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Rückgaberecht - roxas950 - 25.03.2012 14:32

Hi Community
ich bzw mein verwandter hatt ein problem er hatt sich im internet (ebay) einen laptop für 450€ gekauft ist zu mir gekommen und hatt gefragt ob er gut sei er hatte sich auch über laags beschwert und sagte er sei n bisschen langsam ich selber habe auch gesehen das ist ein lappi fürn müll so wir schreiben den käufer an wir möchten gerne den artikel zurücksenden er sagte mir aber das ginge nur da der artikel schon gebraucht ist kriegt er nur noch 350€ dafür urück, ist das im recht?? 100€ sind ne menge geld

MFG

Edit: Das rückgabe gesetzt von 14 wurde noch eingehelaten wir haben in in laufe von 10 tagen angeschrieben


RE: Rückgaberecht - BABA der Weihnachtself - 25.03.2012 14:48

roxas950 :
Hi Community
ich bzw mein verwandter hatt ein problem er hatt sich im internet (ebay) einen laptop für 450€ gekauft ist zu mir gekommen und hatt gefragt ob er gut sei er hatte sich auch über laags beschwert und sagte er sei n bisschen langsam ich selber habe auch gesehen das ist ein lappi fürn müll so wir schreiben den käufer an wir möchten gerne den artikel zurücksenden er sagte mir aber das ginge nur da der artikel schon gebraucht ist kriegt er nur noch 350€ dafür urück, ist das im recht?? 100€ sind ne menge geld

MFG

Edit: Das rückgabe gesetzt von 14 wurde noch eingehelaten wir haben in in laufe von 10 tagen angeschrieben


War das nicht so das dies bei Ebay nicht gilt mit den 14 Tagen, weil es ein Privat verkauf war/ist? Bin grade nicht sicher, würde mich aber sehr interessieren.


RE: Rückgaberecht - alexking - 25.03.2012 15:11

Wenn das ein Gewerblicher Händler ist, dann muss er den vollen Kaufpreis erstatten. Da kann man sich nicht mit eBay oder Auschlüssen des Rückgaberechts rausreden. Poste mal den Link zum Profil des Verkäufers, damit ich es bewerten kann.


RE: Rückgaberecht - roxas950 - 25.03.2012 16:33

http://myworld.ebay.de/multimedia-winnenden/?_trksid=p4340.l2559
Hier ist sein Profil Also soll ich ihm jetzt sagen da es ein gewerblicher handel ist das ich mein gesamtes geld zurückhaben will?

Edit: kann mir irgendjemand einen abstatz aus dem gesetzt buch kopieren (wo das geschrieben ist) das ich ihm das als überzeugung senden kann das ich auch meinen vollen betrag wieder bekomme wäre nett, oder ist das nicht nötig?


RE: Rückgaberecht - BABA der Weihnachtself - 25.03.2012 16:41

Du kannst in diesem fall dein ganzes Geld zurück fordern. Solltes er die zahlung immer noch verweigern dann setz ihm eine frist und schreib dazu das du nach der frist einen Anwalt einschaltest, wenn die volle Summe nicht auf deinem Konto ist.

Was genau für probleme hat denn der Laptop, war er neu oder gebraucht?


RE: Rückgaberecht - roxas950 - 25.03.2012 16:55

Er war neu und er war mir einfach zu langsam schon das erste mal beim einschlaten hatt er schon gestreikt der cpu ist zum kotzen nen dual core intel mit 1.5 ghz war total langsam dann hab ich mienen verwandetn gesagt für den gleichen preis bekommt mann einen i3 dann haben wir den zurückgeschickt

Edit: habe ihn jetzt eine frist gemacht und gesagt er solle mir die komplette summe überweisen


RE: Rückgaberecht - alexking - 25.03.2012 17:07

Also der ist kein Powerseller, dafür verkauft er zu wenig und fällt somit nicht automatisch in den Bereich gewerblicher Händler.

Daher kommt es dann auf das Geschäftsgebaren nach außen hin an. Das Logo und der Name lassen darauf schließen, dass es sich um eine Firma handelt. Allerdings liegt hier weder eine GmbH noch eine GbR vor und der Verkäufer hat auch seine Privatadresse als Kontakt angegeben. Weiterhin weißt er daraufhin, dass er nur Teilerstattungen leistet.

Das ist also kein eindeutiger Fall und nicht abschließend zu beurteilen.
Ein Sachmangel als Alternative für die Rückerstattung ist hierbei auch nicht ersichtlich, da der subjektive Eindruck ein Gerät sei zu langsam nicht von § 434 BGB erfasst wird. Etwas anderes gilt natürlich, wenn in dem Laptop andere Komponenten verbaut sind, als angegeben war. Dann greift § 434 BGB.

Wenn dies nicht der Fall ist, geht meine persönliche Tendenz eher dahin, dass du nicht die volle Erstattung verlangen kannst. Wenn es sich wie angenommen um einen Privatverkauf handelt, müsste er dir rein rechtlich gesehen sogar gar nichts erstatten, da er in seinen Artikelbeschreibungen dieses Recht aus § 355 BGB nur unter Vorbehalt einräumt. Aber dies kann man anders sehen, da er ja schon einige teure Geräte im Angebot hat und auch sagt, dass er sie einkauft. Versuchen würde ich es also auf jeden Fall mal ihm den gewerblichen Handel vorzuwerfen. Die Anspruchsnorm ist dann wie gesagt § 355 BGB.


RE: Rückgaberecht - roxas950 - 25.03.2012 17:15

mist sollte ich villt versuchen etwas u handeln und dann halt 50€ verlust zu machen ich habe ihm aber auch geschrieben also habe ihm vorgeworfen das er gewerblich tätig ist ich warte ersma ab as er schreibt

Noch etwas habe ich nicht erwähnt die Festplatte vom Laptop hatt die ganze zeit geknarkst also im normalen betrieb was im abgesicherten mdus aber nicht so war deswgen dachte ich villt an irgendetwas software mäßiges
könnte ich das dann als sachmangel angeben


RE: Rückgaberecht - alexking - 25.03.2012 17:18

Hatte meinen Text oben nochmal editiert, nachdem ich gesehen hab, dass der schon einige teure Sachen im Angebot hat. Ich würde es auch mal versuchen ihm den gewerblichen Handel vorzuwerfen, in Betracht kommt das auf jeden Fall, würde das 50:50 nach Abwägung aller Umstände sehen.


RE: Rückgaberecht - roxas950 - 25.03.2012 17:22

hab oben auch editiert habe ihm das schon vorgeworfen habe ihm geschrieben ich zitiere: "Ich bitte um eine volle Rückerstattung bis ende dieser woche wenn nicht dann werde ich meinen anwalt einschalten da sie ein gewerblicher händler sind müssen sie den vollen artikel preis zurückerstatten."
das mit dem anwalt habe ich genommen da dies BABA gesagt hatte

Edit: und er schreibt das hier:

Ich werde sie nicht rückerstatten .. Wie schon geschrieben bin ich ein an und Verkauf... Durch ihre Drohung Drehbuch mich nun gezwungen selbst rechtlichen Beistand hinzuzufügen .. Entscheiden sie sich bis morgen an einer teilerstattung oder den rechtlichen weg.. Ich bin Rechtsschutzversichert... Habe kein Problem damit

ich galube an den 100€ komme ich jetzt nicht vorbei oder?


RE: Rückgaberecht - alexking - 26.03.2012 00:31

Vom Gefühl hört sich das gelogen an mit rechtschutzversichert und so, aber sicher kann man sich ja nicht sein. Wie gesagt ein 50:50 Fall, auf einen Prozess würde ich es daher nicht ankommen lassen, weil es sein kann dass du dann die deutlich höheren Prozesskosten tragen müsstest - auch bei einem wahrscheinlichen Vergleich. Im An- und Verkauf tätig zu sein, ist allerdings keinesfall ein Argument gegen den gewerblichen Handel, viel eher schon dafür, wenn dies wie vorliegend in Regelmäßigkeit geschieht. Von seiner Ausdrucksweise hört der sich jetzt auch relativ unseriös an.


RE: Rückgaberecht - roxas950 - 26.03.2012 17:56

bitte verstehen sie dass ich alleine 30€ ebaygebühren gezahlt habe.. den laptop jetzt als gebraucht weiterverkaufen muss.. ich jetzt nicht mehr als 350€ dafür bekomme.. ich mach kein gewinn sondern muss null auf null rechnen... so leid es mir tut kann ich ihnen nicht mehr als 350€ zurückerstatten.. der laptop ist gerade vor 1std. angekommen.. habe den anwaltstermin heute abgesagt.. dieser war um 8uhr morgens...

kann ihnen das geld per paypal oder überweisung auf ihr kont erstatten..

er hatt jetzt das geschrieben was soll ich tuhn kann mir jemand n tipp geben was ich jetzt genau schreiben könnte