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Ebay Mahnung - Pac:Man - 28.06.2011 20:29

Leute ich hab mist gebaut...

ich wollte einen Verlängerungskabel, habe mich bei ebay angemeldet und habe auf Sofortkauf gedrückt weil ich dachte, mann kann auch mit PSC kaufen. Als ich sah, dass es nicht ging, habe ich es gelassen und meinen Vater drum gebeten es für mich zu kaufen, aber bei einem anderen Artikel. Nun habe ich Post bekommen, dass ich ungefähr 35 Euro bezahlen muss und ich 10 Tage Zeit habe diese Zahlung zu Zahlen.

Kann man nicht was machen? Ich bin auch noch minderjährig (16)

Danke.


RE: Ebay Mahnung - GaMers4D - 28.06.2011 20:34

Kontaktiere mal den typen...


RE: Ebay Mahnung - Mobo - 28.06.2011 20:35

Ich glaube, dass in der AGB von Ebay steht, dass man volljaehrig sein muss, um einen Acc. zu erstellen :/


RE: Ebay Mahnung - M.J96 - 28.06.2011 20:35

du musst das Geld zahlen damit du kein Klageverfahren kriegst, und wenn du es trotzdem nach 10Tagen nicht gezahlt hast dann musst du erheblichen Kosten zu rechnen.


Bei Ebay muss man volljährig sein


RE: Ebay Mahnung - hausy007 - 28.06.2011 20:38

Du musst das Geld bezahlen (bei den 36€ kommen noch Mangebühren dazu).

Glaub mir, zahle es, denn wenn die draufkommen dass du erst 16 bist bekommst du bzw. deine Eltern noch mehr Ärger...


RE: Ebay Mahnung - technobibba - 28.06.2011 20:43

wenn du erst 16 bist, dann bist du noch nicht voll geschäftsfähig!

Schreib Ebay (über Hilfe/Kontakt an)
und erkläre den Fall. Das du erst 16 bist und du dachtest bzw erhofft hast das man auch mit PSC bezahlen kann, dies jedoch nicht der fall ist. Und da du nicht geschäftsfähig bist möchtest du gern von den Kauf zurücktreten und auch gern deinen Account bei Ebay stilllegen(sofern du ein falsches Geburtsdatum bei der Anmeldung angegeben hast, was ja der fall sein wird da du erst 16 bist)

wenn du glück hast dann wird alles in guten ausgehen.

1. Kauf wird storniert
2. dein Account wird stillgelegt
3. du bekommst nur eine mündliche verwarnung von Ebay Smile


RE: Ebay Mahnung - speedy - 28.06.2011 20:45

Leute, relaxt mal. Das sowas überhaupt erst vor Gericht kommt ist so unwahrscheinlich, das glaubt ihr gar nicht. Ich denke, das Gericht hat wichtigeres zu erledigen. Die bei eBay drohen immer mit Anwälten, und was auch immer. Lass dich davon erst gar nicht einschüchtern, denn das ganze sieht so aus:
Du -> da Minderjährig, Geschäftlich eingeschränkt, d.h. du brauchst für alles was du kaufst ein Einverständnis deiner Eltern. Am besten schreibst du/dein Vater den Verküfer an, und dein Vater schreibt dann einfach das sein Sohn es gekauft hat, und er das gar nicht will.
Er hätte allerdings einen Grund Schadensersatz zu verlangen, da er sich ja Quasi darauf verlassen hat, dass ihr den Artikel kauft. Jedoch jemanden wegen so einer scheiße zu verklagen ist peinlich. Die Anwälte würden ihn also wahrscheinlich auslachen^^.


EDIT: Jeder Post über mir ist falsch, glaube mir.

EDIT: Mobo:


Steht zwar bei eBay, aber dein Vater kann zB dort angemeldet sein, du darfst dann aber auch alles für ihn machen -> also stellvertreten, das ist erlaubt.

Und das hat auch nichts mit Aufsichtsplichtverletzung zu tun.


RE: Ebay Mahnung - Pac:Man - 28.06.2011 20:50

Also was soll ich jetzt machen? Da steht nähmlich wenn ich innerhalb deer 10 Tage nichts Zahle kommt es vor Gericht und ich muss für alles aufkommen.


RE: Ebay Mahnung - MESSI10 - 28.06.2011 20:52

Wegen 35€ kommt es nicht vor Gericht kannst mir glauben.


RE: Ebay Mahnung - technobibba - 28.06.2011 20:52

schreib den verkäufer an! oder lass deinen vater ihn anschreiben ...


RE: Ebay Mahnung - MESSI10 - 28.06.2011 20:59

Oder schreib einfach dass du noch nicht 18 bist und sag dass es dir leid tut und dass deine Eltern nix mitbekommen dürfen.
Hat bei mir mal bei nem PCwelt Ab geklappt was ich ausversehen gemacht habe.


RE: Ebay Mahnung - speedy - 28.06.2011 21:03

1. Lese meinen Post und acht nicht auf die anderen Posts (klingt Arrogant, ist es aber nicht Wink )2
2. Hier habe ich einen kurzen Text für dich geschrieben:

Sehr geehrter Herr xxx,

mein Sohn hat kürzlich ein Kabel bei Ihnen ersteigert. Nun ist das Problem, dass mein Sohn erst 15 Jahre alt ist und von mir keinerlei Einverständnis bekommen hat. Rechtsgeschäfte diesen Ausmaßes von Minderjährigen sind von den Eltern jedoch genehmigungsbedürftig. Mein Sohn hat keine Genehmigung gehabt und hat sich heimlich mit meinem Ebay Account eingeloggt und das Kabel ersteigert.
Natürlich verstehe ich Ihre Aufregung und entschuldige mich sehr. Ich hoffe auch, dass Sie Verständnis für dieses Missverständnis haben und die Transaktion abbrechen werden. Falls weitere Fragen auftreten sollten, würde ich Sie bitten mir Ihre Telefonnummer zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen,

der name deines Dads Wink


RE: Ebay Mahnung - Pac:Man - 28.06.2011 21:09

aber ich habe ein eigenes acc und mein Vater wieder sein eigenes.


RE: Ebay Mahnung - MESSI10 - 28.06.2011 21:11

Spee-D :
1. Lese meinen Post und acht nicht auf die anderen Posts (klingt Arrogant, ist es aber nicht Wink )2
2. Hier habe ich einen kurzen Text für dich geschrieben:

Sehr geehrter Herr xxx,

mein Sohn hat kürzlich ein Kabel bei Ihnen ersteigert. Nun ist das Problem, dass mein Sohn erst 15 Jahre alt ist und von mir keinerlei Einverständnis bekommen hat. Rechtsgeschäfte diesen Ausmaßes von Minderjährigen sind von den Eltern jedoch genehmigungsbedürftig. Mein Sohn hat keine Genehmigung gehabt und hat sich heimlich mit meinem Ebay Account eingeloggt und das Kabel ersteigert.
Natürlich verstehe ich Ihre Aufregung und entschuldige mich sehr. Ich hoffe auch, dass Sie Verständnis für dieses Missverständnis haben und die Transaktion abbrechen werden. Falls weitere Fragen auftreten sollten, würde ich Sie bitten mir Ihre Telefonnummer zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen,

der name deines Dads Wink


So ist es besser:

Sehr geehrtet Herr...
Ich habe kürzlich ein Kabel bei ihnen ersteigert und dachte dass man es per PaySafeCard bezahlen kann was aber nicht gestimmt hat.
Ich habe es heimlich mit dem eBay Account meines Vaters gemacht und er darf davon nichts mitbekommen.
Deshalb bitte ich sie mir die Kosten zu erlassen, was ich sehr nett fände.

Mit freundlichen Grüßen,
Pac:Man Big Grin


Kommt besser wenn du es so schreibst da er mit deinem VAter sicher kein Mitleid haben wird aber mit dir vlt


RE: Ebay Mahnung - Pac:Man - 28.06.2011 21:19

Ich habs über meinen Account gemacht, mit meinen Namen. Mein Vater hat danach von einer anderen Firma es gekauft aber mit seinem Account-


RE: Ebay Mahnung - speedy - 28.06.2011 21:28

Wenn du dich nochmehr in die Scheiße ziehen willst, dann nutze den Text von MESSI10.
Glaub mir, es wird dir nichts passieren, vor allem, wenn du meinen Tipp befolgst Wink


RE: Ebay Mahnung - Pac:Man - 28.06.2011 21:29

Aber in dem text steht, dass ich mit dem Account meines Vaters es heimlich gemacht habe. Ich habe es aber mit meinem Account gemacht, da wo steht, dass ich 18 bin.


RE: Ebay Mahnung - TeamTaKKa - 28.06.2011 23:29

wenn ich es verstanden habe dann ist dass deine schuld nimm die tips von spee d


RE: Ebay Mahnung - alexking - 29.06.2011 10:29

Als Minderjähriger bist du beschränkt geschäftsfähig und hättest normal die Zustimmung deiner Eltern benötigt. Niedrige Beträge, die nur einmal bezahlt werden ,fallen aber unter § 110 BGB.

Diese Sachen darfst du auch eigenständig kaufen, wenn deine Eltern nicht ausdrücklich dagegen sind.

Ich nehme doch mal an, dass die Rechnung vom Verkäufer kommt, denn eBay hält sich aus solchen Sachen raus. Du musst mir noch sagen wie lange der Kauf her ist. Grundsätzlich ist dein einziger Weg aber den Verkäufer anzuschreiben und ihm mitzuteilen, dass du dachtest du könntest es auch anders bezahlen. Insofern lag ein Inhaltsirrtum bei der Abgabe der Willenserklärung vor. Du kannst das ja aus Sicht deines Vaters schreiben, damit erreichst du sicherlich mehr.