Rückgaberecht!? - Druckversion +- KINGx - Das inoffizielle PlayStation Forum & News Portal (http://www.kingx.de/forum) +-- Forum: Sonstiges (/forumdisplay.php?fid=9) +--- Forum: § Recht (/forumdisplay.php?fid=20) +--- Thema: Rückgaberecht!? (/showthread.php?tid=60435) |
Rückgaberecht!? - xXIcecoldXx - 10.03.2012 13:34 Vor 4 Tagen hat eine Freundin im Saturn das Spiel "Sims 3 :einfach tierisch" erworben. Zuhause hat sie dann aber feststellen müssen dass das Spiel nicht so funktioniert wie es soll. Bei Ihrem PC startet es sich einfach überhaupt nicht,auf meinem Pc (Wo das Spiel zu 1000% funktionieren muss da mein PC allen anforderungen mehr als erfüllt) startet das Spiel kurz und Stürtzt dann ab. Danach bin Ich mit dem Spiel zum Saturn gegangen. (Spiel,kompelltes Zubehör & Kassenbong) um es umzutauschen,wurde da aber abgewimmelt mit dem Satz: "Da können Wir auch nichts dran ändern,der Registriercode ist schon eingelöst oder abgeschrieben & sie haben bestimmt was falsch installiert. Wenn wir das Spiel zurücknehmen würden,müssten wir es sogesehen also auch wegwerfen." Danach bekam Ich eine Nummer von EA wo Ich auch mal angerufen habe aber der Nette Kollege am Telefon meinte er wüsste von keinem Der das selbe Problem hat & er wäre auch nur für die Accounts zuständig. Damit war das Gespräch auch beendet. Ich habe das Game jetzt auf mehreren PC's ausprobiert und es geht wirklich nicht! Heute wollte Ich also nochmal zum Saturn und mich da mal Kräftig beschweren. Weil da hat man das Spiel bezahlt und nichts geht!? Sowas geht meiner Meinung nach mal garnicht! Jetzt meine Frage: Liege Ich bzw. Meine Freundin im Recht? Dazu kommt das sie erst 14 ist,könnte Ihre Mutter da nicht noch was Regeln? weil man ist doch erst mit 15 bedingt Geschäftsfähig soweit Ich weiß,oder nicht? Danke schonmal im Vorraus! RE: Rückgaberecht!? - Stream - 10.03.2012 16:21 Geht mal lieber mit einem Erwachsenen dorthin und beschwerd euch, die müssen eigtl das Spiel zurücknehmen oder verlangt von ihnen einen 1zu1 Bon das ist das mindeste was sie tun können! RE: Rückgaberecht!? - xXIcecoldXx - 10.03.2012 23:58 Danke schonmal für Die antwort! Ich war heute wie geplant im Saturn & Wurde damit zurückgewiesen das EA ihnen "verbietet" das Spiel zurück zunehmen. Habe dann mal etwas Druck gemacht und muss am Montag mit der Fillialleitung sprechen,da diese heute nicht im Haus war... Mal gespannt ob das was wird RE: Rückgaberecht!? - YESitISaBOY - 11.03.2012 00:03 Datenträger müssen nicht zurückgenommen werden. Das sie erst 14 ist ändert an der Sache nichts, so ein Spiel fällt unter die "Taschengeld-Klausel". Wendet euch an den EA-Support wäre mein Vorschlag oder einfach mal google bemühen RE: Rückgaberecht!? - xXIcecoldXx - 11.03.2012 00:09 Der EA-Support hat auch keinen Rat,wie schon erwähnt & wenn man Google betätigt findet man nur beschwerden über das Spiel,sogar auf Amazon. Das die Tiere aussehen wie Krüppel oder das Spiel komplett abstürtzt bzw. Sich garnicht erst Starten oder Installieren lässt Trotzdem danke! RE: Rückgaberecht!? - legouni - 11.03.2012 08:39 Na, wenn Du doch im Internet was gefunden hast, dann druck es doch aus. gehe damit zu Saturn. Ruf EA an und sag denen das so. Weil wenn er davon noch nichts gehört hat, kannst ihm daß dann ja sagen. Gibste ihm die Links durch! Ergo, wenn sich Kunden an anderen Stellen über das Spiel beschweren, weil nicht installiert wird, weil das Spiel abstürzt, weil was weiß ich nicht noch alles. Dann können sie sich nicht mehr rausreden. Und wenn Saturn nicht für den Mangel haftet, dann EA. Als Herausgeber und Hersteller des Spiels müssen die was wissen. Nicht aufgeben, das wird schon. RE: Rückgaberecht!? - xXIcecoldXx - 11.03.2012 09:50 Okay Danke ich werd' s Versuchen Melde Mich einfach wenn es geklappt hat oder es weiterhin Probleme gibt RE: Rückgaberecht!? - alexking - 13.03.2012 23:10 YESitISaBOY : Datenträger müssen nicht zurückgenommen werden...
RE: Rückgaberecht!? - Gin-Chan - 14.03.2012 00:53 alexking :
Vorliegend steht dem die bereits erfolgte Einlösung des Codes entgegen. Der Saturn ist dir gegenüber zwar zur Nacherfüllung verpflichtet, allerdings hast du die Ware durch das Einlösen des Codes beschädigt, in der Konsequenz, dass sie nicht mehr verkaufsfähig ist. Letztendlich kommt da also für dich 0 bei heraus nach Aufrechnung.
RE: Rückgaberecht!? - alexking - 14.03.2012 10:46 Gin-San : mit anderen worten, indem man ausprobiert ob das spiel funktioniert, verliert man seinen anspruch auf erstattung falls es nicht funktioniert?
wer hat sich das denn bitte so ausgedacht?
RE: Rückgaberecht!? - Gin-Chan - 14.03.2012 13:28 alexking : Gin-San : mit anderen worten, indem man ausprobiert ob das spiel funktioniert, verliert man seinen anspruch auf erstattung falls es nicht funktioniert?
wer hat sich das denn bitte so ausgedacht?
RE: Rückgaberecht!? - xXIcecoldXx - 14.03.2012 19:45 alexking : Gin-San : mit anderen worten, indem man ausprobiert ob das spiel funktioniert, verliert man seinen anspruch auf erstattung falls es nicht funktioniert?
wer hat sich das denn bitte so ausgedacht?
RE: Rückgaberecht!? - BABA der Weihnachtself - 14.03.2012 21:56 xXIcecoldXx : alexking : Gin-San : mit anderen worten, indem man ausprobiert ob das spiel funktioniert, verliert man seinen anspruch auf erstattung falls es nicht funktioniert?
wer hat sich das denn bitte so ausgedacht?
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