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Steuern... - Deutschland 1 - 12.03.2011 02:17

Ich habe mal wieder eine Rechtsfrage für euch(vorallem für den king):
Ich möchte auf meinem Blog Werbung einblenden,damit ich die Domain nicht aus eigener Tasche zahlen muss.
Also habe ich mir bei Binlayer das FAQ durchgelesen, und bin bei dem Punkt,ob man dafür Steuern zahlen muss, über eine Hürde gestossen.
Und zwar steht da:

Binlayer :
Natürlich sind Sie verpflichtet Ihre Einnahmen in der Einkommens- und (als Unternehmen) Umsatzsteuererklärung anzugeben. Genaueres besprechen Sie bitte mit einem Steuerberater.

Wie soll ich das als 14 Jähriger machen? Ich habe keinen Steuerberater, oder sollen meine Eltern für meinen Blog Steuern zahlen?! Das verstehe ich irgendwie nicht.

MfG,
Deutschland 1


RE: Steuern... - Deutschland 1 - 16.03.2011 22:29

kleiner Push Wink


RE: Steuern... - dark-awesome - 16.03.2011 22:58

Hmm schwierig da du 14 bist wirst du ja schlecht mit deinem Steuerberater reden können xD

Google mal am besten aber ich habe irgendwo mal ne Seite gesehen für die man auch Werben konnte aber man musste nur Pay-Pal und E-Mail geben und dort stand auch nicht weiter von Steuer usw. ;D

Naja wenns nicht anders geht frag deine Eltern ob sie dir da helfen können oder so ^^

Ich weis nur das man wenn man Selbstständig ist das man da immer die Summe die man verdient hat zum Steuerberater bringen muss und dann muss man da halt je nach einkommen Steuer zahlen.

Und das ist meistens nicht so billig xD


RE: Steuern... - speedfreak - 16.03.2011 23:04

Naja solang du mit den einnahmen nicht über einen Bestimmten betrag kommst musst du auch keine Steuern zahlen.

Müssten knapp 400€ sein die man Steuerfrei verdienen darf.


RE: Steuern... - alexking - 17.03.2011 00:12

Als Privatperson ist man schon mal grundsätzlich gar nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Als Minderjähriger kommt das Finanzamt auch nicht auf die Idee bei dir nachzuforschen.

Darüber hinaus darfst du als Selbstständiger bis 17.500 EUR im Jahr steuerfrei verdienen. In deinem Fall würdest du aber nicht mal als ein Kleinunternehmen gewertet werden

Das oben ist einfach eine Standardklausel, die viele Betreiber so drin haben. Das Finanzamt interessiert sich nicht für derart winzige Beträge, da sie so gut wie nicht nachprüfbar sind, gerade wenn sie online generiert werden und dann noch ausländische Firmen involviert sind.

Selbst bei eindeutigeren Fällen wie eBay Händlern, die massenhaft Produkte verkaufen ist die Feststellung einer Tätigkeit als Unternehmer problematisch und wird nach Ermessen des Gerichts entschieden.

Du musst dir also keine Sorgen machen.


RE: Steuern... - Deutschland 1 - 17.03.2011 00:23

Ok,danke. Dann werde ich wohl Werbung einblenden lassen.

Bitte Closen.

MfG