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Notwehrlage -> mildestes Mittel ??? - Druckversion

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Notwehrlage -> mildestes Mittel ??? - ~ferra~ - 20.08.2011 20:46

Guten Tag,

Nehmen wir an, Person X möchte Person Y töten, weil er dessen Wohnung ausrauben möchte.
Person X steigt daher mit einem Messer bewaffnet in die Wohnung von Person Y ein und möchte zum tödlichen Stich ansetzen.
In diesem Moment zieht Person Y eine Waffe, die er immer bei sich trägt, und schießt Person X tödlich in den Kopf.

Zitat:
§ 32 StGB Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


Notwehr ist hier ja gegeben, da auf einen Menschen ein unmittelbarer Angriff bevorsteht (Notwehrlage).
Person Y hat hier eine Verteidigungshandlung vollzogen, jedoch muss diese ja die mildeste sein.
Er hätte Person X ja auch in den Arm oder ins Bein schießen können.

Mit welchen Folgen müsste den Person Y jetzt rechnen?

MfG ferra


RE: Notwehrlage -> mildestes Mittel ??? - Pac:Man - 20.08.2011 20:51

Ich glaube Freispruch oder eine Milde Strafe, denn in dieser Lage hat man keine Zeit um sich auf das Ziel zu konzentrieren, man muss ihn ja von sich fernhalten.


RE: Notwehrlage -> mildestes Mittel ??? - Dusk - 20.08.2011 21:04

Du darfst den Täter nur dazu bringen, dass er von dir ablässt und ihn nicht umbringen.
Damit würdest du eine Straftat begehen.
Nämlich Mord.
Aber die Strafe wird mit Sicherheit etwas vermildert, jedoch denke ich das du ein paar Jahre ins Gefängnis müsstest.


RE: Notwehrlage -> mildestes Mittel ??? - ToXXiN - 20.08.2011 21:23

Naja, wohl eher Totschlag als Mord, da dein Vergehen ja kein geplantes Vergehen war.


RE: Notwehrlage -> mildestes Mittel ??? - PSP_Joker - 20.08.2011 21:37

Also man soll sich zwar immer auf die möglichste sanfte Art wehren, möchte dich diese Person aber töten und du schießt direkt los auf ihn, ohne wirklich zu zielen und er stirbt daran wird man dich nicht bestrafen. Affekthandlung und fertig. Zielst du allerdings bewusst auf den Kopf, das Herz etc. und das wird dir nachgewiesen, so hast du etwas zu befürchten, sonst nicht.


RE: Notwehrlage -> mildestes Mittel ??? - ukr96__ - 20.08.2011 21:39

Genau die selbe Frage habe ich mir auch gestellt, nachdem man von so vielen Einbrüchen in Wohnungen hört^^
Ich würde mal sagen: Man darf die Person nicht töten, sondern nur so verletzen, dass sie dich nicht mehr schädigen kann und Mord/Totschlag würde in diesem Fall gelten, also könnte man mit einer vermilderten Strafe für diese Tat rechnen.


RE: Notwehrlage -> mildestes Mittel ??? - MESSI10 - 20.08.2011 22:01

ukr96 du hast schon Recht nur will ich mal sehen wie du in so einer Situation mit Absicht so zielst dass es en Headshot wird.
Also ich würde sagen Freispruch.


RE: Notwehrlage -> mildestes Mittel ??? - LibertaS - 20.08.2011 22:03

hmm wenn todschlag im affekt. er konnte in dem moment ja nicht abschätzen was passiert. möglicher schock-->panik. ich geh mal von notwehr aus. ich frage mich aber dann, wieso trägt das "opfer" eine waffe bei sich um sie im falle der notwehr zu nutzen. wenn das zu hause passiert, wieso ist die munition in der waffe. also wenn dieses haus nicht ein schießsportverein ist, dann geh ich mal von schwerer körperverletzung incl totschlag aus.

das szenario lässt mich da keine notwehr erkennen


RE: Notwehrlage -> mildestes Mittel ??? - Ikaros-Chan - 20.08.2011 22:53

Ich denke da muss unser heiliger Admin und Justiz Held alexking ran ^^, aber ich denke mal die Strafe sollte wie alle anderen milder ausgehen ^^.
Ach ja wieso glaubt ihr alle das -ferra- das getan hat villeicht war es ja auch sein Vater, Bruder, Schwester What ever ?


RE: Notwehrlage -> mildestes Mittel ??? - MESSI10 - 20.08.2011 22:59

_Naruto_ :
Ich denke da muss unser heiliger Admin und Justiz Held alexking ran ^^, aber ich denke mal die Strafe sollte wie alle anderen milder ausgehen ^^.
Ach ja wieso glaubt ihr alle das -ferra- das getan hat villeicht war es ja auch sein Vater, Bruder, Schwester What ever ?


Als ob ich glaube dass er jety jemandem nen Header gegeben hatRolleyes


RE: Notwehrlage -> mildestes Mittel ??? - Ikaros-Chan - 20.08.2011 23:01

MESSI10 :

_Naruto_ :
Ich denke da muss unser heiliger Admin und Justiz Held alexking ran ^^, aber ich denke mal die Strafe sollte wie alle anderen milder ausgehen ^^.
Ach ja wieso glaubt ihr alle das -ferra- das getan hat villeicht war es ja auch sein Vater, Bruder, Schwester What ever ?


Als ob ich glaube dass er jety jemandem nen Header gegeben hatRolleyes


Man weiß nie vielleicht ist -ferra- ja auch ein Mafia Big Boss zukunft , aber ne dafür ist er super nett ^^.


RE: Notwehrlage -> mildestes Mittel ??? - MESSI10 - 20.08.2011 23:02

_Naruto_ :

MESSI10 :

_Naruto_ :
Ich denke da muss unser heiliger Admin und Justiz Held alexking ran ^^, aber ich denke mal die Strafe sollte wie alle anderen milder ausgehen ^^.
Ach ja wieso glaubt ihr alle das -ferra- das getan hat villeicht war es ja auch sein Vater, Bruder, Schwester What ever ?


Als ob ich glaube dass er jety jemandem nen Header gegeben hatRolleyes


Man weiß nie vielleicht ist -ferra- ja auch ein Mafia Big Boss zukunft , aber ne dafür ist er super nett ^^.


Seit wann begehen Mafia Bosse Notwehr?Big Grin:D


RE: Notwehrlage -> mildestes Mittel ??? - ~ferra~ - 20.08.2011 23:33

_Naruto_ :

MESSI10 :

_Naruto_ :
Ich denke da muss unser heiliger Admin und Justiz Held alexking ran ^^, aber ich denke mal die Strafe sollte wie alle anderen milder ausgehen ^^.
Ach ja wieso glaubt ihr alle das -ferra- das getan hat villeicht war es ja auch sein Vater, Bruder, Schwester What ever ?


Als ob ich glaube dass er jety jemandem nen Header gegeben hatRolleyes


Man weiß nie vielleicht ist -ferra- ja auch ein Mafia Big Boss zukunft , aber ne dafür ist er super nett ^^.


Merci. Smile


_Naruto_ :
Ich denke da muss unser heiliger Admin und Justiz Held alexking ran ^^, aber ich denke mal die Strafe sollte wie alle anderen milder ausgehen ^^.
Ach ja wieso glaubt ihr alle das -ferra- das getan hat villeicht war es ja auch sein Vater, Bruder, Schwester What ever ?



^^lol, ich war's. Kann mir nur kein Anwalt leisten. Big Grin


RE: Notwehrlage -> mildestes Mittel ??? - Ikaros-Chan - 20.08.2011 23:39

Wie du trägst eine Waffe mit dir rum ? Wie alt bist du ich schätze mal schon so 20 oder ? Also ich kenne keinen 14 Jährigen der so eine Nette Aussprache hat xD. Und wieso in den Kopf xD?


RE: Notwehrlage -> mildestes Mittel ??? - MESSI10 - 21.08.2011 00:52

_Naruto_ :
Wie du trägst eine Waffe mit dir rum ? Wie alt bist du ich schätze mal schon so 20 oder ? Also ich kenne keinen 14 Jährigen der so eine Nette Aussprache hat xD. Und wieso in den Kopf xD?


Ich bin nich nett? -.-' Big Grin


RE: Notwehrlage -> mildestes Mittel ??? - dark-awesome - 21.08.2011 02:51

Oha Halbtot hätte auch gereicht xDD

Also ich denk mal wenn du wohl einfach drauf los geschossen hast ist es ja noch ok in so ner Situation denk man auch nicht lange nach. Wird es wohl milde ausfallen Wink

Aber ich glaub auch wenn du den die Waffe einfach nur an den Kopf gehalten hättest hätte der sich in die Hose gemacht. Das sind doch meistens keine besonderen Einbrecher.


RE: Notwehrlage -> mildestes Mittel ??? - Darktraceur92 - 21.08.2011 03:32

In so einen fall darf man töten. Wenn du einen polizisten mit knarre bedrohst, wird der dir wohl kaum ims knie schießen...


RE: Notwehrlage -> mildestes Mittel ??? - dark-awesome - 21.08.2011 04:14

Darktraceur92 :
In so einen fall darf man töten. Wenn du einen polizisten mit knarre bedrohst, wird der dir wohl kaum ims knie schießen...


Ich glaub töten dürfen die den nicht erstens kommt das scheiße an wenn ein Polizist jemanden erschießt und zweitens versuchen die eigentlich immer nur so zu schießen das der andere Unfähig ist abzudrücken aber noch lebt.

Nur in solchen Situationen wie bei Amokläufen.

-ferra- hast du echt jemanden abgeknallt in den Kopf ?


RE: Notwehrlage -> mildestes Mittel ??? - alexking - 21.08.2011 09:06

Hat der Fall wirklich einen realen Bezug ? Ich hoffe doch nicht.

Grundsätzlich gilt bei der Notwehrhandlung nach § 32, dass das mildeste der dir zur Verfügung stehenden Mittel gewählt werden muss. Hast du jetzt etwa auch einen Baseball-Schläger dabei, hättest du damit zuschlagen müssen, sonst handelt es sich um einen Notwehrexzess nach § 33 StGB. Man braucht seinem Gegenüber aber nicht schwächer entgegen treten zu müssen, daher ist etwa nicht das mildeste Mittel mit der Faust zuzuschlagen.

Hast du nur die Waffe dabei, und dein Gegenüber wollte einen tödlichen Stich abgeben, darfst du schießen und ihn töten, wenn sein Angriff unmittelbar bevorsteht. Hatte er hingegen das Messer noch nicht gezogen und nur mit sich geführt, darfst du nicht schießen.

Wohin man schießt ist eine Ermessensentscheidung vor Gericht. Dabei kommt es unter anderem darauf an, in welcher Verfassung man sich befand (z.B. Panik), ob man ein geübter Schütze ist, man gezielt einen Kopfschuss abgeben wollte etc.

Hat man einfach geschossen ohne Tötungsabsicht und trifft dabei den Kopf, rechtfertigt dich die Notwehr. Vor Gericht ist dir meist schwer das Gegenteil zu beweisen, weshalb dann in dubio pro reo zur Anwendung kommt wobei der für dich günstigste Fall angenommen werden muss. Probleme kann es noch geben, wenn du gar keine Waffe führen darfst (kein Waffenschein).


RE: Notwehrlage -> mildestes Mittel ??? - ToXXiN - 21.08.2011 09:37

äh ferra, wieso hast du ne Knarre o.O

Ich bin leicht geschockt

@Alex, danke, gut das mal zu wissen (auch wenn man mal in ner Straße angegriffen wird)


RE: Notwehrlage -> mildestes Mittel ??? - ~ferra~ - 21.08.2011 11:39

Mensch, Leute. Big Grin

Das ist alles fiktiv. Also nie geschehen und wird es hoffentlich auch nicht.

Nein, ich trage keine Waffen mit mir rum, zumal ich davon auch nichts halte.
Ich bin ein ganz normaler Mensch, wie (fast) jeder andere.

Mich hat die Situation einfach mal interessiert, weil man solche Vorfälle doch immer wieder mal ließt.

Danke an Alex. Smile

MfG ferra


RE: Notwehrlage -> mildestes Mittel ??? - Whynot - 21.08.2011 16:16

Ich muss zu ferras ferteidigung sagen , dass mich das auch schon mehrmals interessiert hat , aus reiner neugierde Big Grin


RE: Notwehrlage -> mildestes Mittel ??? - Ryu Haya Busa - 22.08.2011 04:03

Ja und was ist wenn due nachbarn das hören ???
Sorry der musste sein ;P


RE: Notwehrlage -> mildestes Mittel ??? - ukr96__ - 22.08.2011 10:42

Ryu Haya Busa :
Ja und was ist wenn due nachbarn das hören ???
Sorry der musste sein ;P


Dann wirft mann die Leiche in den Garten vom Nachbar Wink
SDP ft. Sido - Ne leiche Tongue
Nein, im Ernst diese Frage die ferra gestellt hat, hätte auch mal gelöst werden sollen, da man einfach zu viel von Einbrüchen hört.


RE: Notwehrlage -> mildestes Mittel ??? - Superpit - 22.08.2011 14:43

bitte löschen


@Alexking - Pac:Man - 23.08.2011 11:10

Da wir gerade beim Thema sind: Nehmen wir mal an ich betreibe Kampfsport und bin dadurch mein gegenüber überlegen. Muss ich in der Notwehr in aufklären, dass ich z.B. geübt ihn mit Griffen ausschalten kann?

und noch was:
Nach dem StGB § 32 ist Notwehr nicht nur bei körperlichen Angriffen erlaubt sondern auch bei Angriffen auf die Ehre. Wie soll ich das verstehen, darf ich zuschlagen, wenn mich einer Hur*nsohn nennt, ohne dabei was zu befürchten zu müssen?

Ich danke für eine Antwort.


RE: @Alexking - alexking - 23.08.2011 11:32

Pac:Man :
und noch was:
Nach dem StGB § 32 ist Notwehr nicht nur bei körperlichen Angriffen erlaubt sondern auch bei Angriffen auf die Ehre. Wie soll ich das verstehen, darf ich zuschlagen, wenn mich einer Hur*nsohn nennt, ohne dabei was zu befürchten zu müssen?

Ich danke für eine Antwort.


Es ist richtig, dass die Notwehr nicht nur bei körperlichen Angriffen rechtfertigt. Bei Beleidigungen gibt es aber die Besonderheit, dass du nicht nach einer Beleidigung zuschlagen darfst, sondern nur bei einer bevorstehenden. Und davon ist abzuraten, da man kaum nachweisen kann, dass dich jemand beleidigen wollte. Wenn du aber während des Ausspruch des Wortes Hur*nsohn zuschlägst, schützt dich die Notwehr. Das musst du aber erstmal hinbekommen Big Grin


RE: Notwehrlage -> mildestes Mittel ??? - borderkill666 - 23.08.2011 21:10

Zum Glück ist alles das nur Fiktiv.
Ich war schon ganz schön geschockt als du da so eine Story erzählt hast Wink