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Darf sie das? - ukr96__ - 29.07.2011 15:34

Ich wollte heute ein Spiel kaufen, das ab 12 ist und ich bin schon 15! Die Verkäuferin(mit der hatten schon viele Probleme) wollte meinen Ausweis sehen. Bis da war alles gut, doch sie wollte es mir trotzdem nicht verkaufen und hat mich weg geschickt! Meine Frage: Darf sie überhaupt sowas machen? Die USK ist ja eine Empfehlung und keine Vorschrift...


RE: USK - Pflicht? - secret - 29.07.2011 15:36

ukr96__ :
Ich wollte heute ein Spiel kaufen, das ab 12 ist und ich bin schon 15! Die Verkäuferin(mit der hatten schon viele Probleme) wollte meinen Ausweis sehen. Bis da war alles gut, doch sie wollte es mir trotzdem nicht verkaufen und hat mich weg geschickt! Meine Frage: Darf sie überhaupt sowas machen? Die USK ist ja eine Empfehlung und keine Vorschrift...


Soweit ich weiss nicht ich an deiner stelle würde mich beim "Chef" erkunden.


RE: USK - Pflicht? - Locktay - 29.07.2011 15:47

Also du hast dein Ausweis gezeigt wo drin steht das du 15 bist
und sie wollte dir trzm nicht das Spiel ab 12 verkaufen??


RE: USK - Pflicht? - ukr96__ - 29.07.2011 15:54

Ja, genau so war es Lock und das hat noch angekotzt, weil ich in manchen Läden sogar Spiele ab 16 bzw 18 kaufen kann! Und ich bin nicht der Erste, der mit der Tussi Probleme hatte


RE: Darf sie das? - MESSI10 - 29.07.2011 16:02

Kurz und knapp: Nein darf sie nicht!
Wenn du den Ausweis gezeigt hast dann muss sie dir das Game auch verkaufen.


RE: Darf sie das? - Sammler - 29.07.2011 16:02

sicher darf sie das.
die verkäuferin, bzw der verkäufer entscheidet letztendlich ob und wem sie/er einen artikel verkauft.
sagen wir mal, sie mag dich einfach nicht.... haste halt pech gehabt.
geh einfach in einen anderen laden und kaufs da.

gruß,
sammler Wink


RE: Darf sie das? - ukr96__ - 29.07.2011 16:09

Ja, aber ich kann auch zu ihren Chef gehen und sie wird verwarnt oder vllt gefeuert, da sie dadurch einen Stammkunden verloren haben und damit auch Profit... Oder denke ich da falsch?


RE: Darf sie das? - q0dexz - 29.07.2011 16:10

Naja,immerhin hat er den Ausweis vorgezeigt und spätestens dann muss sie es dir geben!Und evt naja siehst du auf dem Ausweis anders aus als du momentan aussiehst und glauben dir nicht das es dein Ausweis ist sondern von deinem Bruder oder so.


RE: Darf sie das? - secret - 29.07.2011 16:10

Sammler :
sicher darf sie das.
die verkäuferin, bzw der verkäufer entscheidet letztendlich ob und wem sie/er einen artikel verkauft.
sagen wir mal, sie mag dich einfach nicht.... haste halt pech gehabt.
geh einfach in einen anderen laden und kaufs da.

gruß,
sammler Wink


ja bei einen kiosk aber nicht bei einen groskaufladen wie saturn usw.
da entscheided der chef bzw. laden besitzer ob das verkauft werden darf wenns um deine methode geht könnte man ja niemanden was verkaufen.


RE: Darf sie das? - Jitsu - 29.07.2011 16:11

Sammler :
sicher darf sie das.
die verkäuferin, bzw der verkäufer entscheidet letztendlich ob und wem sie/er einen artikel verkauft.
sagen wir mal, sie mag dich einfach nicht.... haste halt pech gehabt.
geh einfach in einen anderen laden und kaufs da.

gruß,
sammler Wink


genau der gleichen Meinung bin ich auch. Die Verkäuferin ist dir nicht verpflichtet was zu verkaufen.


RE: Darf sie das? - PSP_Joker - 29.07.2011 16:13

Natürlich darf sie das.

Man sieht mal wieder wie manche hier meinen im Recht zu sein, ohne auch nur ansatzweise Ahnung zu haben.

Ob jemand dir einen Artikel verkauft bleibt dem Verkäufer bzw. Vorgesetzten überlassen. Wenn die Verkäuferin dir den Artikel nicht verkaufen will, dann kriegst du ihn nicht, Ausweis hin oder her.

Das einzige was du tun kannst ist dich beschweren. Aber rein rechtlich darf sie das sehr wohl.


RE: Darf sie das? - Sammler - 29.07.2011 16:18

secret :

Sammler :
sicher darf sie das.
die verkäuferin, bzw der verkäufer entscheidet letztendlich ob und wem sie/er einen artikel verkauft.
sagen wir mal, sie mag dich einfach nicht.... haste halt pech gehabt.
geh einfach in einen anderen laden und kaufs da.

gruß,
sammler Wink


ja bei einen kiosk aber nicht bei einen groskaufladen wie saturn usw.
da entscheided der chef bzw. laden besitzer ob das verkauft werden darf wenns um deine methode geht könnte man ja niemanden was verkaufen.

nene, nicht niemanden.... es liegt einfach an dem verkäufer.... aber theorerhisch könnte der verkäufer niemanden was verkaufen wenn er nicht möchte.
klar ist das nicht umsatzfördernd.... natürlich könnte es auch zu problemen mit dem vorgesetzten kommen....
aber.... es ist einfach so... unabhängig davon ob ausweis vorgezeigt wird oder wie auch immer....

ihr dürft es mir ruhig glauben...Wink

gruß,
sammler Wink

edit: das ist nicht meine persönlich meinung sondern tatsache.


RE: Darf sie das? - QueenX - 29.07.2011 16:24

Die Verkäuferin kann selbst entscheiden wem sie was verkauft.
Wenn sie will kann sie dir einfach garnichts verkaufen, natürlic
kannst du auch zum Chef gehen und das melden und dadurch
das bekommen was du willst. Aber im Grunde muss sie es dir nicht
verkaufen, rein rechtlich gesehen.


RE: Darf sie das? - xXPizzaNinjaXx - 29.07.2011 16:28

wenn die verkäuferin zu dumm ist etwas zu verkaufen dann ist es ihr problem dann kauf halt irgendwo andersWinksag dem chef von der das nochmal und das du nie wieder kommst.


RE: Darf sie das? - RainMan - 29.07.2011 17:03

Dann sag ihr dass du mit dem Abteilungsleiter reden willstt. Das zieht.


RE: Darf sie das? - sigma-m - 29.07.2011 17:13

Sie darf es natürlich! Ich arbeite selber an der Kasse, daher weiß ich ja wohl wovon ich spreche. Selbst wenn du 18 bist, das Spiel ab 12 Jahren ist und du deinen Ausweis vorzeigst kannst sie immer noch behaupten, dass das nicht dein Ausweis ist. Und ich kann verstehen warum die auf Nummer sicher gehen: Wenn man als Kassierer einen Gegenstand an Jugendliche verkauft, der nicht jugendfrei ist, kann dem Kassierer eine Geldstrafe von über 10.000 € winken. Da schickt man das Kind lieber noch einmal nach Hause...


RE: Darf sie das? - ukr96__ - 29.07.2011 17:23

Ganz ehrlich, ich glaub hier kann geclosed werden, da fast nur noch die selben Antworten kommen und Sunny die beste Antwort gegeben hat, mit seinen Erfahrungen...


RE: Darf sie das? - ToXXiN - 29.07.2011 17:27

Geh zum Ladenführer, der wird ihr schon klar machen, dass sie dir das verkaufen soll, da die gute sonst am Morgen beim Arbeitsamt steht Smile


RE: Darf sie das? - doener-junior - 29.07.2011 17:27

ukr96__ :
Ich wollte heute ein Spiel kaufen, das ab 12 ist und ich bin schon 15! Die Verkäuferin(mit der hatten schon viele Probleme) wollte meinen Ausweis sehen. Bis da war alles gut, doch sie wollte es mir trotzdem nicht verkaufen und hat mich weg geschickt! Meine Frage: Darf sie überhaupt sowas machen? Die USK ist ja eine Empfehlung und keine Vorschrift...


Das stimmt nicht die USK (Unterhaltungssoftwarekontrolle) ist eine Vorschrift gemäß §16 Jugendschutzgesetz. Pegi ist nur eine Empfhelung.

MFG. Doener-Junior


RE: Darf sie das? - Speedmaster - 29.07.2011 17:51

Um es klar zu stellen:
Falls der Laden ihr gehört, muss sie dir das Spiel nicht verkaufen, da es ihr Eigentum ist und sie somit das volle Recht darüber hat.
Falls es so ist, wie du es uns geschildert hast, gehst du am besten mal zum Chef und beschwerst dich.Natürlich kann die Dame auch als Ausrede angeben, das sie dachte das es nicht dein Ausweiß war.Aber wie heißt es doch: Probieren geht über StudierenWink


RE: Darf sie das? - Geicher - 29.07.2011 18:23

Echt amüsant was hier manche für einen Müll von sich geben und dann einen auf Oberexperte machen^^

Natürlich liegt die Entscheidung in der Hand des Verkäufers einen Artikel zu verkaufen oder nicht.
Der Kaufvertrag an sich findet ja erst bei Zustimmung des Verkäufers statt.

Was der Chef dann mit der Mitarbeiterin macht, ist ein ganz andere Sache.


RE: Darf sie das? - German_Noob - 29.07.2011 18:28

FSK ist freiwillig.
USK muss beachtet werden.
PEGI auch.


RE: Darf sie das? - thewolf16 - 29.07.2011 18:32

Also rein juristisch darf sie das da der Artikel bis zum Kauf noch dem Laden gehört und der Laden bis es zum Kaufvertrag gekommen ist über das Spiel bestimmen kann...also erst wenn beide Parteien (Käufer & Verkäufer) den Kaufvertrag zustimmen dann geht der Besitz erst zum Käufer über. Aber bis zu diesem Zeitpunkt darf der Laden bestimmen ob er dir den Artikel verkaufen will. Ob sie nun deswegen Ärger von ihrem Chef bekommt da sie Kunden damit verkrault hat ist dann eine ganz andere Frage.


RE: Darf sie das? - supercloud - 29.07.2011 18:35

Sammler :
sicher darf sie das.
die verkäuferin, bzw der verkäufer entscheidet letztendlich ob und wem sie/er einen artikel verkauft.
sagen wir mal, sie mag dich einfach nicht.... haste halt pech gehabt.
geh einfach in einen anderen laden und kaufs da.

gruß,
sammler Wink


So ein Quatsch Rolleyes
Sie hat das Spiel zu verkaufen, wenn der Käufer das möchte...

Wenn man zum Beispiel Lebensmittel einkauft, können die Verkäufer doch auch nicht einfach sagen, dass sie uns die Cola nicht verkaufen will, weil sie mich nicht mag!!!


RE: Darf sie das? - davdda - 29.07.2011 19:23

supercloud :

Sammler :
sicher darf sie das.
die verkäuferin, bzw der verkäufer entscheidet letztendlich ob und wem sie/er einen artikel verkauft.
sagen wir mal, sie mag dich einfach nicht.... haste halt pech gehabt.
geh einfach in einen anderen laden und kaufs da.

gruß,
sammler Wink


So ein Quatsch Rolleyes
Sie hat das Spiel zu verkaufen, wenn der Käufer das möchte...

Wenn man zum Beispiel Lebensmittel einkauft, können die Verkäufer doch auch nicht einfach sagen, dass sie uns die Cola nicht verkaufen will, weil sie mich nicht mag!!!

Doch könnte sie!

Die Betreiber haben halt sehr Angst vor den Strafen falls sie z.b. nen 16ner Game an nen 12 Jährigen verkaufen.

Saturn fragt deshalb aus Prinzip nach, auch wenn ich (14) nen 6er Game kaufen will.


RE: Darf sie das? - ukr96__ - 29.07.2011 19:33

davdda :
Doch könnte sie!

Die Betreiber haben halt sehr Angst vor den Strafen falls sie z.b. nen 16ner Game an nen 12 Jährigen verkaufen.

Saturn fragt deshalb aus Prinzip nach, auch wenn ich (14) nen 6er Game kaufen will.


Stimmt nicht ganz davdaa, die verkaufen mir dort Spiele ab 18^^


RE: Darf sie das? - alexking - 29.07.2011 19:46

1. Die USK vergibt keine Empfehlungen, sondern die Freigabe ist verpflichtend für Händler

2. Natürlich darf jeder Laden den Verkauf eines Spiels verweigern und das auch grundlos. Dass dies eigentlich unsinnig ist für das Geschäft, ist aber natürlich klar.


RE: Darf sie das? - sigma-m - 29.07.2011 19:55

supercloud :

Sammler :
sicher darf sie das.
die verkäuferin, bzw der verkäufer entscheidet letztendlich ob und wem sie/er einen artikel verkauft.
sagen wir mal, sie mag dich einfach nicht.... haste halt pech gehabt.
geh einfach in einen anderen laden und kaufs da.

gruß,
sammler Wink


So ein Quatsch Rolleyes
Sie hat das Spiel zu verkaufen, wenn der Käufer das möchte...

Wenn man zum Beispiel Lebensmittel einkauft, können die Verkäufer doch auch nicht einfach sagen, dass sie uns die Cola nicht verkaufen will, weil sie mich nicht mag!!!


Das ist ja wohl auch etwas komplett anderes oder?


RE: Darf sie das? - Kokett - 29.07.2011 20:36

Sie kann dich auch einfach so aus dem Laden rauswerfen obwohl du ncihts getan hast!


RE: Darf sie das? - doener-junior - 30.07.2011 12:51

German_Noob :
FSK ist freiwillig.
USK muss beachtet werden.
PEGI auch.

Ich meine ganz sicher das Pegi eine Emphelung aber keine Vorschrift ist,ich kann mich aber auch eines besseren belehren lassen Wink
Und FSK hat doch garnichts mit Spielen zutun Big Grin
MFG


RE: Darf sie das? - Locktay - 30.07.2011 16:54

Sie muss dir garnichts verkaufen wenn sie will.
Jedoch könntest du dich bei ihrem Boss beschweren das sie dir ein Spiel ab 12
nicht verkauft obwohl du beweisen kannst das du 15 bist.
Das ist aber total ohne Sinn das sie dir das nicht verkauft davon macht man doch profit.


RE: Darf sie das? - Yames - 30.07.2011 20:46

eventuell habe ich es überlesen aber was hast du für einen ausweis gezeigt?

einen schülerausweis clubausweis reisepass oder einen personalauswei?

Denn wenn es nicht der personalausweis ist müssen sie diese garnicht annehmen vorallem nicht die schulausweise denn die kann man ja wirklich mehr als nur einfach fälschen und sind überhaut nicht zurechnungsfähig und diese nehmen viele läden auch nicht an.

MFG Yames


RE: Darf sie das? - ukr96__ - 30.07.2011 21:01

Natürlich meinen Perso^^Sonst hätte ich mich ja nich hier verifizieren können :D
Leider ist es noch der alte große-.-
Edit: Das macht, aber keinen Unterschied, solange er gültig ist oder?
Edit²:Das Foto ist von Oktober, also etwas älter und ich hab mich nicht so intensiv verändert, dass man mich nicht mehr erkennt.


RE: Darf sie das? - PSP_Joker - 30.07.2011 21:29

Der "große" Personalausweis ist ca. 1000 Mal besser als der neue ePerso. Also ja, es macht keinen Unterschied^^

Personalausweis ist Personalausweis^^


RE: Darf sie das? - Gerrit179 - 30.07.2011 21:45

Wie oft gesagt wurde, brauch sie es dir nicht verkaufen. Jedoch denke ich nicht, dass es den Chef nicht stört.. Er wird dagegen vorgehen, da sie den "Chef" ja irgenwie in die Schei*e reitet und kein Umsatz macht, ich denke das lässt nicht jeder Chef auf sich sitzen..


RE: Darf sie das? - sigma-m - 31.07.2011 15:31

Man muss folgendes voneinander unterscheiden:

Sie muss dir den Artikel nicht verkaufen, wenn sie daran zweifelt, ob du wirklich schon alt genug bist. Der Kunde hat dann aber ein Recht darauf die Kassenleitung rufen zu lassen, die das Alter dann ebenfalls noch einmal kontrolliert. Wenn die dann meint, das Spiel dürfe verkauft werden, dann ist es auch so, egal ob der Kassierer will oder nicht.

Deswegen mein Tipp für die Zukunft: Sollte so etwas noch einmal passieren, lass die Kassenleitung holen. Du als Kunde hast ein Recht darauf.


RE: Darf sie das? - Farid_Bang - 20.08.2011 22:21

Lol , die verkäuferin wird doch fürs verkaufen bezahlt .