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Media Markt Rückgaberecht - Druckversion

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Media Markt Rückgaberecht - crossli - 03.09.2011 17:38

Hi,

ich habe mir im Februar bei Media Markt ein Notebook geholt weil es im Angebot war und eine relativ gute Grafikkarte verbaut hat. Nun der Haken an der Sache: Die Grafikkartenleistung entspricht zwar meinen Erwartungen aber nach 1-2 Stunden Crysis 2 wird die Graka so heiß das sich das Notebook von selbst ausschaltet, außerdem besitzt sie die Optimus Technik von Nvidia bei der man entscheiden kann ob man den integrierten Grafikchip von Intel oder den Nvidia chip benutzt, das Problem hierbei ist das sich der Nvidia Chip nach so 20 Minuten BFBC 2 durch Überhitzung abschaltet und dem Intel Chip für 5 Minuten Die Arbeit überlässt-->das führt zu massiven FPS Einbrüchen. Ich habe nun schon Nachgelesen das es sich hierbei generell um ein Problem bei Laptops dieser Serie mit dem Nvidia Chip handelt, also bin ich zu Media Markt gefahren und hab ihn in der Hoffnung auf Änderungen eingeschickt. 5 Tage später war er wieder da und es wurde einfach nur der Lüfter gereinigt-.- ich habe das Problem also immer noch. Jetzt die eigentliche Frage: kurz nach dem Kauf ging mir auch schon die Festplatte ohne ersichtlichen Grund kaputt, ich habe ihn eingeschickt und eine neue verbaut gekriegt, jetzt will ich aber wissen ob ich, wenn ich das Notebook noch einmal einschicke und das Problem mit der Grafikkarte immer noch da ist, mein Geld zurückverlangen kann, denn ich habe gelesen das dies nach dem 3ten Mal Einschicken möglich ist sofern das Elektrogerät immer noch nicht sachmässig funktioniert

Ich hoffe das ihr mir bei dieser Angelegenheit helfen könnt


RE: Media Markt Rückgaberecht - Locktay - 03.09.2011 19:07

Ja dan müssen sie normaler weise dein Geld zurück geben.
Kan aber auch sein das sie sagen nee es lag nur am lüfter oder festplatte
und ist nicht der selbe fehler (So ist es bei mir jedenfalls).
Wenn Media Markt das einsieht dan kriegste dein Geld zurück (bei 3 misslungenen Reperaturversuchen).
Wenn sie es nicht einsehn gehste halt zum Anwalt sonst kann man nichts
machen.
Aber du kriegst dein Geld nur zurück wenn es 3 mal um den gleichen Fehler
geht.
Sobald du dein Notebook wegen was anderem wegschickst kriegst du nur
ein Teil von dem Preis zurück.


RE: Media Markt Rückgaberecht - Dreiundachzig - 04.09.2011 00:08

das mit dem Geld zurück verlangen ist glaub ich nur so, wenn nach zweimaligem Einschicken dasselbe Problem nicht gelöst werden kann. Da es aber zwei verschiedene Probleme waren, denke ich, dass es nicht möglich ist.


RE: Media Markt Rückgaberecht - crossli - 04.09.2011 09:46

Dreiundachzig :
das mit dem Geld zurück verlangen ist glaub ich nur so, wenn nach zweimaligem Einschicken dasselbe Problem nicht gelöst werden kann. Da es aber zwei verschiedene Probleme waren, denke ich, dass es nicht möglich ist.


Sicher das es schon nach zweimaligen Einschicken so ist? Weil dann könnte ich ihn ja einfach noch einmal einschicken wegen demselben Problem und wenn dann wieder nur der Lüfter gereinigt wurde, könnte ich ja das Geld zurückverlangen oder?


RE: Media Markt Rückgaberecht - alexking - 04.09.2011 10:29

Der Laptop muss zweimal erfolglos repariert worden sein und das aufgrund desselben Mangels. Also im Prinzip wenn der Mangel zum dritten Mal auftaucht, kann man vom Vertrag zurücktreten bzw. ein neues Gerät verlangen.

Dass der Laptop sich abschaltet wegen Überhitzung, ist allerdings gar kein Mangel, sondern einfach technisch bedingt.

Und da deine Festplatte ausgetauscht worden ist und nicht repariert wurde, fängt auch hier die Zählung von Null an.

Die zuständige Norm dafür ist § 440 BGB.


RE: Media Markt Rückgaberecht - crossli - 04.09.2011 11:08

alexking :
Der Laptop muss zweimal erfolglos repariert worden sein und das aufgrund desselben Mangels. Also im Prinzip wenn der Mangel zum dritten Mal auftaucht, kann man vom Vertrag zurücktreten bzw. ein neues Gerät verlangen.

Dass der Laptop sich abschaltet wegen Überhitzung, ist allerdings gar kein Mangel, sondern einfach technisch bedingt.

Und da deine Festplatte ausgetauscht worden ist und nicht repariert wurde, fängt auch hier die Zählung von Null an.

Die zuständige Norm dafür ist § 440 BGB.


Was wäre dann ein Mangel, bzw. ist Media Markt tolerant genug die zu schlechte Kühlung als Mangel zu sehen?