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Kaufrecht in De Frage - Druckversion

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Kaufrecht in De Frage - renes2 - 29.12.2012 10:28

Also, vorweg, ich frage rein Theoretisch.

Zum Sachverhalt.
Ich würde demnächst ein Auto bei einem Nicht-Deutschen in Deutschland kaufen.

Nehmen wir jetzt einfach mal an, der Pass/Ausweis ist gefälscht und oder nicht vorhanden (kommt ja mal vor)

Er verkauft mir zB. Nen Auto und ich stelle nun ein Defekt fest.

Er wird dann natürlich nichtmehr in DE sein, sondern schon weit weg.

Jetzt die Frage: kann man die deutsche Regierung dann auf Schadensersatz verklagen? XD

Ich meine, immerhin ist es ja DEs Schuld, nen Typen ohne Pass und ohne jeglichen Personalien in Deutschland reingelassen zu haben oder?
Und das der dann krumme Geschäfte abzieht, wie soll man das als Otto Normal Person herausfinden?

greetz


RE: Kaufrecht in De Frage - KAYA - 29.12.2012 13:01

Du könntest zwar zur Polizei gehen aber wenn er in nem anderen Land ist kommt es auf das Land an.
Wenn du Glück hast kümmert sich das jeweilige Land darum denjenigen zu finden und wenn nicht z.b Irak etc kannst du es eigentlich vergessen.Wenn er dann noch einen gefälschten Ausweiß benutzt hat oder gar keinen bist du komplett am arsch denn wie soll man nach jemanden fahnden von dem man garnichts hat.
Fazit: Ziemlich unwarscheinlich das du das es schaffen wirst ihn zu verklagen.Kannst nur hoffen das die Versicherung den schaden bezahlt. (Bin kein Jurist ist nur meine vermutung)


RE: Kaufrecht in De Frage - Chaosprinz - 29.12.2012 13:36

Wieso sollte daran DE Schuld, denk mal klar darüber nach.
Nehmen wir an er kam mit Orginal Ausweis nach DE ?
Hat sich in DE einen gefälschten Ausweis besorgt. Also kann DE garnichts dafür.

Das wär so in etwa das gleiche wenn du mir jemanden empfiehlst wo ich kaufen könnte das dann mache und ich werde übers Ohr gehaun.
Deswegen kann ich dann auch nicht dich verklagen o.O


RE: Kaufrecht in De Frage - renes2 - 29.12.2012 15:13

hm joah so könnte man das Auch sehen.

War eh nur Theoretisch, wenn ich jemanden Finden will finde ich ihn auch haha Smile

Aufjedenfall danke für die Antworten


RE: Kaufrecht in De Frage - Edgeworth - 30.12.2012 10:42

Wenn dich jemand betrügt und aus einem anderen Land kommt hast du vermutlich gute Karten wenn es EU-Intern ist. Also gute Karten natürlich nur was die strafrechtliche Verfolgung angeht, in anderen Ländern wird das schon wieder deutlich schwieriger und man sollte natürlich auch irgendwo das Nutzen-Verhältnis sehen. Ist das was du gekauft hast 500 Euro wert würde ich nicht davon ausgehen dass die Behörden soviel Elan dareinstecken wie bei einem Lamborghini für 20.000 aufwärts.

Deine Idee Deutschland aber zu verklagen ist schon merkwürdig.. Nein, damit wirst du nicht durchkommen, sonst könnte man Deutschland ja auch wegen jedem Kriminellen verklagen, weil die ja Schuld sind dass sie eine Straftat nicht präventiv verhindern konnten. ;-)

Nein, du kannst maximal den Täter selbst belangen, wenn du Anhaltspunkte hast wer es ist, trotz gefälschtem Personalausweis. Im Zweifelsfall könntest du eine Anzeige gegen Unbekannt erstatten, aber die Chancen sind halt nicht allzugroß wenn er wirklich ins Ausland zurückgeht. Ausser natürlich es ist ein bekannter Fisch, der bei den Behörden häufiger aufgefallen ist, aber.. das kannst du vorher ja nicht wissen.