wer eine CFW installiert, verliert die einjährige Garantie auf sein Gerät und steht bei einer etwaigen Reparatur dumm da.

Zwar könnte man vor der Reparatur wieder eine offizielle Firmware aufspielen, doch zieht dies zwei Restriktionen mit sich. Zum einen begeht ihr damit einen Betrug, da ihr Sony rechtswidrig über den Zustand des Gerätes täuscht, in Absicht einen Vorteil daraus zu gewinnen. Und zum anderen hat die PSP eine interne History, auf der die 4 zuletzt installierten Firmwares mit einer MD5 Checksumme hinterlegt sind. Dies bedeutet konkret, dass man etwa auch noch eine zuvor installierte 5.50 GEN nachweisen kann, wenn ihr die PSP mit einer offiziellen 6.00 zur Reparatur einreicht.


Download und Verbreitung

a) Download
Kommen wir zuerst zum Download. Hierbei muss man unterscheiden zwischen einer bereits fertig gepatchten Firmware, die oft als Easy-Installer angeboten wird und dem CFW-Aufsatz, den man in Verbindung mit der offiziellen EBOOT selbst zur CFW macht.

Die Firmware der PSP ist urheberrechtlich geschützt. Urheberschutz bedeutet sowohl, dass ein Gegenstand nicht rechtswidrig für eigene Zwecke genutzt werden, aber auch, dass dieser nicht in geänderter Form verwertet werden darf.
Eine fertige CFW ist letztendlich nichts anderes als eine manipulierte offizielle Firmware. Daher ist der Download von sogenannten Easy-Installern umstritten. Der Download des CFW-Aufsatzes ist legal, könnte aber durch ein engeres Urheberrecht zukünftig ebenfalls verboten werden.


b) Verbreitung
Ach hierbei gilt erneut die Unterscheidung zwischen fertiger CFW und den CFW-Aufsätzen, die man zumeist auf Seiten runterladen kann. Eine fertige CFW ist rechtlich als Plagiat zu werten, da sie aus einem kopierten und veränderten Inhalt besteht. Dies fällt unter den Tatbestand des § 107 UrhG.

Legal ist es hingegen CFW-Aufsätze anzubieten, aus welchen sich die Anwender in Verbindung mit der originalen Eboot selbst eine CFW erstellen. Dies beruht auf einer Gesetzeslücke im Urheberschutz.

Das Anbieten von offiziellen Firmwares zum Download ist dadurch legalisiert, das Sony dies selbst öffentlich und ohne Erbringung einer Gegenleistung realisiert. Auf eine Aufforderung von Sony hin, müssen allerdings auch Downloads zu offiziellen Firmwares entfernt werden.


Downgrade-Service rechtswidrig ?
Problematisch sind weiterhin auch die hiesigen Downgrade-Shops.
Diese bieten gegen Vergütung das Downgraden bzw. Aufspielen einer CFW an. Zum einen muss man anführen, dass es sich dabei um ein kommerzielles Geschäft handelt, was über das Urheberrecht bereits stärker sanktioniert wird als kostenloses Verbreiten.

Zum anderen wird hier eine Handlung für einen anderen vorgenommen. Damit fällt die Rechtfertigung des Rechts auf Eigentum weg. Bei einer Übergabe seiner PSP an einen Shop wird dieser Besitzer aber nicht Eigentümer des Gerätes.

Differenzieren muss man in diesem Fall, um welche Leistung es sich nun handelt. Entweder beinhaltet die Leistung das Aufspielen der CFW und damit eine rechtswidrige Verbreitung, oder sie ist lediglich als Downgrade/Unbrick zu sehen. Folgt man der zweiten Variante führt dies zur Straflosigkeit.

Eine Ausnahme gilt nur, wenn statt einer CFW die Firmware 1.5 aufgespielt würde - aber dies machen nur noch die allerwenigsten Shops.

Wie ihr seht ist auch hier wiederum das Gesetz nicht ausreichend ausgestaltet und lässt viel Interpretationsspielraum. Eine Verschärfung de Urheberrechts wird seit jeher heftig diskutiert.


Rechtsstand: Siehe letzte Bearbeitung



Copyright pspking.de




...


RE: § Custom Firmware - poedel - 18.02.2008 14:08

danke!
rechtlicher Hintergrund ist für mich auch immer interessant. Will immer alles wissen *G*
Aber ich meine in den AGBs gelesen zu haben, dass es schon verboten sei, sich Information über die Funktionsweise der Firmware anzueignen und sie zu manipulieren. Insofern wäre ein Einspielen einer CFW schon illegal, weil das dieses voraussetzt Wink


RE: § Custom Firmware - alexking - 18.02.2008 14:19

poedel :
danke!
rechtlicher Hintergrund ist für mich auch immer interessant. Will immer alles wissen *G*
Aber ich meine in den AGBs gelesen zu haben, dass es schon verboten sei, sich Information über die Funktionsweise der Firmware anzueignen und sie zu manipulieren. Insofern wäre ein Einspielen einer CFW schon illegal, weil das dieses voraussetzt Wink


Ein Verstoß gegen AGBs ist noch keine strafbare Handlung.
Diese Geschäftsbedingungen kann jeder nach seinem Belieben formulieren.
Eine Relevanz haben diese nur bei Kaufverträgen, was vor allem beim Versendungskauf übers Internet gilt.

Das Aufspielen der CFW wäre allein schon durch Art. 2 GG (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit) geschützt. Dieser greift immer solange kein allgemeines Gesetz ihm entgegensteht. AGBs geltem im Rechtssinne nicht als Gesetz.


RE: § Custom Firmware - poedel - 18.02.2008 19:44

auch wenn das jetzt aus einem anderen Bereich kommt, weißt du vielleicht, ob es sich da ähnlich verhält:
Eine Dbox, ursprünglich mal mit Premiere World Verträgen ausgeliefert kann im Normalzustand nur BetaNova™ zertifizierte Firmware ausführen. Man bringt sie in den Debug Modus, um dies zu umgehen. Man kann das mit der PSP mit dem K-Exploit vergleichen. Das widerspricht jetzt auch den AGB der Premiere Medien GmbH, ist aber wenn ich das richtig verstehe kein strafbarer Akt. Richtig?


RE: § Custom Firmware - alexking - 18.02.2008 20:01

Nein, kein strafbarer Akt aber bei einem Abo hat Premiere das Recht den Vertrag aufzulösen. Wird ein Kopierschtutz geknackt, ist es hingegen strafbar.

Davon abgesehen könntest du aber ein Problem bekommen, wenn Premiere den Decoder nur an dich verliehen hat. Ich weiß, dass sie dies früher so gehandhabt haben. Hierbei würdest du dann einen Vertragsbestandteil des Leihvertrags nach §598 BGB verletzten und der Verleiher hätte einen Schadensersatzanspruch neben der Leistung aus §280 BGB


Rechtliche Grundlage:

Zitat:
§ 602 Abnutzung der Sache
Veränderungen oder Verschlechterungen der geliehenen Sache, die durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Entleiher nicht zu vertreten.

§ 603 Vertragsmäßiger Gebrauch
Der Entleiher darf von der geliehenen Sache keinen anderen als den vertragsmäßigen Gebrauch machen. Er ist ohne die Erlaubnis des Verleihers nicht berechtigt, den Gebrauch der Sache einem Dritten zu überlassen.




RE: § Custom Firmware - ingwie2000 - 02.11.2009 15:54

bor, alex... wie merkst du dir das?! ich kenn höchstens nen blinden Schöffenrichter - aber der hat auch nicht so viel an Paragraphen im kopf... Nagut, du studierst ja. Aber mal ne frage von mir: Wenn man jetzt einen gehackten Reciver hat, der Premiere OHNE ABO decodiert, is das auch illegal?


RE: § Custom Firmware - alexking - 02.11.2009 16:06

ingwie2000 :
bor, alex... wie merkst du dir das?! ich kenn höchstens nen blinden Schöffenrichter - aber der hat auch nicht so viel an Paragraphen im kopf... Nagut, du studierst ja. Aber mal ne frage von mir: Wenn man jetzt einen gehackten Reciver hat, der Premiere OHNE ABO decodiert, is das auch illegal?


Das Kaufen ist nicht illegal, die Nutzung aber schon.
Zwar ist ein Betrug nach § 263 StGB nicht einschlägig, da Premiere gar keine Kenntnis hat und somit auch kein für den obj. TB notwendiger Irrtum entstanden ist, doch greift hier der Auffangtatbestand des Erschleichens von Leistungen nach § 265a StGB.


RE: § Custom Firmware - HomerTheKing - 22.12.2009 03:40

Eigentlich ist eine Custom Firmware, keine modifizierte Firware u. desswegen besteht keine Strafe des Urheberrechts.

Da in der CFW eigentlich nur, sich zusatz Module befinden, die wie ein Tool ähnelt.


RE: § Custom Firmware - alexking - 22.12.2009 15:39

HomerTheKing :
Eigentlich ist eine Custom Firmware, keine modifizierte Firware u. desswegen besteht keine Strafe des Urheberrechts.

Da in der CFW eigentlich nur, sich zusatz Module befinden, die wie ein Tool ähnelt.


Das ist falsch, da nicht nur Dateien hinzu geschrieben, sondern auch bestehende ersetzt werden und dies tangiert eindeutig das Urheberrecht.
Außerdem kann in bestimmten Fällen sogar das bloße Hinzufügen ausreichend sein, wenn die Inhalte fest verschmelzen, was man hierbei annehmen kann.


RE: § Custom Firmware - HusTlE7 - 22.12.2009 15:56

Mhh das ist wohl schlecht wenn das noch eingeschränkt würde aber wird es nie so sein und wenn hat man doch Kontakte die einem auch solche sachen besorgen oda ? Wink

Und ich selbst habe alles auf meiner 120 GB Festplatte droben,


RE: § Custom Firmware - HomerTheKing - 23.12.2009 18:42

Also wäre es praktich eine eigene Firmware die nicht Modifiziert ist,zu erstellen?


RE: § Custom Firmware - Coooli - 23.12.2009 18:56

Eine Eigene Firmware ohne modifizierung ist erstens nicht lauffähig da du auch einen eigenen Kernel brauchst und zweitens vollkommen nutzlos da sie dann keienrlei isos cso umd´s oder sonstiges abspielen könnte.

MFG


RE: § Custom Firmware - HomerTheKing - 24.12.2009 22:01

Theoretisch kann jede FW Isos abspielen, dafür benötigt man nur die bestimmten Programme bzw. ein Emulator.

Ein Betriebssystem kann auch unter jedes System installiert werden, nur wenn die bestimmten Systemvorrausetzungen dafür stimmen.

Alex dann ist jede Custom Firmware ein verstoß gegen § UrhG?


RE: § Custom Firmware - DerDerAusDersimKommt - 24.12.2009 22:11

Nein, eine CFW ist nicht illegal, da nur die Möglichkeit besteht ISO's abzuspielen, was nicht gleich heißt, dass du wirklich welche abspielst.
Wie beim Internet. Nur weil du eine Internetverbindung hast und den möglichen Zugriff auf kostenlose Filme hast, heißt das lange noch nicht, dass du wirklich welche lädst.


RE: § Custom Firmware - HomerTheKing - 26.12.2009 02:46

Da das Gesetz sich um weitere VERBRECHEN gegen § UrhG nichtgern kümmert, ist es scheinbar ihnen egal wessen Filme man sich an schaut,es komt darauf an, welches Material an Film.

Ein Film bei Seiten wie Kino.*o sind nicht gleich illegal, da der Inhalt nicht zum bestimmten Ort gehört, da die meisten eh nur aufnahmen sind, auserdem finde ich es eigentlich egal, da die Filme die meist im Kino laufen, eh FreeTV laufen werden.


RE: § Custom Firmware - alexking - 26.12.2009 12:16

HomerTheKing :
Ein Film bei Seiten wie Kino.*o sind nicht gleich illegal, da der Inhalt nicht zum bestimmten Ort gehört, da die meisten eh nur aufnahmen sind, auserdem finde ich es eigentlich egal, da die Filme die meist im Kino laufen, eh FreeTV laufen werden.


Die bloße Abfilmung eines Films im Kino ist nicht strafbar. Dafür gibt es schlicht kein Gesetz. Jedoch hat das jeweilige Kino einen Unterlassungsanspruch, womit man die Aufnahme vernichten müsste und außerdem mit einer zivilrechtlichen Geldbuße zu rechnen hat.

Wenn man sich eine solche Aufnahme anschaut, ist das legal, allerdings nicht der Besitz der Aufnahme. Bei Streaming-Seiten wie kino.to wird man aber automatisch Besitzer, da die Inhalte zumindest temporär auf der Festplatte gespeichert werden. Daher illegal. Schaust du dir also auf deinem PC den neuesten Hollywood-Streifen über kino.to mit einem Freund an, machst du dich strafbar und dein Freund nicht.

Ein Film läuft für gewöhnlich 2 Jahre nach Kinostart im Free TV, die Fernsehsender haben aber dann für die Rechte gezahlt.


RE: § Custom Firmware - HomerTheKing - 27.12.2009 01:41

Achso...

naja aber die Polizei kümmert sich meist doch nicht darum.
Die Cops benötigen bei der langen fahrt bestimmt Donuts und vergessen alles (ach welch ironie xD).


RE: § Custom Firmware - Soulreaver1993 - 27.12.2009 01:51

Nein aber da gilt das Privatsphären Gesetz denke ich mal.


RE: § Custom Firmware - ingwie2000 - 27.12.2009 02:07

In Wetzlar, Gießen und in den Kinos der Wienerischen Gasometern ist beispielsweise das aufzeichnen von Filmen verboten und wird gerichtlich nachvollzogen, oder wie auch immer dieses wort heist Wink. Auch wird ab und zu darauf hingewisen. Geht man aber mal über einen Flohmarkt, so findet man schnell die Filme die gestern im Kino liefen. Oder auch auf diversen torrentseiten wie TPB (ich nenne absichtlich nicht die URL). Also, wenn man schon filmen will, entweder ins ausland oder Kinoregeln abchecken... also mir is das zu bläd ständig ne kammera zu halten... ^^


RE: § Custom Firmware - PSP_Joker - 27.12.2009 03:31

Ich denke bei kino.to wird nicht ermittelt, weil sensibele Daten in Gefahr geraten könnten, also wieder irgendwas mit Recht auf Privatsphäre. Dazu ist nicht eindeutig nachzuweisen, wem die IP-Adresse gehört.

@Homer

Eine CFW, die frei von jedem Modul Sonys ist, nennt sich Utopia und ist breits in Entwicklung.


RE: § Custom Firmware - HomerTheKing - 29.12.2009 02:19

Joker thanks for the tip thumb.


RE: § Custom Firmware - Bananensaft - 28.05.2010 12:28

kleine frage: darf ich eine iso eines spiels haben das ich käuflich erworben habe??? ich kenne jemanden der wegen gba roms fast festgenommen wurde (jugendknast) weil er (viele) roms auf der festplatte hatte und dann sollte er die originalspiele und die zugehörigen kassenzettel zeigen


RE: § Custom Firmware - fkrone - 28.05.2010 12:37

Schau dir zu diesem Thema einfach mal diese beiden Threads an, dort hat alexking die Rechtslage erklärt:
http://www.pspking.de/forum/showthread.php?tid=961
http://www.pspking.de/forum/showthread.php?tid=182


RE: § Custom Firmware - Jitsu - 19.07.2010 20:13

Edit


RE: § Custom Firmware - Miche2245 - 20.07.2010 10:18

Im schlimmsten Fall bekommst du einfach deine PSP unrepariert zurück, oder du bekommst einen Kostenvoranschlag für die Reparatur. Wink Denn deine Garantie verfällt. Du kannst mit deiner PSP machen was du willst, hast dann jedoch keinen Garantieanspruch mehr.
In den meisten Fällen jedoch reparieren sie die PSP einfach.


RE: § Custom Firmware - Jitsu - 20.07.2010 10:27

Edit


RE: § Custom Firmware - -blue7 - 29.07.2010 16:16

Schon deine 3. Verwarnung, das ist ja leicht.


RE: § Custom Firmware - alexking - 29.07.2010 17:10

Sony kann nur die Reparatur verweigern. Eine Geldstrafe wirst du nicht bekommen und genauso wenig darf Sony die PSP einbehalten.

Oft merken die aber nicht mal, dass eine CFW installiert war.


RE: § Custom Firmware - Jitsu - 29.07.2010 21:24

Edit


RE: § Custom Firmware - Junkstarr - 21.06.2011 15:57

hab mal ne frage:

du hast ja gesagt, die psp hat in ihrem internen speicher die infos zu den 4 zuletzt installierten firmwares. zählen da auch tcfw zu?
also werden die dort auch verzeichnet?

wäre es nicht möglic, einfach vier mal eine neuere fw draufzumachen?

beispielsweise mein fw verlauf würde so aussehen:

6.20 pro-b7-->6.35-->6.36-->6.37-->6.39

ich hab fw 6.20 pro-b7 und meine psp is kaputt, kann ich nicht wie oben beschrieben updaten, um so zu verhindern, dass sony den betrug erkennt?
____________________________________________________________ _

falls das rechtswidrig ist, hier infos dazu reinzuschreiben, sagt es mir bitte.
muss noch viel lernen^^


RE: § Custom Firmware - Italia-boy - 21.06.2011 16:06

Naja ursprünglich war 6.20 ein Hen. -ich weiß nicht wie weit es in den flash schreibt, aber da es ein Hen ist, musst du nir den Perma wegmachen und den MS rausziehen.dann den akku rausnehmen. Dann dürfte wieder die alte drauf sein Wink Aber ich bin mir nicht ganz sicher Smile


RE: § Custom Firmware - fener98 - 21.06.2011 16:06

Nein, TCFW zaehlen nicht dazu.


RE: § Custom Firmware - manuel-cfw - 21.06.2011 16:07

Normal nicht da sie ja temporär ist. Bin mir aber nicht zu 100% sicher Wink


RE: § Custom Firmware - MyCeddi - 09.07.2011 21:12

Konte mir einer nochmal das mit den Easy Installer und dem CFW-Aufsatz erklaren? Was das ist? Was der Unterschied ist? Ob auch Easy Installer fuer XMB Modz illegal sind, weil ich hab gehoert, dass es das auch gibt?


RE: § Custom Firmware - Gin-Chan - 22.12.2011 21:25

hab die unterscheidung bei "a) Download" nicht ganz verstanden.
hab mir ne CFW über den link von einem user hier runtergeladen und temporär (heißt doch so oder, also so dass ich sie bei jedem anmachen der psp neu starten muss) installiert, hab ich mich damit jetzt schon strafbar gemacht?

PS.: hab das nicht um runtergeladene spiele zu spielen, sondern um screenshots zu machen Wink


RE: § Custom Firmware - The Z - 22.12.2011 21:38

Das 1. wird so unterschieden:


Etwas ist EINE PBP Datei, welche eine OFW+CFW zusammengemischt ist - dies ist illegal.

Was legal ist, ist das CFW Addon an sich, sprich man nimm die Sony Firmware und die CFW Datei. Man hat also 2 Dateien was dann legal ist.
Das illegale ist wenn man die 2 Dateien zu einer .PBP zusammenpackt.
Wenn beides in einer .zip ist, ists legal, da es an sich ja noch 2 getrennte Dateien sind.


RE: § Custom Firmware - Gin-Chan - 22.12.2011 22:45

ah ok thx^^
Ps: nettes Bild ;D


RE: § Custom Firmware - Pain1Akatsuki - 13.02.2012 18:05

Im Text steht damit man die letzten 4 Firmwares nachweisen kann. Was ist wenn man mit einem Downgrader von 6.60 auf 6.20 downgegraded und dann upgedatet (Beispiel: 6.31 >> 6.37 >> 6.38 >> 6.60) könnte man dann noch nachweisen?


RE: § Custom Firmware - CChako - 13.02.2012 18:12

Pain1Akatsuki :
Im Text steht damit man die letzten 4 Firmwares nachweisen kann. Was ist wenn man mit einem Downgrader von 6.60 auf 6.20 downgegraded und dann upgedatet (Beispiel: 6.31 >> 6.37 >> 6.38 >> 6.60) könnte man dann noch nachweisen?


Interessante Theorie... darüber habe ich auch mal nachgedacht ^^
Es wäre sehr aufschlussreich zu wissen ob das geht siesta


RE: § Custom Firmware - TrueBent - 13.02.2012 18:13

Pain1Akatsuki :
Im Text steht damit man die letzten 4 Firmwares nachweisen kann. Was ist wenn man mit einem Downgrader von 6.60 auf 6.20 downgegraded und dann upgedatet (Beispiel: 6.31 >> 6.37 >> 6.38 >> 6.60) könnte man dann noch nachweisen?


Dann sollte man das nicht nachweisen können, da in den Log-Files dann nur die Firmwares 6.31, 6.37, 6.38 und 6.60 aufgeführt sind.

Es ist aber nur erforderlich den Flash1 zu formatieren, dann werden die Logs auch entfernt.
Den Flash1 kann man formatieren, indem man die PSP komplett ausschaltet, und dann gleichzeitig START + SELECT + Dreieck + Viereck drückt und dann die PSP anschaltet. Wenn man dann die PSP neu einrichten muss (also Sprache, Uhrzeit, etc.) dann wurde der Flash1 formatiert.


RE: § Custom Firmware - CChako - 13.02.2012 18:23

Ich glaube nicht, dass es so einfach ist diese Logs zu entfernen denn sonst würde jeder mit einer CFW, einem Schaden, und Garantie die PSP mit einer von Sony bereitgestellten Tastenkombination zurücksetzen und von Sony reparieren lassen ....


RE: § Custom Firmware - Cedric-94 - 19.04.2012 07:41

Kleine Frage: Ist es vollkommen legal, sich von seinen originalen PS1-Spielen PSP-Eboots zu erstellen? Liegt das Gesetz dort so wie mit der Erstellung von SK´s von eigenen Spielen? Würde mich jedenfalls ziemlich interessieren.Smile

LG


RE: § Custom Firmware - Junkstarr - 19.04.2012 17:03

Ja, das geht klar. Das fällt in die sicherheitskopie-kategorieWink


RE: § Custom Firmware - PSn00b - 22.12.2012 20:08

Sorry dass ich hier so reingrätsche Wink

Ich habe eine Frage. Ich hatte auf meiner 3004 (die ich 2010 gekauft hab) die 6.60 LME drauf. Dann hab ich den Flash1 platt gemacht bin auf 6.30 -> 6.31 (Invizimals) -> 6.35 (Final Fantasy) -> 6.60 geganen per Netzwerkaktualisierung. Ist dass den nachweisbar?

Und noch was:
Wenn hier im Forum Homebrews die signiert sind, geächtet sind, ist dann nicht der reine CFW Installer auch illegal, weil er ja Code von Sony enhält, damit er auf der OFW ausgeführt werden kann?