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Karstadt DVD-Tausch - nirvana63 - 02.03.2009 19:20 ich war eben bei karstadt und hab mir 3 dvds, the ring, imperium der wölfe und jarhead gekauft. kaum binn ich zuhause mache ich natürlich gleich die dvdhüllen auf. als letzttes habe ich jarhead aus der tüte geholt, die fplie aufgerissen und die dvdhülle aus deiser pappummantelung geholt und siehe da, es war nich jarheadOo in der papphülle war eine dvdbox mit dem film joyride??? auf der seite hatte jemand ''oyride'' mit den ausgeschnittenen buchstaben ''arhead'' überklebt. ich dachte nur WTF??? meine frage: hattet ihr schonmal ähnliche erfahrungen und muss karstadt mir nen neuen film geben bzw. mir das geld zurückerstatten? die können ja genausogut sagen ich wars oda so? hier ein paar bilder: http://uploaded.to/?id=t1pflj RE: Karstadt DVD-Tausch - 92gamer92 - 02.03.2009 20:12 krass ja die müssen das umtauschen. im zweifelsfall sind sie verpflichtet zu beweisen dass du den film da rien gesteckt hast. sollte aber kein größerer act sein ddas umzutauschen oder ? was sagt der jura-student ? RE: Karstadt DVD-Tausch - Vans - 02.03.2009 20:15 Lol also mir ist soetwas noch nicht passiert.Naja einmal hab ich schuhe gekauft und die Schuhe in dem Kartong hatten 2 verschiedenen größen ... hab ich dann aber zum glück noch an der Kasse gemerkt.Also die müssen das umtauschen.DAs mit dem Geld wiedergben glaub eich nciht du darfst dir dann glaubig etwas mit dem preis aussuchen.Also du musst dir dann auch sofort was neues hlen ,leider bekommt man da geld nicht . RE: Karstadt DVD-Tausch - nirvana63 - 02.03.2009 21:38 binn eben wieder aus der stadt zurückgekommen, ich hab gottseidank den fillialleiter vom karstadt erwischt und der hat mir einfach ne neue dvd in die hand gedrückt und sich entschuldigt^^ aber krass wars schon...wer macht denn bitte so nen scheißxD RE: Karstadt DVD-Tausch - pspbricker - 02.03.2009 21:45 Auch die CD die du wolltest?? RE: Karstadt DVD-Tausch - alexking - 02.03.2009 22:06 Aus juristischer Sicht ist Karstadt dazu verpflichtet dir die DVD umzutauschen. Das steht dir als Folgerecht (§ 439) aus § 437 BGB zu. Die falsche Disc ist ein Sachmangel nach § 434. Die AGBs, die gegen einen Umtausch von Datenträgern sprechen, sind in diesem Fall unwirksam. RE: Karstadt DVD-Tausch - nirvana63 - 02.03.2009 22:17 ja, die ham mir einfach ne neue jarhead in die hand gedrückt^^ aber ich hab grad gesehen dass die mir die 2cd-specialedition geben ham hamma |