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§ Garantie - alexking - 24.02.2008 14:40

Der heutige Artikel befasst sich mit der Garantie der PSP und den Rechten des Käufers.


Garantielaufzeit

Sony gewährt auf PSPs eine grundsätzliche Garantie von einem Jahr ab Kaufdatum. Darüber hinaus kann der Händler über den ihr die PSP gekauft habt, eine längere Garantielaufzeit vereinbaren. Üblich sind da etwa 2 Jahre.

Gewährleistung

Nach BGB besteht neben der Garantie eine gesetzliche Gewährleistungsflicht, die 2 Jahre beträgt. Diese beginnt ebenfalls mit dem Tag des Kaufes und nicht mit Ende der Garantie. Jedoch besteht zwischen Garantie und Gewährleistung ein erheblicher Unterschied. Bei der Garantie hat die Reparatur entgeltlos zu erfolgen.

Bei der Gewährleistung jedoch kann der Schuldner (Sony) eine Gebühr verlangen, sofern der Mangel nicht bereits bei Gefahrübergang (sprich beim Kauf) bestanden hat. Innerhalb der ersten 6 Monate der Gewührleistung steht Sony in der Beweispflicht, danach liegt die Beweislast bei euch dazulegen, dass der Mangel nicht erst nachträglich entstanden ist.
Es hat sich eingebürgert, dass Sony in diesem Zeitraum bei fehlender Beweisdarlegung für einen Austausch der PSP gegen eine neue 100 EUR verlangt.


Rechte bei der Reparatur

Allgemein
Innerhalb der 1-jährigen Garantie hat man einen vollen Anspruch auf Reparatur der PSP, sollte diese defekt sein. Davon eingeschlossen sind sowohl Hardwarefehler als auch solche, die auf eine fehlerhafte Software (Firmware) zurückzuführen sind. Eine Reparatur ist ausgeschlossen, wenn der vorliegende Defekt aus einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Handlung resultiert. Wenn ihr also eure PSP beispielsweise fallen lasst, muss Sony diese nicht reparieren, kann dies jedoch auf Kulanz trotzdem durchfühen.

Umfang der Garantie und Folgen
Die Reparatur muss alle Defekte beheben und nicht nur einen Teil davon. Wenn die Reparatur zweimal fehlgeschlagen ist, hat man ein Recht auf ein neues Gerät. Hat man schon vorher ein neues Gerät erhalten, beginnt diese Zählung von vorne. Davon unberührt bleibt die Garantie. Erhält man also eine neue PSP, beginnt die Garantielaufzeit nicht neu, sondern setzt sich fort.

Rechte während der Reparatur
Man hat kein Recht darauf, dass die PSP in einem bestimmten Zeitrahmen repariert wird. Im Regelfall dauert die gesamte Abwicklung ab 3 Wochen aufwärts. Der unbestimmte Zeitrahmen hat zwei Gründe. Zum einen ist es für die Legislative unmöglich ein Gesetz zu formulieren, das alle Betriebe umfasst. Denn je nach Beschaffenheit der Sache kann eine Reparatur unterschiedlich lange dauern.
Und zum anderen hat man ein Recht, das die meisten Leute nicht kennen. Schickt man seine PSP ein, so darf man vom Händler die Herausgabe eines Ersatzgerätes verlangen, das während der Reparaturzeit unentgeltlich genutzt werden darf. Problem hierbei ist, dass viele Händler dieses Recht gar nicht kennen oder nicht einsehen wollen. In der Praxis gestaltet sich daher dessen Durchsetzung schwierig, denn wer will schon immer klagen ?!


Wann verfällt die Garantie

Die Garantie verfällt allgemein bei einer Handlung, die in den Bestimmungen nach Sony verboten ist.
Dazu gehört etwa das Aufschrauben des Gerätes.
Denn dafür muss man zwangsläufig den Garantie-Aufkleber entfernen, unter dem sich die zwei letzten Schrauben befinden. Zwar kann man diesen mit etwas Geschick unbeschadet entfernen und wieder anbringen, doch lößt sich dabei in jedem Fall eine spezielle Klebeschicht ab. Sony kann diese Musterung unter UV-Licht erkennen und damit eine Reparatur ablehnen.

Weiterhin führt auch das Aufspielen einer Custom Firmware zum Garantieausschluss bezüglich Software-Mängeln. Hardware-Mängel die dazu nicht in Verbindung stehen, können zumindest rein rechtlich weiterhin geltend gemacht werden. Sony wird die Reparatur aber dennoch ablehnen.
Wer sich vor Einsendung der PSP wieder eine offizielle Firmware aufspielt, kann ebenfalls ertappt werden, da eine interne History die Checksummen der letzten 4 Firmwares speichert. Darüber hinaus ist eine Erfüllung des Betrugs-Straftatbestandes nach §263 erwägbar.



Ich hoffe der Bericht hat euch einige Fragen beantwortet und veranlasst euch dazu den Danke-Button zu drücken siesta




Copyright pspking.de




...


RE: § Garantie - Windows XP - 24.02.2008 15:12

Danke Alex.

mfg Windows XP


RE: § Garantie - DjDope - 27.03.2008 23:54

alexking :
Gewährleistung

Nach BGB besteht neben der Garantie eine gesetzliche Gewährleistungsflicht, die 2 Jahre beträgt. Diese beginnt ebenfalls mit dem Tag des Kaufes und nicht mit Ende der Garantie. Jedoch besteht zwischen Garantie und Gewährleistung ein erheblicher Unterschied. Bei der Garantie hat die Reparatur entgeltlos zu erfolgen. Bei der Gewährleistung jedoch kann der Schuldner (Sony) eine Gebühr verlangen. Es hat sich eingebürgert, dass Sony in diesem zweijährigen Zeitraum für einen Austausch der PSP gegen eine neue 100 EUR verlangt.


Das ist absolut Falsch.

Die gesetzliche Gewährleistung muss nicht von Sony übernommen werden sondern von deinem Händler bei dem Du die PSP gekauft hast.
Geht in den ersten 6 Monaten nach Kauf etwas nicht mehr bringt man die PSP einfach zurück und lässt sie Reparieren/Umtauschen. Hierbei ist der Händler in der Beweispflicht das es deine Schuld war und kein Defekt am Gerät der von Anfang an bestanden hat und es nur eine Frage der Zeit war bis die PSP den Geist aufgibt. Dies ist fast unmöglich zu beweisen weswegen man da keine Probleme hat.
Ab dem 7. Monat bist du dem Händler gegenüber allerdings in der Beweispflicht das der Fehler bereits bestanden hat, also hast du da dann keine Chance mehr eine Reparatur/Umtausch kostenlos zu bekommen. Hierfür kann man dann aber die Garantie in Anspruch nehmen (je nach Fall).

Auf jeden Fall ist es ILLEGAL bei Gewährleistungsansprüchen Geld zu verlangen. Allerdings könnt ihr die Gewährleistung nur beim HÄNDLER, nicht jedoch beim Hersteller (in diesem Fall Sony) geltend machen!


RE: § Garantie - alexking - 28.03.2008 01:01

Es ist korrekt, dass der Händler die Anlaufstelle ist, weil er juristisch auch Vertragspartner geworden ist. Allerdings kann so gut wie kein Händler eine Gewährleistung durchführen bei einer PSP. Daher wird diese Angelegenheit an Sony weitergeleitet. Die verlangen pauschal 100 EUR für den Austauch des Gerätes. Dies ist deshalb legitim, weil keine Pflicht besteht, die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen.

Sicherlich könnte man dagegen klagen, aber wer macht das schon !?


RE: § Garantie - DjDope - 28.03.2008 01:49

Es ist aber so das der Händler diese 100 Euro zahlen muss wenn er sie an Sony schickt, genau so wie bei einer Reparatur wenn er diese veranlasst.

Die Gewährleistung hat rein gar nichts mit dem Hersteller zu tun und kann auch nicht vom Händler an diesen abgegeben werden o.ä.

Schau dazu auch mal auf http://de.wikipedia.org nach, einfach "gewährleistung" in das Suchfeld eingeben.


RE: § Garantie - alexking - 28.03.2008 01:56

DjDope :
Die Gewährleistung hat rein gar nichts mit dem Hersteller zu tun und kann auch nicht vom Händler an diesen abgegeben werden o.ä.


Ich weiß, aber leider musst du das dem Händler erst mal klar machen. Zumeist schieben die das auf Sony ab. Also das ist so die gängige Methode, habe es selbst schon erlebt. Hab dem Händler (MediaMarkt) die Rechtslage erklärt aber die bestanden darauf nichts mehr damit zu tun zu haben. Die Praxis sieht leider oft anders aus als die Theorie. Aber ist auch egal jetzt.


RE: § Garantie - 92gamer92 - 16.05.2008 17:15

hi, hab mal ne frage:

also habe meine psp am 19.03.2007 bei Hoerco gekauft, und jetzt gibt mein analog stick so langsam den geist auf. Vor allem in Need for Speed games zieht meine karre immer nach links.

damit kann und will ich nicht leben und bringe sie demnächst ins geschäft.

habe ich jetzt eine kostenlose reparatur zu erwarten, oder muss ich diese 100€ für eine neue psp zahlen?????

mfg
92gamer92


RE: § Garantie - alexking - 16.05.2008 19:42

92gamer92 :
hi, hab mal ne frage:

also habe meine psp am 19.03.2007 bei Hoerco gekauft, und jetzt gibt mein analog stick so langsam den geist auf. Vor allem in Need for Speed games zieht meine karre immer nach links.

damit kann und will ich nicht leben und bringe sie demnächst ins geschäft.

habe ich jetzt eine kostenlose reparatur zu erwarten, oder muss ich diese 100€ für eine neue psp zahlen?????

mfg
92gamer92


Die von Sony gewährte Garantie ist vor zwei Monaten bei dir abgelaufen.
Viele Märkte gewähren darüber hinaus aber eine eigene meist 2 Jahre umfassende Garantie. Da würde ich einfach mal nachfragen gehen.

Allerdings ist dein Stick nicht kaputt, sondern vermutlich nur Staub reingeraten, der den Sensor auslöst. Das war bei meiner PSP auch der Fall.

Also wenn die sagen, dass keine Garantie mehr besteht, schraub die PSP erstmal selber auf und entferne den Staub rund um den Analog-Stick.


RE: § Garantie - 92gamer92 - 16.05.2008 21:23

ok thx werd ich mal machen.

und wenn die sagen, sie "reparieren" sie und dann rausfinden, dass ich eine cfw hatte, reparieren die dann oder wie sony einfach nicht ???

mfg
92gamer92


RE: § Garantie - alexking - 16.05.2008 21:33

92gamer92 :
ok thx werd ich mal machen.

und wenn die sagen, sie "reparieren" sie und dann rausfinden, dass ich eine cfw hatte, reparieren die dann oder wie sony einfach nicht ???

mfg
92gamer92


Eine PSP mit CFW würde Sony nicht reparieren, die kommt wieder zurück.
Auch wenn du wieder eine normale FW aufspielst, kann Sony das herausfinden.

Musst darauf hoffen, dass der Händler dir auf Kulanz direkt austauscht.
Wenn der sagt, schicken wir an Sony ein, dann versuch es lieber selber wie ich es dir oben beschrieben hab.


RE: § Garantie - 92gamer92 - 16.05.2008 22:04

ok und hab ich das richtig verstanden, dass sony dann die letzten 4 fw´s sehen kann ??? weil dann könnte ich doch theroretisch auf 1.5, dann 3 andere fw´s drauf und wenn sie wieder da ist ne cfw drauf oder geht das nich?


RE: § Garantie - alexking - 16.05.2008 22:22

Geht schon, wenn du dir die Mühe machen willst. Aber 1.5 darf in der History auch nicht auftauchen, weil die PSP bei uns erst ab 2.00 ausgeliefert wurden ist.

Eine Slim bekommst du eh nicht auf 1.5
Mit der Pandora könntest du auf 3.71, dann auf 3.80, 3.90, 3.95

Aber die ganze Arbeit für kaum Nutzen ? Denn deine Garantie ist seitens Sony eh abgelaufen.

Schraub auf und entfern den Staub. Zu 90% ist das Problem damit behoben ...


RE: § Garantie - 92gamer92 - 16.05.2008 22:32

ja danke, wird wohl die bessere lösung sein!

äm ich habe neuerdings schon im baumarkt nach einem schraubendreher für die psp gesucht, zum die schrauben anziehn (weil analog stick so locker), habe aber keinen gefunden, der passen würde. (nur im set für 20€ aber !!spinn ich?!!)

wo kann ich da einen her bekommen ???

mfg
92gamer92


RE: § Garantie - poedel - 17.05.2008 09:03

ist das eigentlich belegt, dass Sony die last5 FWs sehen kann?
Ich denke eher, dass das eine Vermutung ist. Wenn ich eine CFW aufspiele bin ich mir bewußt, dass eine RMA des Artikels eigentlich vorbei ist.


RE: § Garantie - alexking - 17.05.2008 10:22

poedel :
ist das eigentlich belegt, dass Sony die last5 FWs sehen kann?
Ich denke eher, dass das eine Vermutung ist. Wenn ich eine CFW aufspiele bin ich mir bewußt, dass eine RMA des Artikels eigentlich vorbei ist.


Offiziell wurde das nie bekannt. Doch einige bekamen ihre PSP zurück, mit der Anmerkung eine Fremdsoftware würde eine Garantie ausschließen - obwohl sie die PSP mit einer aktuellen offiziellen Firmware eingereicht hatten.

Ich schätze, dass diese History verschlüsselt auf einem unbekannten Bereich liegt, der beim Flashen nicht berührt wird.


RE: § Garantie - DeathPhonix - 17.05.2008 18:34

he sie wurd erst mit 2.0 ausgeliefert????? alos chris hatte seine bei mediamarkt gekauft als sie rausgekommen ist und die hatte 1.0 glaub ich k is so lange her.

meine hatte auf jeden fall am anfang 1.5 liegt vllt daran das ich sie aus nem i-net shop hab


RE: § Garantie - alexking - 17.05.2008 21:04

Mit 1.0 wurde sie in Japan augeliefert, mit 1.5 in den USA. Shops haben oft ausländische Versionen auf Lager, weil der Einkauf billiger war.


RE: § Garantie - Windows XP - 18.05.2008 11:52

Es gibt im FLASH0 einen versions.txt, den kann man abändern, wäre aber ziemlich auffällig wenn dann dransteht: am 30.1.geändert...


WinXP


RE: § Garantie - alexking - 18.05.2008 13:55

Windows XP :
Es gibt im FLASH0 einen versions.txt, den kann man abändern, wäre aber ziemlich auffällig wenn dann dransteht: am 30.1.geändert...

WinXP


Da steht bei mir das drin, glaube nicht, dass es die zuständige Datei ist:

release:3.52:
build:2028,0,3,1,0:builder@vsh-build5
system:40477@release_352,0x03050210:
vsh: p5744@release_352,v34071@release_352,20070723:
target:1:WorldWide



RE: § Garantie - ~ferra~ - 22.07.2010 09:52

Ich habe auch mal eine Frage dazu.

Und zwar habe ich mir eine PSP erstanden. Nur ist bei dieser das UMD-Laufwerk defekt. Sprich, sie liest nur ab und zu UMDs.
Auf dieser war noch nie eine CFW drauf.
Nun ist sie leider schon im 15ten Monat.
Laut Mediamarkt habe ich ja noch bis zum 24ten Monat Garantie.

Habe ich Chancen, das man mir den Fehler kostenfrei behebt oder muss ich selber Hand anlegen?

Was werden die wohl sagen, wenn die PSP in einem anderen Mediamarkt gekauft wurde. Kann ich damit kommen, das ich umgezogen sei. Oder nehmen die soetwas schon wegen Kundendienst entgegen?

MfG


RE: § Garantie - alexking - 22.07.2010 10:37

In der Garantielaufzeit müssen sie den Schaden reparieren, bei dem sie nicht nachweisen können, dass du ihn selbst verschuldet hast.

Ich denke du kannst zu jedem Media Markt gehen, wenn du noch die Rechnung hast.


RE: § Garantie - ~ferra~ - 22.07.2010 12:20

Ach Mist.
Ich habe übersehen das die PSP noch Dataode 8B hat.
Also geht sie noch zu flashen.

Wird sie nur repariert oder bekommt man meist eine neue Konsole.

mir wäre da nämlich die defekte 8B lieber, als so eine neue mit TA88v3 und neuer Firmware.


RE: § Garantie - Jitsu - 22.07.2010 13:58

Ich glaube du bekommst eine neue PSP!

Ich hatte meine PSP(DC 8D) zur Reparatur geschickt(hatte noch 1,5 Jahre Garantie) und sie haben mir dann eine neue PSP gegeben (eine flashbare PSP mit DC 7cTongue) und das Beste daran meine PSP war voll in Ordnung, das Problem war doch die UMDBig Grin (Mein Problem war ,dass mein Spiel manchmal hängen blieb)

Deshalb wollte ich fragen, ob sie die PSP wirklich gründlich durchsuchen oder sie gar nicht mal anschauen bzw. nicht richtig anschauen??

Peace


RE: § Garantie - FroZzeneffect - 22.07.2010 13:58

Hi Community,
ich habe da auch eine Frage naemlich hat mir mein Onkel aus Oesterreich eine PSP 3004 mitgebracht.
Und waehrend des Spielens geht die einfach aus, also die LED leuchtet auch nicht sondern sie geht einfach aus also ob man den Akku rausnehemen wuerde.Und ist die Garantie nur in Oesterreicht gueltig oder gilt diese auch in DE.

Mfg FroZzeneffect


RE: § Garantie - alexking - 22.07.2010 15:52

Viele Händler gewähren die Garantie innerhalb des EWR, wozu auch Österreich gehört.

Allerdings ist die Garantie keine rechtliche Pflichtleistung, sondern wird freiwillig gewährt. Deshalb bestimmt sich dies nach den vom Händler festgelegten Garantiebedingungen.


RE: § Garantie - SKATEorDIE____ - 06.11.2011 13:19

Wie ist es denn bei der PS3 ?
Wie viele Firmwares werde da in der History gespeichert?


RE: § Garantie - Edgeworth - 05.11.2012 20:58

Hallo Alexking,

als jemand der selbst im Handel tätig ist und privat sehr enthusiastisch Gesetze studiert (Also rein für den Privatgebrauch ^^) würde mich mal deine Meinung als anscheinender Jurist (?) interessieren:
Angenommen die PSP die ich habe verfügt über eine CFW und ein Gewährleistungsfall tritt auf der nicht durch die CFW ausgelöst wird. Die Garantie mag erloschen sein, was aber okay ist da sie ja freiwillig ist und Sonys Bedingungen unterliegt.
Also angenommen der Analogstick bricht oder tut sonstiges wegen schlechter Verbaung, also einem Mangel der bei Übergabe bereits vorlag.. dieser wird ja durch die CFW nicht beeinträchtigt. Kann Sony hierbei die Gewährleistung komplett ausschließen?

Meiner Meinung nach nicht, da die Gewährleistung ja ein gesetzliches Recht ist und hier ein Verschulden des Herstellers vorliegt. Man muss natürlich nur nach den 6 Monaten nachweisen dass der Mangel durch schlechte Verarbeitung vorliegt, aber das wäre ja theoretisch durch einen Gutachter oder dergleichen machbar, der dann durch Sony auch bezahlt werden darf, wenn diese auf ein Gutachten bestehen.

Der Fall ist jetzt übrigens rein hypothetisch, mich würde einfach nur mal die Meinung diesbezüglich interessieren, da mir der Fall grad so in den Kopf schoss.

Vielen Dank. Smile


RE: § Garantie - alexking - 05.11.2012 21:36

Ryudo :
Angenommen die PSP die ich habe verfügt über eine CFW und ein Gewährleistungsfall tritt auf der nicht durch die CFW ausgelöst wird. Die Garantie mag erloschen sein, was aber okay ist da sie ja freiwillig ist und Sonys Bedingungen unterliegt.
...


Ja, solange der Mangel nicht auf die CFW zurückzuführen ist, kann Sony die Gewährleistung nicht ausschließen. Selbst wenn sie eine entsprechende Klausel in ihre AGB aufgenommen haben, wäre diese wegen § 309 Nr. 8 lit. b unwirksam.

Bei der Garantie sieht dies übrigens nicht anders aus. Die Garantie ist zwar grundsätzlich eine freiwillige Leistung, gewährt man diese jedoch vertraglich, so sind daran die gleichen Anforderungen für die Klauselverbote zu stellen. Sony würde die Reparatur aber dennoch erstmal ablehnen, was zum großen Teil auch daran liegt, dass man sich auf ausländische Gesetze beruft, die in Deutschland aber keine Rechtskraft besitzen. Da kann man sich dann mit denen streiten um sein Recht ...


RE: § Garantie - Edgeworth - 05.11.2012 21:44

Das finde ich interessant. Ich denke viele haben bislang ihre Geräte nicht eingeschickt aufgrund der Angst vor CFWs und einer Ablehnung bzw. gar Verfolgung der Umprogrammierung, aber somit ist Sony dann ja in einer prikären Lage wenn sie das ablehnen. Nun, sie können es natürlich erstmal, aber wenn der erste anfängt zu klagen und Recht bekommt wird sich das häufen.

Eine interessante Feststellung, vielen Dank dafür. Smile