Geld zurücknahme (ERLAUBT)???? - Druckversion +- KINGx - Das inoffizielle PlayStation Forum & News Portal (http://www.kingx.de/forum) +-- Forum: Sonstiges (/forumdisplay.php?fid=9) +--- Forum: § Recht (/forumdisplay.php?fid=20) +--- Thema: Geld zurücknahme (ERLAUBT)???? (/showthread.php?tid=43766) |
Geld zurücknahme (ERLAUBT)???? - TeamTaKKa - 02.06.2011 20:05 Hallo, mein Freund hat ein Problem.Er hat seine X-box 360 verkauft an einem Jungen.Danach hat er auf dass Geld gewartet und haterst im 3 Monaten das Geld bekommen.(Also in Raten hat nur 50 Euro bekommen.Ihm fehlen noch 50 Euro.)Ja jetzt will der Junge sehen ob die Box mal kaputt war und wenn dass kaputt ist will er die Box zurück schicken und will wieder die 50 Euro haben. Meine Frage: Darf der Käufer dass Geld wieder haben??? ZU INFO ES SIND SCHON 6 MONATE HER WO ER DIE BOX VERKAUFT HAT Bitte hilft dem Jungen auch an Alexking danke MFG RE: Geld zurücknahme (ERLAUBT)???? - MESSI10 - 02.06.2011 20:18 blackgreen32 : Hallo,
mein Freund hat ein Problem.Er hat seine X-box 360 verkauft an einem Jungen.Danach hat er auf dass Geld gewartet und haterst im 3 Monaten das Geld bekommen.(Also in Raten hat nur 50 Euro bekommen.Ihm fehlen noch 50 Euro.)Ja jetzt will der Junge sehen ob die Box mal kaputt war und wenn dass kaputt ist will er die Box zurück schicken und will wieder die 50 Euro haben. Meine Frage: Darf der Käufer dass Geld wieder haben??? ZU INFO ES SIND SCHON 6 MONATE HER WO ER DIE BOX VERKAUFT HAT Bitte hilft dem Jungen auch an Alexking danke MFG
RE: Geld zurücknahme (ERLAUBT)???? - q0dexz - 02.06.2011 20:40 damian : Meiner Meinung nach sollte niemand auf so einen Beitrag antworten. Den wer sich nicht mal die Zeit und Mühe nimmt einen gescheiten satz zu formulieren, dem sollte auch nicht geholfen werden.
Mir wäre es wirklich peinlich in so einer form zu posten!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
RE: Geld zurücknahme (ERLAUBT)???? - ToXXiN - 02.06.2011 20:45 Wenn aber schon so lange vergangen ist, kann es ja sein, das es dem Käufer inzwischen kaputt gegangen ist, und er dann meint, es sei der Defekt des Verkäufers gewesen. ICh weis ja nicht, auf welcher Basis der Deal basiert, aber 3 Monatiges rückgaberecht gibt es doch nirgends oder? RE: Geld zurücknahme (ERLAUBT)???? - thewolf16 - 02.06.2011 21:08 Zitat: Ja jetzt will der Junge sehen ob die Box mal kaputt war und wenn dass kaputt ist will er die Box zurück schicken
RE: Geld zurücknahme (ERLAUBT)???? - TeamTaKKa - 02.06.2011 21:30 okay danke schön an alles habe euch ein Danke gegeben tut mir leid auf rechtschreibung und grammatik ich ändere dass jetz gleich RE: Geld zurücknahme (ERLAUBT)???? - alexking - 02.06.2011 22:14 Der Sachverhalt erschließt sich mir nicht ganz im Detail. Der Junge an den dein Freund verkauft hat, hat nun schon die Xbox360 oder will dein Freund sie solange behalten bis das komplette Geld angekommen ist ? Falls er sie schon solange hat, warum soll er dann jetzt erst schauen ob sie kaputt ist, das merkt man doch sofort ?! Wenn sie einen Mangel hat, kann er sie jedenfalls wieder zurückgeben und den vollen Kaufpreis zurückverlangen als Rechtsfolge aus § 437 BGB. Deinem Freund steht im Umkehrschluss aber ein Ersatz der herausgezogenen Leistungen zu, weil er ja die Xbox selber dann nicht nutzen konnte in der Zeit. Mit der Beweisbarkeit wird es dann schwierig. Es gelten natürlich nur Mängel, die schon vor dem Verkauf bestanden haben. Wenn der die jetzt schon 6 Monate hat, wird er kaum noch nachweisen können, dass der Schaden schon von Anfang an bestanden hat. Ein Gewährleistungsrecht besteht bei solchen Privatkäufen nicht. Hat dein Kumpel die Xbox solange behalten bis das komplette Geld da ist und schickt sie ihm dann zu und sie hat einen Mangel, der nicht vereinbart war, kann der Käufer komplett zurücktreten ohne deinem Freund Ersatz leisten zu müssen. In dem Fall müsste dein Freund auch noch für den Rückversand selber aufkommen. |