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Ab wann wird das Gericht eingeschaltet - Druckversion

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Ab wann wird das Gericht eingeschaltet - S.T.R. - 02.07.2011 11:33

Hallo Community,
Ich wollte mal wissen ab wann man zum Gericht muss.
Muss man schon bei der kleinsten Anzeige ( z.B. Diebstahl, Körper verletzung) oder wie sieht das aus?


RE: Ab wann wird das Gericht eingeschaltet - xXPizzaNinjaXx - 02.07.2011 11:37

wenn nichts wichtigeres passiert ist dann finden sie sicher zeit aber nrmalerweise kriegste ne Vderwarnung


RE: Ab wann wird das Gericht eingeschaltet - S.T.R. - 02.07.2011 11:53

Wie ne Verwarnung? Es geht um "körperverletzung" aber er hat glaub ich nicht mal ein schaden davon getragen da es "nur" ein Kick war.

Also wie wird das ungefähr ablaufen? Alkohol war auch mit im Spiel.


RE: Ab wann wird das Gericht eingeschaltet - alexking - 03.07.2011 21:43

Die Staatsanwaltschaft schaltet sich nicht bei kleinen Delikten wie der einfachen Körperverletzung oder Diebstahl von minderwertigen Sachen ein. Allerdings kann man einen Antrag stellen und dann musst du auch vor Gericht erscheinen, falls er entgegen genommen wird. Kommt dann auf die Schwere der Tat an und wie oft du schon auffällig geworden bist - ist eine Ermessensentscheidung.