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Mit Messerstichen Verteidigen. - Druckversion

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Mit Messerstichen Verteidigen. - KostenloserPenner - 05.09.2012 19:08

Hallo,erstmal ich habe bei Google nichts gefunden nur Gutefragen aber dort wurde die Frage nicht beantwortet dort wurde darum Gestritten das Menschen die eine Waffe tragen bekloppt sind.
Ich wollte Fragen wenn jetzt z.b.
Ein Vergewaltiger ein Mädchen grad so sie was weiß ich wie die das machen^^ in ein Auto zerrt z.b.
Und das Mädchen jetzt zusticht mit einem Messer.
Wie wird das dan vor Gericht geklärt?Außer das der Pedo natürlich nur 3 Jahre bewährung bekommt.

Ach hat es einen Unterscheid für das Mädchen wenn der Mann jetzt durch den Messerstich stirbt?


RE: Mit Messerstichen Verteidigen. - alexking - 05.09.2012 19:20

Wenn eine Vergewaltigung droht, liegt Notwehr nach § 32 StGB vor, selbst wenn der Mann durch die Abwehr mit dem Messer stirbt. Das Mädchen bleibt dann straffrei. Es kann aber auch ein Notwehrexzess eintreten, wenn das Mädchen die konkrete Gefahr mit einem milderen Mittel hätte abwenden können. Im Normalfall liegt das aber bei solchen Konstellationen nicht vor.


RE: Mit Messerstichen Verteidigen. - KostenloserPenner - 05.09.2012 19:33

Danke die Frage ist Beantwortet Smile
Edit:Ich muss sagen das hast du echt gut erklärt ich muss Lachen Big Grin
Zum glück gibt hier ein Yura Men