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Streamen illegal Strafverfolgung bei vergangenen Taten? - Druckversion

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Streamen illegal Strafverfolgung bei vergangenen Taten? - Xevil - 29.12.2011 14:52

http://www.sueddeutsche.de/medien/richter-im-kinoto-verfahren-nutzen-illegaler-streams-ist-strafbar-1.1244518

Nach dem Lesen dieses Artikels stellt sich mir die Frage ob: Strafverfolgungen von vergangenen "Straftaten" möglich ist oder dieser Richterspruch nur zukünftige Taten umfasst?
Oder vielmehr ob dieser Richterspruch allgemein gültig ist oder ob andere Richter in anderen Fällen auch anders entscheiden können?

Danke für eure Antworten.
Bitte möglichst keine Spekulationen.

Xevil


RE: Streamen illegal Strafverfolgung bei vergangenen Taten? - PSP_Joker - 29.12.2011 15:02

"Der frühere Mitarbeiter des illegalen Internet-Filmportals kino.to war vom Amtsgericht Leipzig vergangene Woche zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. "

Amtsgericht ist Ländersache, daher kann das jeder anders entscheiden.

Sollten auch vergangene Taten zählen, so müsse man überlegen in wie weit "vergangen", diverse Taten verjähren in Deutschland, so zum Beispiel Raub, Totschlag glaube ich auch, nur Mord verjährt nicht.

Außerdem ist ein Fassen bei einer derartigen Tat eigentlich ausgeschlossen, da sie Zugriff auf deinen PC, den Server oder deinen Provider brauchen. Und dem Provider eben zu sagen:"Check mal bitte ob die Streamen" reicht nicht^^ Da muss schon Tatverdacht bzw. dringender Tatverdacht gelten -> Brauchen also Beweise oder starke Indizien.


RE: Streamen illegal Strafverfolgung bei vergangenen Taten? - ToXXiN - 29.12.2011 17:22

Gibt es nicht einen Artikel, der besagt, dass eine Tat nicht verurteilt werden darf, wenn sie nach ihrem Geschehen als illegal eingestuft wird. Ich denke, dass das dann auch auf deine Tat zutrifft.


RE: Streamen illegal Strafverfolgung bei vergangenen Taten? - BRain_storming - 29.12.2011 19:46

nein kannst du nicht...

Artikel 103

(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.

(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

(3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.


RE: Streamen illegal Strafverfolgung bei vergangenen Taten? - bvb1909 - 30.12.2011 00:33

Nein, wie mein Vorposter schon sagte gehört es zum Rechtsstaatsprinzip, dass man nur für Dinge bestraft werden kann, die während der Tat per Gesetz verboten waren...


RE: Streamen illegal Strafverfolgung bei vergangenen Taten? - tom2199 - 30.12.2011 23:54




RE: Streamen illegal Strafverfolgung bei vergangenen Taten? - bvb1909 - 31.12.2011 13:57

@tom2199

Dass es illegal ist, wissen hier alle! Es geht um die Frage, ob man dafür bestraft werden kann, wenn man es vor ein paar Monaten/Wochen gemacht hat, als noch nicht klar war, dass es illegal ist...

Aber ich denke die Frage ist auch schon beantwortet Wink


RE: Streamen illegal Strafverfolgung bei vergangenen Taten? - Xevil - 01.01.2012 21:49

Die Frage ist halt ob das schauen von streams nicht vorher sogesehen schon illegal gewesen ist da durch den Richterspruch ja eigentlich kein Gesetz geändert wurde, oder?


RE: Streamen illegal Strafverfolgung bei vergangenen Taten? - Aroro - 01.01.2012 22:40

Also Strafvervolgung für "vergangene" Taten ist nur dann möglich wenn genau diese Taten angeklagt werden und zum zeitpunkt der Begehung der Tat diese auch unter Strafe stand

Und was das Streamen angeht Wink nein Streamen ist nicht illegal wie wir ja in dem Video von tom2199 gehört haben. Kein Richter der halbwegs klar is wird sowas mit nem Urteil würdigen denn dann, und auch das hat uns das Video ja gesagt, wäre Youtube das größte Raubkopieportal überhaupt und alle die sich da Videos angucken wären dann Raubkopierer Wink


RE: Streamen illegal Strafverfolgung bei vergangenen Taten? - Italia-boy - 01.01.2012 22:43

Sorry für das Off-Topic, aber ist das ansehen von Filmen im Internet nun Illegal ?
Ich glaub ich bin im Falschen land -.-


RE: Streamen illegal Strafverfolgung bei vergangenen Taten? - Aroro - 01.01.2012 22:47

Guck dir das Video von tom2199 an ^^


RE: Streamen illegal Strafverfolgung bei vergangenen Taten? - AndreZalak - 03.06.2015 07:33

Ist Streaming wirklich illegal? Ich weiß nicht, wieso viele so besessen davon sind. Ich persönlich, wie auch viele andere in meinem Umfeld, wussten nicht, ob Streaming nun erlaubt oder verboten ist. Ich habe mich deshalb im Internet auf die Suche begeben und bin auf folgenden Artikel gestoßen:
https://www.aid24.de/rechtsblog/ist-das-anschauen-streamen-eines-films-ueber-kinoxto-illegal
Ich finde, dass man statt zu streamen auch mal ins Kino gehen könnte. Da kommt man mal unter Menschen. Ich würde mir ungern so viel Arbeit machen einen Film zu drehen, produzieren etc. damit sich ihn andere im Internet kostenlos anschauen können. Davon profitiere ich wenig und wenn das wirklich alle so machen würden, würde ich anstatt Gewinn eher Verlust machen.


RE: Streamen illegal Strafverfolgung bei vergangenen Taten? - Dreiundachzig - 03.06.2015 13:59

Noch wurde es nicht als illegal gesprochen. In der Verhandlung ging es um den Mitarbeiter des Portals und er wurde deswegen verurteilt. Der erste Abschnitt des Artikels bezieht sich auf die eigene Meinung des Richters zum Streaming und hat so mit dem Urteil direkt nichts zu tun.


RE: Streamen illegal Strafverfolgung bei vergangenen Taten? - alexking - 06.06.2015 11:12

Es ist bis heute hochumstritten, ob Streaming erlaubt ist oder nicht. Unbestritten ist, dass derjenige, der selbst einen unautorisierten Stream anbietet, sich nach § 106 UrhG strafbar macht. Wenn man sich nur einen Stream anschaut, kommt es darauf an, ob eine Kopie des Werkes auf der Festplatte gespeichert wird oder nicht. Über die Definition der Speicherung liegt keine Einigkeit vor. Bei einem Stream werden zumindest Teile des Films vorübergehend auf der Festplatte gespeichert. Ob dies ausreichend ist für eine Vervielfältigung des Werkes, konnte bis heute nicht entschieden werden. Fakt ist, dass der Film nicht komplett auf die Festplatte geladen wird und somit auch keine vollständig nutzbare Kopie des Werkes entsteht. Einzelne Fragmente sind aber nicht geschützt, dies wurde zuletzt mehrfach von Gerichten bei den sogenannten Musik-Samplern entschieden.

Die Tendenz der Rechtsprechung und meine persönliche Meinung befinden das Ansehen von Streams für unbedenklich. Das Risiko dafür belangt zu werden, ist zumindest derzeit nicht existent.

Irgendwann wird sich das Problem aber eh von selbst erledigt haben, wenn günstige Flatrates kommen und Anbieter wie maxdome, Netflix und co. auch aktuelle Kinofilme anbieten dürfen. Die meisten Leute schauen Streams nicht gezielt an, um Geld zu sparen, sondern einfach aus Bequemlichkeit. Kinos sind zum Aussterben verdammt, auch wenn ich selbst die Atmosphäre immer noch vorziehe.

Zur Verjährung: § 106 UrhG ist mit Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bedroht. Die Verjährung tritt somit gemäß § 78 StGB nach 5 Jahren ein.