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Änderung der AGB ab 1. Dezember 2010 (Versatel) - Druckversion

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Änderung der AGB ab 1. Dezember 2010 (Versatel) - Aldinator - 15.10.2010 14:51

Hallo allerseits,

folgende frage an alle:
kann ich eine Kündigung an meinen Provider wegen folgenden Änderungen schicken (welche dann auch angenommen werden muss Tongue)?

- Die Versatel West GmbH ist berechtigt, den Vertrag auf die Versatel Service West..... oder die .... zu übertragen.

- Mit der Vertragsübernahme erfolgt zugleich auch eine Übertragung einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung auf die Versatel Service West GmbH & Co.KG bzw. die Versatel Beteilungs GmbH.

- Über die Durchführung der jeweiligen Übertragung wird im Rahmen der Rechnungsstellung informiert.
(verstehe diesen absatz nicht wirklich, was wird mit der Rechnungsstellung gemeint?)

Für Sie ergeben sich aus der Anpassung der AGB keine weiteren Änderungen

Sie haben die Möglichkeit der Änderung mit einer Frist von..... ab Zugang dieses Schreibens schriftlich zu widersprechen.



Falls eine Kündigung machbar sei, welche argumente soll ich erwähnen?


RE: Änderung der AGB ab 1. Dezember 2010 (Versatel) - alexking - 15.10.2010 15:15

Du musst deine Kündigung nicht begründen, da dir der Provider ein (freiwilliges) Widerrufsrecht eingeräumt hat.

Rechnungsstellung bedeutet einfach ,dass du die Rechnung erhälst, wo die Gebühren aufgeführt sind.

Aber so wie sich das anhört, haben die einfach ein paar Umstrukturierungen in ihrem Unternehmen getätigt, also es ändert sich für dich nichts. Aber wenn du eh aus dem Vertrag raus wolltest, ist jetzt die Gelegenheit dazu.


RE: Änderung der AGB ab 1. Dezember 2010 (Versatel) - Aldinator - 15.10.2010 15:30

vielen Dank =)
Werde nur noch einen besseren Anbieter für längere Zeit suchen müssen.

Nochmals Danke