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PSP vom Lehrer abgenommen - Legal?! - Druckversion

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PSP vom Lehrer abgenommen - Legal?! - ~Hook~ - 07.02.2012 13:47

Hallo liebe Community,
Gestern im Physik Unterricht war mir irgendwie langweilig und so nahm ich meine PSP raus und spielte unterm Tisch GTA:VCS ^^
Doch irgendwie bekam er das mit und nahm sie mir weg.
Ich meinte, er soll zum Sekretariat gehen und dort meine PSP abgeben. (Dort sind auch Handy, welche in der Schule abgenommen wurden sind).

So, heute ging ins Sekretariat und wollte meine PSP wieder haben -> Sie wurde nicht abgegeben.

Da nachher ein Elternsprechtag ist, gibt er sicherlich meiner Mutter meine PSP. Anfürsich finde ich das jetzt nicht so schlimm, aber auf dem MS befindet sich ein Porno ....
Wenn er das jetzt sieht und es meiner Mutter sagt? -> Das wäre schlimm Sad

Jetzt ein paar Fragen:

-Hätte er die PSP nicht abgeben müssen, oder darf er sie einfach so nach Hause mitnehmen?
(Ich habe die ja gekauft)
-Ist es illegal meine PSP überhaupt schon anzumachen?
( Da es ja ein Recht auf Privatsphäre gibt und ich es ihm ja nicht erlaubt habe).
-Was kann ich jetzt am besten tun?

Hoffe ihr könnt mir helfen.

lg


RE: PSP vom Lehrer abgenommen - Legal?! - kurd - 07.02.2012 13:53

er darf das höhstens weg nemmen und müsste es auch deine mutter geben aber er darf da nicht einfach rum spielen mit deiner psp er darf nicht mal die psp anmachen weil es nicht seins is und das is wie du schon sagtest privatsphäre also hat er gar nichts an deiner psp zur suchen !! und wenn er das machen würde könntest du den anzeigen


RE: PSP vom Lehrer abgenommen - Legal?! - Dodo - 07.02.2012 14:01

Wenn man auch immer Pornos haben muss. Sad

Ne, zurück zum Thema, ich glaube, dass der Lehrer die PSP nicht anmachne darf, da sie ja dir gehört und wie du schon gesagt hast es deine Privatsphäre ist.

Normal muss er die PSP schon im Sekretariat abgeben, da dort die anderen Geräte auch schon sind.

Du könntest deiner Mutter oder deinem Vater sagen, ob sie die PSP wieder holen würden.
Bei uns an der Schule gibt es so eine Regelung, dass man die elektronischen Geräte erst wieder nach 14 Tagen zurück bekommt, außer die Eltern kommen vorbei und holen das Handy oder was auch immer abgenommen wurde ab, dann bekommt man es auch vorher wieder.

Viel Glück Smile


RE: PSP vom Lehrer abgenommen - Legal?! - Sarim - 07.02.2012 14:20

Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube hier wurde mal eine ähnliche Frage mit Handys gestellt und es wurde gesagt, dass der Lehrer das Gerät maximal bis zum Ende des Schultages behalten darf. Bin aber, wie gesagt, nicht ganz sicher Wink


RE: PSP vom Lehrer abgenommen - Legal?! - mixable - 07.02.2012 14:30

Sarim :
Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube hier wurde mal eine ähnliche Frage mit Handys gestellt und es wurde gesagt, dass der Lehrer das Gerät maximal bis zum Ende des Schultages behalten darf. Bin aber, wie gesagt, nicht ganz sicher Wink


Bis zum ende der Unterrichtsstunde, geh zur Polizei und mach eine Anzeige wegen Diebstahl.


RE: PSP vom Lehrer abgenommen - Legal?! - P.Coolman - 07.02.2012 17:22

1. wenn er drauf rumschaut und es deinen eltern zeigt ist dies eindringen in deine Privatsphäre soweit ich weiß, kannst ja net auch einfach an den pc deines lehres gehen oder?
2. schieb die "datei" doch in den music ordner per xplora dann wird nix mehr angezeigtWink


RE: PSP vom Lehrer abgenommen - Legal?! - ~Hook~ - 07.02.2012 17:22

~Hooked~ :
HAHAHA Kann net mehr aufhören zu lachen Big Grin
Pornos auf der PSP Big Grin:DBig Grin:DBig Grin


Hobbys? RealLife?
Komm kleiner, immernoch im Kindergarten?
Ganz ehrlich, das ist doch meine Sache was ich auf meinem MS hab', oder?
Und was soll daran erbärmlich sein? Es geht hier ums Prinzip aber du kleiner kannst wohl nichts anderes außer flamen/spammen.

@Mods: Bitte die Signatur entfernen.
Könnt ihr mal eben bitte die IP prüfen und schauen ob sie schon von einem anderen User hier verwendet wird?
@All: Ich denke nicht dass ihr es peinlich findet oder?

@~Hooked~: Na du Lappen? Ganz ehrlich, verschwende nicht deine Zeit mit dem Müll. Das bringt dir sowieso nichts. Du bist genauso erbärmlich wie dein Beitrag, selbst wenn er soetwas wie Substanz hätte.

lg


RE: PSP vom Lehrer abgenommen - Legal?! - A7X - 07.02.2012 17:30

Durchsuchen darf ers auf jeden Fall nicht. Wenn doch bekommt er Probleme, dagegen könntest du vorgehen.


RE: PSP vom Lehrer abgenommen - Legal?! - Junkstarr - 07.02.2012 18:03

also der lehrer darf die psp einziehen. aber deine privatssphäre muss er respektieren.
die psp vom freund wurde mal eingezogen. er konnte schnell genug den stick rausnehmen....
aber zurück zum thema: du könntest dann wegen verletzen der privatsspähre belangen, welche folgen das haben kann weiß ich aber nicht. ich vermute mal, dass bei ihm als beamten
(sind lehrer doch oder ?) bei soetwas sehr konsequent vorgegangen wird. aber das ist nur eine vermutung

LG


RE: PSP vom Lehrer abgenommen - Legal?! - Alik13 - 07.02.2012 18:29

Naja, eigentlich bist du ja selbst schuld, ich mein im Unterricht GTA zocken ?

Jetzt zu deiner Frage:
Die PSP einkassieren darf er, aber normalerweise geben die Lehrer es am Ende des Unterrichts zurück. Deine PSP anmachen und durchstöbern dürfte er nicht, da das eine Verletzung deiner Privatsphäre wäre.


RE: PSP vom Lehrer abgenommen - Legal?! - The Z - 07.02.2012 18:41

Alik13 :
Naja, eigentlich bist du ja selbst schuld, ich mein im Unterricht GTA zocken ?

Jetzt zu deiner Frage:
Die PSP einkassieren darf er, aber normalerweise geben die Lehrer es am Ende des Unterrichts zurück. Deine PSP anmachen und durchstöbern dürfte er nicht, da das eine Verletzung deiner Privatsphäre wäre.



Je nach schule auch am ende des Tages (des Schülers!).


RE: PSP vom Lehrer abgenommen - Legal?! - musty97 - 07.02.2012 19:03

The Z :

Alik13 :
Naja, eigentlich bist du ja selbst schuld, ich mein im Unterricht GTA zocken ?

Jetzt zu deiner Frage:
Die PSP einkassieren darf er, aber normalerweise geben die Lehrer es am Ende des Unterrichts zurück. Deine PSP anmachen und durchstöbern dürfte er nicht, da das eine Verletzung deiner Privatsphäre wäre.



Je nach schule auch am ende des Tages (des Schülers!).


Bei uns meist bis Freitag bzw. bei Harten Lehrern erst am Ende des Halbjahrs!


RE: PSP vom Lehrer abgenommen - Legal?! - Total_freak - 07.02.2012 19:17

mir ist mal das gleiche passiert , nur mit meinem ipod^^

Ofiziell darf der Lehrer/in deine psp so lange behalten wie er/sie möchte (wir musten mal eine Schulvereinigung unterschreiben )besorg dir einfach eine Unterschrift deiner Mutter Wink , klappt fast immer Smile

und wie the Z schon sagte , es kommt darauf an ob du wenn der lehrer kommt sagts :

"oh nein! , ich hab garkein bock auf sie -.-"
oder
"herr lehrer darf ich ihre tasche tragen ?"

(es reicht auch schon wenn du den lehrer nicht mit Arschloch beschimpftst)



~Hooked~ :
HAHAHA Kann net mehr aufhören zu lachen Big Grin
Pornos auf der PSP Big Grin:DBig Grin:DBig Grin

wtf!?! ,wie Alt bist du ? , steig mal aus deiner kleinen viereckigen kiste in die ware Welt raus ^^ , zum Glück wurdest du schon gebannt.


RE: PSP vom Lehrer abgenommen - Legal?! - Arelaos - 07.02.2012 19:21

Mit dem wegnehmen ist das so eine Sache, bei uns in der Hausordnung steht dass z.B. Handys nicht erlaubt sind und dass sie für eine Unbestimmte Zeit bis eine Woche eingezogen werden dürfen, damit haben die sich halt abgesicht, so sind die Regeln und wer sich nicht dran hält muss halt mit den konsequenzen rechnen. Wir müssen auch jedes Jahr ein Formblatt ausfüllen auf dem wir bestätigen die Hausordnung zur Kenntniss genommen zu haben und sie aktzeptieren. Big Grin Weiß ja nicht wie das bei euch ist aber einziehen drüfen sie es aufjedenfall, wei lang liegt an der Schule.


RE: PSP vom Lehrer abgenommen - Legal?! - musty97 - 07.02.2012 19:28

Arelaos :
Mit dem wegnehmen ist das so eine Sache, bei uns in der Hausordnung steht dass z.B. Handys nicht erlaubt sind und dass sie für eine Unbestimmte Zeit bis eine Woche eingezogen werden dürfen, damit haben die sich halt abgesicht, so sind die Regeln und wer sich nicht dran hält muss halt mit den konsequenzen rechnen. Wir müssen auch jedes Jahr ein Formblatt ausfüllen auf dem wir bestätigen die Hausordnung zur Kenntniss genommen zu haben und sie aktzeptieren. Big Grin Weiß ja nicht wie das bei euch ist aber einziehen drüfen sie es aufjedenfall, wei lang liegt an der Schule.


Bei uns sind in den Pausen Handys usw. Erlaubt.

In unserer Hausordnung steht die werden einkassiert im Unterricht aber nicht die höchstdauer -.-


RE: PSP vom Lehrer abgenommen - Legal?! - noobie - 07.02.2012 20:27

Guck mal hier. (Letzter Beitrag der Seite ist von Alex, Zitat unten Smile )
Da gab es die selbe Frage zur Einbehaltung einer PSP.
Trifft zwar nicht alles, aber schonmal wielange der Lehrer den Gegenstand einbehalten darf.

alexking :
In den meisten Fassungen der Schulgesetze heißt es im Wortlaut, dass solche Gegenstände vorübergehend einbehalten werden dürfen.

Das Wort vorübergehend kann entsprechend ausgelegt werden, eine feste Regel gibt es daher nicht. Die meisten Lehrer geben es sicherlich am Ende der Stunde wieder, manch andere erst nach Schulschluss. Eine Konfiszierung, die über einen Schultag hinaus geht, ist aber definitiv nicht erlaubt, bei ungefährlichen Gegenständen.

Als Eigentümer der PSP hast du einen Herausgabeanspruch aus § 985 BGB, sobald die potentielle Störung wegfällt und das ist spätestens mit Ende des Schultages der Fall.




RE: PSP vom Lehrer abgenommen - Legal?! - curry wurscht - 07.02.2012 20:40

Also in Regel steht Ende des Tages Big Grin aber klär dass mit deinem LEhrer nochmal und dass kommt nicht mehr vor Big Grin Funktniert immer


RE: PSP vom Lehrer abgenommen - Legal?! - Italia-boy - 07.02.2012 20:45

Warum findest du es Schlimm das du einen Porno drauf hast ? Währe es meine Mutter gewesen, fände sie es normal...

@BTT:
Meiner Meinung nach, muss er sie im Sekräteriat abgeben, aber er kann sie auch mit Nachhause nehmen. Allerdings darf er sie nicht anmachen, aber wer soll ihn denn daran hindern ?

Also rein theoretisch kann er beides machen, nur ob du dich dann auch beschweren kannst ist eine andere Sache.

Bei uns sind Handys auf dem ganzen Schul gelände (ink. Hof) verboten, und die Lehrer nehmen die Sachen mit nachhause, und die Eltern müssen es abholen (bzw. ein 18 Jähriger).


RE: PSP vom Lehrer abgenommen - Legal?! - xXPizzaNinjaXx - 07.02.2012 20:55

keine sorge kein lehrer den ich jewals gekannt habe ist so bedürftig und schaut sich in seiner Freizeit/Pause an was du da draufhast Big Grin
außerdem is das mit der dauer immer unterschiedlich bei manche gibts am ende des tages wieder bei manchen in einer woche aber der schlussstrich is das halbjahresende Wink außerdem an die die hier immer threads erstellen weil der lehrer euch die psp am ende der schule nicht wiedergegeben hat:,,seid ihr etwa so geil auf die psp das ihr es noch nicht mal bis zum nächsten wochenende aushaltet?(ne mal ernsthaft)"


RE: PSP vom Lehrer abgenommen - Legal?! - ~Hook~ - 07.02.2012 21:01

noobie :
Guck mal hier. (Letzter Beitrag der Seite ist von Alex, Zitat unten Smile )
Da gab es die selbe Frage zur Einbehaltung einer PSP.
Trifft zwar nicht alles, aber schonmal wielange der Lehrer den Gegenstand einbehalten darf.

alexking :
In den meisten Fassungen der Schulgesetze heißt es im Wortlaut, dass solche Gegenstände vorübergehend einbehalten werden dürfen.

Das Wort vorübergehend kann entsprechend ausgelegt werden, eine feste Regel gibt es daher nicht. Die meisten Lehrer geben es sicherlich am Ende der Stunde wieder, manch andere erst nach Schulschluss. Eine Konfiszierung, die über einen Schultag hinaus geht, ist aber definitiv nicht erlaubt, bei ungefährlichen Gegenständen.

Als Eigentümer der PSP hast du einen Herausgabeanspruch aus § 985 BGB, sobald die potentielle Störung wegfällt und das ist spätestens mit Ende des Schultages der Fall.


Also dürfte er laut Gesetz die PSP garnicht mit nach Hause nehmen und müsste sie mir nach Schulschluss wieder geben oder was?


RE: PSP vom Lehrer abgenommen - Legal?! - noobie - 07.02.2012 21:04

~Hook~ :

noobie :
Guck mal hier. (Letzter Beitrag der Seite ist von Alex, Zitat unten Smile )
Da gab es die selbe Frage zur Einbehaltung einer PSP.
Trifft zwar nicht alles, aber schonmal wielange der Lehrer den Gegenstand einbehalten darf.

alexking :
In den meisten Fassungen der Schulgesetze heißt es im Wortlaut, dass solche Gegenstände vorübergehend einbehalten werden dürfen.

Das Wort vorübergehend kann entsprechend ausgelegt werden, eine feste Regel gibt es daher nicht. Die meisten Lehrer geben es sicherlich am Ende der Stunde wieder, manch andere erst nach Schulschluss. Eine Konfiszierung, die über einen Schultag hinaus geht, ist aber definitiv nicht erlaubt, bei ungefährlichen Gegenständen.

Als Eigentümer der PSP hast du einen Herausgabeanspruch aus § 985 BGB, sobald die potentielle Störung wegfällt und das ist spätestens mit Ende des Schultages der Fall.


Also dürfte er laut Gesetz die PSP garnicht mit nach Hause nehmen und müsste sie mir nach Schulschluss wieder geben oder was?


Habe ich auch so verstanden.


RE: PSP vom Lehrer abgenommen - Legal?! - Yames - 07.02.2012 22:15

ich hab mir nur den thread titel durchgelesen und weiß jetz schon das zu 90% das selbe thema schon mindestens 3 mal diskutiert wurde also bitte benutzt doch ab und an mal die suchfunktion.....


RE: PSP vom Lehrer abgenommen - Legal?! - craxor - 07.02.2012 22:18

Dann habt ihr wohl beide was falsch verstanden denke ich.... (falls ich falsch liege korrigiert mich)
Der Herausgabeanspruch (§ 985 BGB) ist Bundesrecht, das heißt er kann nicht durch Landesrecht (SchulGesetz) beeinflusst werden... Du kannst aber halt nur die Herausgabe verlangen... Was aber nicht heißt das du es auch bekommst.... Denn verlangen kann man viel Big Grin Behalten dürfte der Lehrer den Gegenstand zeitweilig/vorrübergehend was aber nicht näher oder genau definiert ist... laut der Meinung einiger Besispielfälle die ich im Netz gefunden habe so ca. 2 Wochen, aber wie gesagt das wär ne Einzelfallentscheidung Big Grin....
Aber jetzt mal im Ernst, geh zum Lehrer entschuldige dich artig und dann kriegst deine psp auch wieder^^ und lass in Zukunft deine psp stecken und folge doch lieber dem Unterricht Wink


RE: PSP vom Lehrer abgenommen - Legal?! - king38 - 12.02.2012 21:03

Ich glaube dazu gibt es kein gesetz wie lange ein Lehrer was einziehen darf, bin mir aber nicht sicher.

An dem meisten Schulen ist es so , dass das Handy nach dem Unterricht oder nach ende der letzten Stunde (9. Stunde.. oder wie auch immer, wann bei euch die letzte Stunde ist. Nun das bedeutet aber nicht wann deine letzte Stunde ist.) du dein Handy/PSP/ect... abholen darfst.

Meistens direkt vom Lehrer oder Sekreteriat.

War zumindest bei mir so.

Fachhochschulen interessieren das später aber nicht mehr (Y)

Ein Tipp ist: Nimm einfach deine mem raus , er mus sie dir geben. Genau so wie wenn Handys beschlagnahmt werden, ,müssen die Lehrer die erlauben die Sim raus zu nehmen, da du eventuel wichtige Anrufe bekommen kannst.. oder erwartest oder sonst was. (wenn das Handy über mehrere Tage eingezogen wurde)


RE: PSP vom Lehrer abgenommen - Legal?! - ShadowMazoo - 12.02.2012 21:10

kann man ihn dan anzeigen wen er die PSP an gemacht hatt?
ABER warum spielst du im untericht ich weiss der ist langweilig aber das war bischen doof^^
aber ich würde mich das nicht trauen RESPEKT! Big Grin


RE: PSP vom Lehrer abgenommen - Legal?! - xCore7 - 12.02.2012 21:37

Das Problem ist, deine Mutter hat das Recht sich anzuschauen, was auf der PSP ist Wink


RE: PSP vom Lehrer abgenommen - Legal?! - Junkstarr - 12.02.2012 22:22

king38 :
Ich glaube dazu gibt es kein gesetz wie lange ein Lehrer was einziehen darf, bin mir aber nicht sicher.

An dem meisten Schulen ist es so , dass das Handy nach dem Unterricht oder nach ende der letzten Stunde (9. Stunde.. oder wie auch immer, wann bei euch die letzte Stunde ist. Nun das bedeutet aber nicht wann deine letzte Stunde ist.) du dein Handy/PSP/ect... abholen darfst.

Meistens direkt vom Lehrer oder Sekreteriat.

War zumindest bei mir so.

Fachhochschulen interessieren das später aber nicht mehr (Y)

Ein Tipp ist: Nimm einfach deine mem raus , er mus sie dir geben. Genau so wie wenn Handys beschlagnahmt werden, ,müssen die Lehrer die erlauben die Sim raus zu nehmen, da du eventuel wichtige Anrufe bekommen kannst.. oder erwartest oder sonst was. (wenn das Handy über mehrere Tage eingezogen wurde)


alexking :
In den meisten Fassungen der Schulgesetze heißt es im Wortlaut, dass solche Gegenstände vorübergehend einbehalten werden dürfen. Das Wort vorübergehend kann entsprechend ausgelegt werden, eine feste Regel gibt es daher nicht. Die meisten Lehrer geben es sicherlich am Ende der Stunde wieder, manch andere erst nach Schulschluss. Eine Konfiszierung, die über einen Schultag hinaus geht, ist aber definitiv nicht erlaubt, bei ungefährlichen Gegenständen. Als Eigentümer der PSP hast du einen Herausgabeanspruch aus § 985 BGB, sobald die potentielle Störung wegfällt und das ist spätestens mit Ende des Schultages der Fall.

Wink