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Steam Account / ebay / paypal - Druckversion

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Steam Account / ebay / paypal - davdda - 14.03.2012 20:33

Hallo,
ich hätte einige Frage zum Thema Ebay Verkaufsrecht etc, Antworten bitte nur wenn ihr euch damit auskennt und nicht Antworten a la "ich glaube...".

Folgende Situation:
Ich habe auf ebay meinen Steam Account verkauft, der Käufer hat über Paypal bezahlt, ich habe ihm die Daten geschickt (kann ich ja über Ebay nachweisen! Die Zugangsdaten wurden auch geändert), nun hat der Käufer aber sich über Paypal das Geld rückerstatten lassen, ich habe ihm nun auf Ebay geschrieben er solle sich in 3 Tagen melden, ansonst werde ich ihn anzeigen.

Meine Frage:
-Kann (und wenn wie) kann ich rechtlich gegen ihn vorgehen?

Danke im vorraus Smile
mfg
davdda


RE: Steam Account / ebay / paypal - BABA der Weihnachtself - 14.03.2012 20:50

Du hast dich erstmal richtig verhalten, du hast ihm eine frist gesetzt das ist schonmal wichtig aber falls ich mich nicht irre muss sie mindestens 2 Wochen betragen. Du kannst bzw. solltest den Käufer noch bei Ebay melden und ggf. wenn das gehen sollte Paypal informieren.


RE: Steam Account / ebay / paypal - MyKey - 14.03.2012 20:52

Das Wichtigste ist natürlich dass du deinen Steamaccount zurückbekommst.
Dazu schreib den Steamsupport an.Mein Account wurde auch schonmal gescammt nach einer Woche hat ich den wieder.Das einzige Nervige daran ist , dass die nur einmal am Tag schreiben (so war es bei mir).Versuch dein Glück.

mfg MyKey


RE: Steam Account / ebay / paypal - davdda - 14.03.2012 20:53

MyKey :
Das Wichtigste ist natürlich dass du deinen Steamaccount zurückbekommst.
Dazu schreib den Steamsupport an.Mein Account wurde auch schonmal gescammt nach einer Woche hat ich den wieder.Das einzige Nervige daran ist , dass die nur einmal am Tag schreiben (so war es bei mir).Versuch dein Glück.

mfg MyKey


Kannst du mir vielleicht den Text von dir geben? Big Grin aber danke!Smile



Danke für die Hilfe!Smile ich geb ihm noch ne Woche sonst melde ich ihn und schreib Steam an...


RE: Steam Account / ebay / paypal - davdda - 15.03.2012 20:14

So, habe jetzt über Paypal angefordert, Fall bei Ebay gemeldet.

Meint ihr wenn das nix bringt würde eine Anzeige helfen?


RE: Steam Account / ebay / paypal - BABA der Weihnachtself - 15.03.2012 20:27

davdda :
So, habe jetzt über Paypal angefordert, Fall bei Ebay gemeldet.

Meint ihr wenn das nix bringt würde eine Anzeige helfen?

Na klar, würde sogar mal zur Dienststelle gehen und mich erstmal informieren oder sogar ggf. eine Anzeige erstatten. Druck dir alles wichtige aus und nimm das mit ansonsten darfste da nochmals hin dackeln Wink


RE: Steam Account / ebay / paypal - king38 - 15.03.2012 20:35

STOPP:
Bevor hier ein Dummschwätzer wieder ankommt.
Die Paypal AGB besagt das der Käuferschutz nicht für Online Dienste und Waren gilt.
Schreib bei der Problembehandlung in Paypal ; das es sich um Onlinegüter handelt und Paypal gibt dir das Geld zurück.

PS:
mit 14 sollte man nicht bei ebay und paypal angemeldet sein, noch so ein Fehltritt von dir und die wollen dein Perso sehen, d.gh wenn du paypal weiter nutzen wilst, wird es bis du 18 bist gesperrt oder du fäscht deinen Geburtstag auf der Kopie , dies kann aber zu einer Anzeige führen. (Urkunden fälschung, also rate ich davon ab.)

Viel Spaß


RE: Steam Account / ebay / paypal - apostyler - 15.03.2012 20:36

davdda :
So, habe jetzt über Paypal angefordert, Fall bei Ebay gemeldet.

Meint ihr wenn das nix bringt würde eine Anzeige helfen?


Boah die Leute werden Tag für Tag dreißter. Meines erarchtens denke ich das die Person sich nicht melden wird von daher bringt das melden bei sowelchen user nichts. Du kannst natürlich zur Polizei gehen ob das hilft kann ich dir nicht genau sagen, weil ich so einen vorfall noch nie gemeldet habe aber kannst ja mal fragen was für Altenativen da sind.

der User ist in unrecht weil befor man bietet steht da ja immer ich zitiere

Wenn Sie auf Gebot bestätigen klicken und Höchstbietender sind, gehen Sie einen rechtsverbindlichen Vertrag mit dem Verkäufer ein.

das heißt ihr beide habt somit einen Vertrag abgeschlossen und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden es sei denn der Verkäufer hat die Ware beschädigt etc aber da das nicht der Fall ist muss er für diesen Artikel bezahlen ganz einfach. Sprech mal die Ebay mitarbeiter an die geben einen manichmal gute tipps wo man manichmal nicht drauf kommt^^ oder zur not stellst du es einfach wieder neu rein. Alternativen sind da, nur welche du haben möchtest musst du entscheiden.


RE: Steam Account / ebay / paypal - davdda - 15.03.2012 20:54

apostyler :

davdda :
So, habe jetzt über Paypal angefordert, Fall bei Ebay gemeldet.

Meint ihr wenn das nix bringt würde eine Anzeige helfen?


Boah die Leute werden Tag für Tag dreißter. Meines erarchtens denke ich das die Person sich nicht melden wird von daher bringt das melden bei sowelchen user nichts. Du kannst natürlich zur Polizei gehen ob das hilft kann ich dir nicht genau sagen, weil ich so einen vorfall noch nie gemeldet habe aber kannst ja mal fragen was für Altenativen da sind.

der User ist in unrecht weil befor man bietet steht da ja immer ich zitiere

Wenn Sie auf Gebot bestätigen klicken und Höchstbietender sind, gehen Sie einen rechtsverbindlichen Vertrag mit dem Verkäufer ein.

das heißt ihr beide habt somit einen Vertrag abgeschlossen und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden es sei denn der Verkäufer hat die Ware beschädigt etc aber da das nicht der Fall ist muss er für diesen Artikel bezahlen ganz einfach. Sprech mal die Ebay mitarbeiter an die geben einen manichmal gute tipps wo man manichmal nicht drauf kommt^^ oder zur not stellst du es einfach wieder neu rein. Alternativen sind da, nur welche du haben möchtest musst du entscheiden.


Ich denk eher, er wollte den Account klauen da er ja erst bezahlt hat um an die Daten zu kommen, ich werd mir das aber sicher nicht gefallen lassen, 300Euro sind für mich viel Geld.


RE: Steam Account / ebay / paypal - davdda - 15.03.2012 20:55

king38 :
STOPP:
Bevor hier ein Dummschwätzer wieder ankommt.
Die Paypal AGB besagt das der Käuferschutz nicht für Online Dienste und Waren gilt.
Schreib bei der Problembehandlung in Paypal ; das es sich um Onlinegüter handelt und Paypal gibt dir das Geld zurück.

PS:
mit 14 sollte man nicht bei ebay und paypal angemeldet sein, noch so ein Fehltritt von dir und die wollen dein Perso sehen, d.gh wenn du paypal weiter nutzen wilst, wird es bis du 18 bist gesperrt oder du fäscht deinen Geburtstag auf der Kopie , dies kann aber zu einer Anzeige führen. (Urkunden fälschung, also rate ich davon ab.)

Viel Spaß


Läuft alles auf meine Mutter, welchem dem zustimmt, also bin ich rechtlich abgesichert.


RE: Steam Account / ebay / paypal - MyKey - 15.03.2012 21:29

Ich kann dir morgen gerne den Verlauf zur Verfügung stellen.Jetzt allerdings nicht mehr da ich mit Handy on bin und dort noch ein paar sensiblere Daten drauf sind ;D.


RE: Steam Account / ebay / paypal - davdda - 15.03.2012 21:38

Ich habe jetzt diesen Text für Paypal aufgesetzt (Name ist der meiner Mutter, da der Account auf sie läuft). Wäre der gut?

Code:
Hallo, da ich langsam auf den Paypal Hilfeseiten keine Antwort mehr finde, schildere ich Ihnen nun hier mein Problem, in der Hoffnung, dass sie mir schnell helfen können.

Folgende Situation:
Ich habe vor ca. 2 Wochen auf Ebay einen Account verkauft (laut ihren Agb trifft also KEIN Käuferschutz zu, Zitat: "Es handelt sich bei Ihrem Einkauf um einen Gegenstand, der sich per Post verschicken lässt. Insbesondere auf Dienstleistungen, Fahrzeuge und auch digitale Produkte wie E-Books trifft dies leider nicht zu."), nun hat der Käufer das Geld (280 Euro, Michael Lendrich) über Paypal bezahlt, woraufhin ich Ihm die Accountdaten geschickt habe (es handelt sich übrigens um einen "Steam Account", den Versand der Daten kann ich beweisen), einige Tage später hat der Käufer allerdings den Fall bei Ihnen gemeldet, woraufhin das Geld an ihn zurückgeschickt wurde, auf Anfragen per Ebay reagiert der Käufer nun seit einigen Tagen nicht, ich habe daraufhin den Fall bei Ebay gemeldet und das Geld per Paypal gefordert. Nun möchte ich Sie fragen, wieso Paypal das Geld überhaupt zurückgebucht hat, laut ihren Agb gilt der Käuferschutz doch garnicht auf nichtphysische Waren (wozu Accounts ja zählen). Und welche ich Möglichkeiten ich habe um mein Geld wiederzubekommen?
Mit freundlichen Grüßen
Margreth Neuhauss




RE: Steam Account / ebay / paypal - alexking - 15.03.2012 22:38

Die Frist muss nicht 2 Wochen betragen, ist aber üblich bei Kaufverträgen.
Wenn er sich um die Zahlung drückt und nicht mehr reagiert auf deine Kontaktaufnahme, so liegt ein Betrug gemäß § 263 StGB vor. Aufgrund dessen kannst du ihn auch bei der Polizei anzeigen.

Ich hoffe du hast mehr als nur seine Paypal Adresse von ihm, denn die Polizei unternimmt in den meisten Fällen zwecks fehlender Fachkräfte gar nichts bei Internetvergehen. Ich würde trotzdem zu einer Anzeige raten.

Ganz schlecht stehst du da, wenn der Täter unter 14 ist, dann hat er sich nämlich nicht mal strafbar gemacht und du müsstest das mühsam über den zivilrechtlichen Weg einklagen.


RE: Steam Account / ebay / paypal - king38 - 15.03.2012 22:46

alexking :
Die Frist muss nicht 2 Wochen betragen, ist aber üblich bei Kaufverträgen.
Wenn er sich um die Zahlung drückt und nicht mehr reagiert auf deine Kontaktaufnahme, so liegt ein Betrug gemäß § 263 StGB vor. Aufgrund dessen kannst du ihn auch bei der Polizei anzeigen.

Ich hoffe du hast mehr als nur seine Paypal Adresse von ihm, denn die Polizei unternimmt in den meisten Fällen zwecks fehlender Fachkräfte gar nichts bei Internetvergehen. Ich würde trotzdem zu einer Anzeige raten.

Ganz schlecht stehst du da, wenn der Täter unter 14 ist, dann hat er sich nämlich nicht mal strafbar gemacht und du müsstest das mühsam über den zivilrechtlichen Weg einklagen.

Er kann trotzdem sein Geld durch die Paypal "Problemklärung" zurück holen, da der Käuferschutz den der Käufer beantragt hat nach den AGBs von paypal nicht gültig ist.
Laut den paypal AGBs gilt es nicht für digitale Warengüter.

Hier ein Zitat aus Paypal

PayPal :
Es handelt sich bei Ihrem Einkauf um einen Gegenstand, der sich per Post verschicken lässt. Insbesondere auf Dienstleistungen, Fahrzeuge und auch digitale Produkte wie E-Books trifft dies leider nicht zu.




RE: Steam Account / ebay / paypal - davdda - 15.03.2012 22:58

alexking :
Die Frist muss nicht 2 Wochen betragen, ist aber üblich bei Kaufverträgen.
Wenn er sich um die Zahlung drückt und nicht mehr reagiert auf deine Kontaktaufnahme, so liegt ein Betrug gemäß § 263 StGB vor. Aufgrund dessen kannst du ihn auch bei der Polizei anzeigen.

Ich hoffe du hast mehr als nur seine Paypal Adresse von ihm, denn die Polizei unternimmt in den meisten Fällen zwecks fehlender Fachkräfte gar nichts bei Internetvergehen. Ich würde trotzdem zu einer Anzeige raten.

Ganz schlecht stehst du da, wenn der Täter unter 14 ist, dann hat er sich nämlich nicht mal strafbar gemacht und du müsstest das mühsam über den zivilrechtlichen Weg einklagen.


Ich habe über eBay seine Adresse und über paypal kommt man Sicher auch an mehr Daten, ich warte jetzt erstmal auf deren Antwort.


RE: Steam Account / ebay / paypal - alexking - 15.03.2012 22:58

Ja laut AGBs, aber schlag dich mal mit Paypal rum, hab bisher nur miese Erfahrungen mit denen gemacht, Kundenfreundlichkeit sieht anders aus.
Da behauptet dann jeder was anderes, Paypal kann ja nicht nachvollziehen was tatsächlich versendet worden ist.

Problem an der Regelung ist zudem, dass sich ein Code auch per Post verschicken lässt, ein Ebook wie im Beispiel ohne weiteren Datenträger aber nicht. Allein deshalb sind die AGBs falsch formuliert, ob bewusst oder nicht sei mal dahingestellt.


RE: Steam Account / ebay / paypal - davdda - 15.03.2012 23:04

Ouhman das kann ja was werden, nie wieder paypal!... Ich warte mal Paypals Antwort ab.


RE: Steam Account / ebay / paypal - speedfreak - 15.03.2012 23:17

king38 :
Er kann trotzdem sein Geld durch die Paypal "Problemklärung" zurück holen, da der Käuferschutz den der Käufer beantragt hat nach den AGBs von paypal nicht gültig ist.
Laut den paypal AGBs gilt es nicht für digitale Warengüter.

Hier ein Zitat aus Paypal

PayPal :
Es handelt sich bei Ihrem Einkauf um einen Gegenstand, der sich per Post verschicken lässt. Insbesondere auf Dienstleistungen, Fahrzeuge und auch digitale Produkte wie E-Books trifft dies leider nicht zu.


Theoretisch stimmt das wohl. Praktisch hat Paypal auch bei "Keys oder Accounts" kein Problem damit das Geld zurückzuzahlen. Habs grad selbst benutzt da mir ein Online Händler einen schon benutzten Key verkauft hat. Hab durch den Käuferschutz mein Geld wieder und der Händler die Arschkarte.


RE: Steam Account / ebay / paypal - king38 - 16.03.2012 14:28

speedfreak :

king38 :
Er kann trotzdem sein Geld durch die Paypal "Problemklärung" zurück holen, da der Käuferschutz den der Käufer beantragt hat nach den AGBs von paypal nicht gültig ist.
Laut den paypal AGBs gilt es nicht für digitale Warengüter.

Hier ein Zitat aus Paypal

PayPal :
Es handelt sich bei Ihrem Einkauf um einen Gegenstand, der sich per Post verschicken lässt. Insbesondere auf Dienstleistungen, Fahrzeuge und auch digitale Produkte wie E-Books trifft dies leider nicht zu.


Theoretisch stimmt das wohl. Praktisch hat Paypal auch bei "Keys oder Accounts" kein Problem damit das Geld zurückzuzahlen. Habs grad selbst benutzt da mir ein Online Händler einen schon benutzten Key verkauft hat. Hab durch den Käuferschutz mein Geld wieder und der Händler die Arschkarte.


Anders sieht es aus , wenn der Händler an Paypal die antort gegeben hätte das es sichum Online Ware handelt.

ich habe selbst ne Zeitlang Keys verkauft (Bis ich davon 300 Bewertungen hate) und einmal hat jemand als MW2 neu raus kam bei mir 15 Keys gekauft, die ich zu je 35€ verkauft habe, dass waren am ende
375€ die er sich dann wieder geholt hat. Jedoch habe ich Paypal in der "Käuferschutz-Option" die Antwort hinterlassen , dass es onlineversendet wurde und das es sich um Onlinegüter handelt.

Ich bekam die 375€ zurück.

Ich hatte nur Positive Erfahrungen mit Paypal.


RE: Steam Account / ebay / paypal - davdda - 16.03.2012 15:24

Naja, mir wurde nie gesagt, dass der Käufer sein Geld zurück will... nur i eine Anfrage kam wo ich gefragt wurde ob ich einen Versandbeleg habe (ich Idiot habe vergessen, dass die Ebay Nachricht ja auch nachgewiesen werden kann) mir wurde aber NIE gesagt, dass es ein Problem mit dem Handel gab, naja ich warte mal die Antwort von Paypal ab...


RE: Steam Account / ebay / paypal - legouni - 16.03.2012 16:00

Problem bei Paypal ist, und das war leider nicht immer so, der Käufer, bevor er sein Geld zurückholt, muss erstmal beweisen, dass es ein fehlerhafter Artikel ist. Und das Geld wurde erstmal gesperrt.
Heute ist es so, du gibst nichts an, holste Dein Geld zurück, machst das 10 mal und wirst nie pleite sein. Brauchst nur Deine Adresse bei paypal ändern und das Konto schließen - fertig!
Ich bin bei welchen reingefallen. 50,- Euro weg. Anzeige erstattet - konnte nicht aufgeklärt werden.

Also, paypal ist beileibe nicht sicher. Und wenn man jetzt noch die Änderungen bei eBay betrachtet... ein Paradies für Betrüger!!!!


RE: Steam Account / ebay / paypal - davdda - 16.03.2012 16:14

legouni :
Problem bei Paypal ist, und das war leider nicht immer so, der Käufer, bevor er sein Geld zurückholt, muss erstmal beweisen, dass es ein fehlerhafter Artikel ist. Und das Geld wurde erstmal gesperrt.
Heute ist es so, du gibst nichts an, holste Dein Geld zurück, machst das 10 mal und wirst nie pleite sein. Brauchst nur Deine Adresse bei paypal ändern und das Konto schließen - fertig!
Ich bin bei welchen reingefallen. 50,- Euro weg. Anzeige erstattet - konnte nicht aufgeklärt werden.

Also, paypal ist beileibe nicht sicher. Und wenn man jetzt noch die Änderungen bei eBay betrachtet... ein Paradies für Betrüger!!!!


Daran hab ich auch schon gedacht, wenn ich jetzt mein Konto (das ja nu im Minus is) schließen würde, würd meine Mutter, deren Konta da ja angegeben ist, nicht Probleme bekommen?


RE: Steam Account / ebay / paypal - legouni - 16.03.2012 16:26

Das würde sie! Weil Deine Mutter dafür gesetzlich hintersteht und auch Dein gesetzlicher Vertreter ist. Deshalb dürfen Kinder nicht auf Baustellen, weil sonst die Eltern dafür haften, wenn was passiert!


RE: Steam Account / ebay / paypal - davdda - 17.03.2012 10:36

Ich meinte wegen dem löschen, sie weiß ja davon, soll heißen ich hab die Erlaubnis ihren Account zu benutzen. Ich warte jetzt mal die Antwort von Paypal ab.


RE: Steam Account / ebay / paypal - alexking - 17.03.2012 12:56

davdda :
Ich meinte wegen dem löschen, sie weiß ja davon, soll heißen ich hab die Erlaubnis ihren Account zu benutzen. Ich warte jetzt mal die Antwort von Paypal ab.


Sie müsste dir eine Vollmacht erteilt haben, dass du Transaktionen mit ihrem Account durchführen darfst. Das ist Auslegungssache, würde ich in deinem Fall aber mal annehmen. Ansonsten bedarf es für jede Transaktion einer Genehmigung deiner Mutter.

@ uni

"Eltern haften für ihre Kinder" ist wohl mit der größte Rechtsirrtum den es gibt. An fast jeder Baustelle zu finden, aber völliger Quatsch. Die Eltern haften nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. In der Praxis ist dies nur sehr selten der Fall.

In diesem Fall hat deine Mutter dir aber erlaubt den Account zu nutzen, daher haftet sie auch für deine Handlungen.


RE: Steam Account / ebay / paypal - DaVe - 17.03.2012 16:18

Nur so nebenbei, ich dachte man darf seinen Steam Accoutn gar nicht verkaufen?

PCGames.de :
Der Verkauf des Steam-Accounts ist offiziell verboten. Sollte man dennoch dagegen verstoßen, droht der permanente Bann.


Oder liege ich da falsch? Smile


RE: Steam Account / ebay / paypal - alexking - 17.03.2012 17:05

DaVe :
Nur so nebenbei, ich dachte man darf seinen Steam Accoutn gar nicht verkaufen?

PCGames.de :
Der Verkauf des Steam-Accounts ist offiziell verboten. Sollte man dennoch dagegen verstoßen, droht der permanente Bann.


Oder liege ich da falsch? Smile


Ja laut deren Nutzungsbedingungen verboten. Im Rechtssinne können sie den Verkauf nicht verbieten, sprich es ist nicht strafbar und sie können auch keine zivilrechtlichen Ansprüche stellen. Das Recht zu bannen, haben sie aber. Da ist dann nur die Frage, ob es denen auffällt.